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Rüstungsgeschäfte
Rheinmetall darf nicht liefern

Die Düsseldorfer Firma Rheinmetall darf ein Gefechtsübungszentrum nicht nach Russland liefern. Kann das Unternehmen - mit Aussicht auf Erfolg - Schadensersatzforderungen an die Bundesregierung richten?

Von Michael Braun | 04.08.2014
    Bei Rheinmetall schien heute Gelassenheit zu herrschen. Offenkundig hatten sich die Düsseldorfer schon im März drauf eingestellt, den Auftrag für das gefechtsübungszentrum nicht zu Ende führen zu dürfen. Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel gab sich heute so, als täte er mit der endgültigen Absage dem Unternehmen gar einen Gefallen:
    "Es wird in der Geschichte schon andere Fälle gegeben haben, wo Ausfuhrgenehmigungen hinterher zurückgezogen wurden, weil die Lage sich dramatisch verändert hat. Das passiert nicht allzu oft. Aber in diesem Fall geschieht es hier durchaus auch, um dem Unternehmen eine sichere Rechtsgrundlage zu geben."
    Und der Frage nach einem Schadensersatz wich Gabriel aus:
    "Ich riskiere vor allem durch die Auslieferung eines Gefechtszentrums nach Russland, dass die militärische Expansion oder die militärischen Auseinandersetzungen größer werden. Das, glaube ich, kann man nicht verantworten. Es geht nicht um Geld, sondern um Menschenleben dort."
    Was politischer Konsens ist, wirft dennoch wirtschaftliche und juristische Fragen auf. Die Warenkreditversicherung dürfte für Rheinmetall nicht greifen. Die tritt ja nur ein, wenn eine Ware geliefert, aber nicht bezahlt wird. Doch Russland hätte bezahlt, bekam aber die Waren nicht. Also könnte allenfalls die klassische staatliche Hermesdeckung ziehen. Die dafür zuständige Abteilung bei der Euler Hermes AG darf aber mit Journalisten nicht reden. Das Wirtschaftsministerium als Auftraggeber hat das Unternehmen dazu nicht autorisiert. Heiko Peters, Volkswirt bei DB Research, erklärt, wie im Grundsatz in solchen Fällen verfahren wird:
    "Wenn im Nachhinein dann die Genehmigung wieder zurückgezogen wird und dann von Seiten der Unternehmen schon entsprechende Vorleistungen tatsächlich stattgefunden haben, könnte es denn sein, dass durch das Zurückziehen der Genehmigung dann den Unternehmen entsprechende Kosten entstehen. Und da hätte das Unternehmen prinzipiell das Recht, auf Schadensersatzansprüche zu klagen. Es wird allerdings immer versucht, dass tatsächlich zwischen dem Wirtschaftsministerium und dem Unternehmen bilateral geklärt wird. Und falls es da zu keiner Einigung kommt, könnte es sein, dass da von Seiten der Unternehmen mit entsprechenden Kosten, die vorher stattgefunden haben, da eine Schadensersatzklage angestrebt wird."
    Es geht bei Rheinmetall um ein geplatztes Geschäft im Gesamtumfang von 123 Millionen Euro. Ob Rheinmetall Schadensersatzforderungen stellen wird, ist noch nicht gewiss. Das Unternehmen hat bislang keine Stellungnahme abgegeben. Allerdings kommen Berichte aus Moskau, das deutsche Wirtschaftsministerium habe für einen Vertragsbruch gesorgt. Das russische Verteidigungsministerium erwäge eine Schadenersatzklage.