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Russisches Staatsdoping
"Nicht der erste Fall, wo wir keine positiven Proben haben"

Stephan Netzle vertritt Sportverbände im Einspruch-Verfahren 42 russischer Sportler gegen ihre Olympia-Sperren wegen Dopings. Für ihn ist es entscheidend, ob die Richter den Whistleblower Rodtschenkow als glaubwürdig einstufen. Er glaubt, dass die Sperren Bestand haben könnten.

Stephan Netzle im Gespräch mit Matthias Friebe | 13.01.2018
    Eine Frau hält eine russische Fahne vor dem IOC-Gebäude in Lausanne.
    Eine Frau hält eine russische Fahne vor dem IOC-Gebäude in Lausanne. (dpa-Bildfunk / AP / KEYSTONE / Christophe Bott)
    42 Einsprüche muss der Internationale Sportgerichtshof CAS in den kommenden Tagen verhandeln. 42 russische Sportler, die in die russische Staatsdopingaffäre rund um die letzten Winterspiele von Sotschi verwickelt sein sollen, haben Einspruch eingelegt gegen ihre lebenslange Olympia-Sperre. Der Schweizer Anwalt Stephan Netzle war von 1991 bis 2010 Richter am CAS und vertritt im aktuellen Verfahren den Welt-Skiverband und die Internationale Biathlon-Union.
    Klarheit vor den Spielen
    Der Internationale Sportgerichtshof CAS müsse sich nun fragen, wie gut die Beweismittel gegen die russischen Athleten seien, und ob die Athleten von dem System wussten. Netzle sieht die Chance groß, dass Athleten schuldig gesprochen werden. Er sagt: "Es lässt sich nur schwer vorstellen, wie das ganze System funktioniert haben soll ohne dass die, die davon profitiert haben, davon Wind bekommen haben." Dass es keine positiven Proben gibt, ist für Netzle kein Problem. "Es ist ja nicht der erste Fall, wo wir keine positiven Proben haben. Wo es aufgrund von Indizien zu Verurteilungen kommen könnte."
    Netzle, der früher selbst als Richter beim CAS arbeitete, sieht den Zeitdruck für das Gericht als unproblematisch. Zunächst müsse nur entschieden werden, ob die Athleten schuldig seien. Die Begründung könne dann später geschrieben werden. "Am 31. wissen die Athleten, ob gegen sie etwas vorliegt, oder nicht."
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