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Ruhestand
Freibeträge mindern die Steuerlast für Rentner

Wer für das Alter privat vorsorgt, kann diese Ausgaben beim Finanzamt steuermindernd geltend machen. Umgekehrt müssen Rentner Steuern zahlen, wenn ihre Bezüge eine bestimmte Höhe übersteigen. Aber einige Ausgaben sind auch hier steuerlich absetzbar.

Von Tonia Koch | 31.01.2019
    Symbolfoto Wirtschaftsbegriff Rentner |
    Steuerpflicht für Rentner: Welche Freibeträge die Last mindern (dpa)
    Steuerpflichtig sind alle Rentner. Ob und wie viel Steuern ein Rentner zahlen muss, hängt jedoch davon ab, wann er in Rente geht und wie hoch seine Bezüge sind. Der Steuersatz kann bis zu 45 Prozent betragen. Aber das ist die Ausnahme.
    Wer vor 2005 aus dem aktiven Erwerbsleben ausgeschieden ist, muss lediglich die Hälfte seiner jährlichen Renteneinnahmen versteuern. Für die folgenden Rentnerjahrgänge gilt ein abgestuftes System. Der zu versteuernde Anteil steigt jedes Jahr ein klein wenig an, bis 2040. Neurentner, die ab dann ihren Lebensabend genießen möchten, müssen dem Fiskus alle Einkünfte offenlegen. 2019 erreicht der steuerpflichtige Teil 78 Prozent. Das heißt: Die restlichen 22 Prozent bilden den sogenannten Rentenfreibetrag. Dieser ist steuerfrei gestellt und bleibt für alle, die 2019 in Rente gehen – ihr gesamtes Rentnerleben lang – gleich.
    Krankenversicherungsbeiträge steuerlich geltend machen
    Rentner sollten alle Möglichkeiten nutzen, um Steuern zu sparen. Steuermindernd wirkt der sogenannte Grundfreibetrag. Er ist variabel und wurde in diesem Jahr auf 9168 Euro festgesetzt. Verheirateten Paaren steht das Doppelte zu. Bis zu dieser Obergrenze, dem Existenzminimum, wird die Rente nicht besteuert. Aber auch diejenigen die darüber liegen, können ihre Steuerlast drücken: Indem sie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung geltend machen oder dem Finanzamt außergewöhnliche Belastungen anzeigen, wie etwa Zuzahlungen für Zahnbehandlungen. Für Werbungskosten setzt das Finanzamt in aller Regel einen Pauschalbetrag an, weil es Rentnern schwer fällt, diese einzeln nachzuweisen. Und schließlich belohnt der Gesetzgeber mit Vollendung des 64. Lebensjahres all jene, die zusätzlich für die Zeit des Ruhestandes gespart haben. Das Instrument, das dabei angewendet wird, heißt Altersentlastungbetrag.
    Nicht jede Lebensversicherung wird bei Auszahlung besteuert
    Wer seine Alterseinkünfte zum Beispiel über eine Riester-Rente, eine Lebensversicherung oder eine Betriebsrente aufbessert, wird von den Finanzämtern zur Kasse gebeten. Allerdings langt der Fiskus unterschiedlich hin. Die Riester-Rente zum Beispiel wird zu 100 Prozent besteuert, weil der Staat bereits in ihrer Aufbauphase Zulagen oder steuerliche Vorteile gewährt. Bei Lebensversicherungen hängt die Besteuerung von verschiedenen Faktoren ab und auch bei Betriebsrenten gibt es keine einfache Formel. Und schließlich tragen auch Erträge aus Vermietungen, Verpachtungen oder Kapitalanlagen zum Gesamteinkommen bei und gehen in die Steuerrechnung ein, so wie bei Erwerbstätigen auch.