Samstag, 20. April 2024

Archiv

Russland
"Unzulässig nach der UN-Charta"

Russland verhalte sich auf der Krim zwar "sehr geschickt", sagte der Völkerrechtler Jasper Finke im Deutschlandfunk. Eine militärische Intervention sei nicht nachzuweisen. Gegen Völkerrecht habe Moskau dennoch verstoßen.

Jasper Finke im Gespräch mit Christiane Kaess | 07.03.2014
    Christiane Kaess: Die gewaltigen politischen Umwälzungen in der Ukraine haben sich in wenigen Tagen ereignet. Jetzt herrscht dort ein angespannter Status quo. In Kiew versucht die neue Regierung, mit ihren bescheidenen Mitteln die Abspaltung der Krim zu verhindern.
    Russland auf der anderen Seite wäscht seine Hände in Unschuld. Die Entscheidung des Krim-Parlaments, die Halbinsel aus der Ukraine herauszulösen, und Russland einzugliedern, sei eine innerukrainische Angelegenheit. Russland habe damit nichts zu tun. Das hat ein Sprecher von Wladimir Putin heute Morgen gesagt.
    Unterdessen ist eine Delegation des Parlaments der Krim nach Moskau gereist und hat sich dort mit den führenden Abgeordneten getroffen, unter anderem um das Referendum vorzubereiten. Es stellen sich also rechtliche Fragen, nicht nur in der Ukraine selber, sondern auch völkerrechtlich, und die wollen wir jetzt beleuchten mit dem Völkerrechtler Jasper Finke von der Bucerius Law School. Guten Tag, Herr Finke.
    Jasper Finke: Hallo, Frau Kaess.
    Kaess: Herr Finke, das Argument von Russland, auf der Krim müsse die russischstämmige Bevölkerung geschützt werden, hat dieses Argument denn völkerrechtlich Bestand?
    Finke: Vor den derzeitigen tatsächlichen Verhältnissen mit Sicherheit nicht. Wir haben zum einen überhaupt gar keine akute Gefahr. Es ist bisher nichts passiert, was auch nur in die Nähe dessen rücken würde, was eine solche Intervention erlauben würde. Mal davon abgesehen, dass sogenannte humanitäre Interventionen, wie wir ja aus der Zeit des Kosovo wissen, ohnehin heillos umstritten sind, und da ist es immerhin zu wirklich massivsten Menschenrechtsverletzungen gekommen. Die Situation auf der Krim stellt sich völlig anders dar.
    Kaess: Aber das heißt, Herr Finke, wenn zum Beispiel massive Übergriffe auf die russische Minderheit dokumentiert werden würden, dann wäre das eine andere Basis?
    Finke: Dann müsste man sowieso zuerst den Sicherheitsrat befragen. Der müsste sich mit der Situation befassen. Dann müsste es zu einer Situation kommen, in der man sagt, okay, der Sicherheitsrat selber trifft keine Entscheidung, er ist sozusagen blockiert. Und es sind nicht nur Übergriffe. Wenn wir uns die Situation beim Auseinanderfallen Jugoslawiens angucken, dann sprechen wir über ethnische Säuberungen, über Vertreibungen und Ähnliches und nicht über die Angst, ob sie nun berechtigt ist oder nicht, auf der Straße Russisch zu sprechen.
    Kaess: Wie definiert denn das Völkerrecht das, was gerade auf der Krim passiert?
    Finke: Das ist nicht so ganz einfach, weil das russische Vorgehen sehr geschickt ist, da sie letztlich sehr informell handeln. Sie haben ja nicht ihre eigenen Truppen einfach reingeschickt, sondern es halten sich dort auch außerhalb des Stützpunktes russische Truppen auf, die nicht selber als solche zu erkennen sind, so zumindest die Berichte, die jetzt mal zugrunde gelegt. Was wir auf jeden Fall haben, ist eine Drohung mit Gewalt seitens Russlands, und die ist unzulässig nach der UN-Charta. Ob man von einem bewaffneten Angriff sprechen kann, das ist extrem schwierig.
    Verstoß gegen die territoriale Integrität
    Kaess: Aber man würde zum Beispiel über einen Verstoß gegen die territoriale Integrität sprechen können?
    Finke: Das auf jeden Fall. Durch das Verhalten Russlands sehe ich die territoriale Integrität der Ukraine verletzt, insbesondere auch, was die Unterstützung der Krim angeht in ihrem Wunsch, sich von der Ukraine loszulösen und sich Russland anzuschließen.
    Kaess: Jetzt behauptet der russische Präsident Wladimir Putin aber auf der anderen Seite, es gebe gar keine russische Militärintervention. Welche Rolle spielt denn so eine Behauptung für das Völkerrecht?
    Kein Nachweis über militärische Intervention
    Finke: Das ist erst mal rechtlich betrachtet nicht relevant. Aber wir müssen natürlich gucken, wie ist die Faktenlage, um aufgrund der Faktenlage dann zu entscheiden, wie die rechtliche Situation ist. Bei der Faktenlage kann man das natürlich berücksichtigen. Andererseits gibt es Berichte darüber, dass sich massiv russische Truppen auch außerhalb der Stützpunkte aufhalten. Das ist wie immer in solchen Situationen schwierig zu beurteilen und auch der Grund, wo ich sagen, dass sich Russland sehr geschickt verhält, weil sie sehr informell handeln. Es ist ihnen nicht einfach nachzuweisen, dass es sich um eine militärische Intervention handelt.
    Kaess: Wenn es ein Verstoß gegen die territoriale Integrität ist, wie Sie gerade vorhin schon erklärt haben, welche Reaktionen lässt das Völkerrecht dann zu?
    Finke: Es lässt natürlich erst einmal zu, dass die Ukraine selber darauf reagiert. Das kann sie mit den bescheidenen Mitteln, die sie derzeit hat, kaum effektiv tun.
    Kaess: Sie dürfte sich aber laut Völkerrecht auch militärisch wehren?
    Finke: Wenn es sich um einen bewaffneten Angriff auf ihr Territorium handelt, ja. Das ist wie gesagt das geschickte Vorgehen von Putin, dass dieser bewaffnete Angriff nicht so eindeutig zu identifizieren ist wie zum Beispiel die Intervention des Iraks in Kuwait Anfang der 90er-Jahre.
    Kaess: Und hier kommt jetzt im Fall der Krim auch dazu, dass es eine militärische Intervention gibt. Das macht das Ganze noch mal schwieriger?
    Finke: Selbstverständlich, weil Russland behaupten kann, dass die Truppenbewegungen primär dazu dienen, die Truppen auf dem Stützpunkt auszutauschen, und ohnehin Truppenbewegungen über das Territorium der Ukraine da zulässig sind.
    Es wird keinen Bündnisfall geben können
    Kaess: Jetzt hat die Ukraine die NATO um Beistand gebeten. Sie ist kein NATO-Mitglied, es wird also keinen Bündnisfall geben können. Die Ukraine hat ja ihre Atomwaffen nach dem Ende der Sowjetunion an Moskau abgegeben und dafür hat sie Zusagen über Sicherheit sowohl aus Russland als auch von den USA und Großbritannien bekommen. Das ganze ist festgehalten worden im sogenannten Budapest-Memorandum 1994. Inwieweit kann sich denn Kiew völkerrechtlich auf diese Sicherheitszusagen berufen?
    Finke: Auf die Sicherheitszusagen können sie sich natürlich berufen. sie dienen aber primär der Absicherung der Ukraine für den Fall einer atomaren Bedrohung, und so weit würde ich dann im vorliegenden Fall doch nicht gehen, von einer atomaren Bedrohung durch die russische Föderation zu sprechen. Ganz unabhängig davon, was das Memorandum sagt, kann natürlich sich Kiew an die NATO wenden und um Hilfe bitten. Auch hier würden wir über, die Völkerrechtler nennen das, eine Intervention auf Einladung sprechen. Ob eine Übergangsregierung zur Intervention einladen kann, das ist heftig umstritten.
    Kaess: Und eine gewählte Regierung?
    Finke: Eine gewählte Regierung könnte das.
    Kaess: Aber die atomare Bedrohung, die Sie angesprochen haben, das ist tatsächlich die Schwelle, für diese Sicherheitszusagen? Darunter gibt es eigentlich nichts, an was die Parteien, die diese Zusagen gegeben haben, sich halten müssten?
    Finke: Das sind sozusagen die Zusagen für die Unterstützung. Das Memorandum selber, in dem sichert Russland der Ukraine volle territoriale Integrität und Souveränität zu und damit auch die Verpflichtung, die Grenzen zu achten.
    Kaess: Herr Finke, welches Standing hat denn das Völkerrecht, wenn wir uns dieses ganze Szenario mal ansehen? Das wirkt ja so, als ob bei bewaffneten Konflikten überhaupt generell weltweit und den Folgen, die sich daraus ergeben, eigentlich niemand das Völkerrecht richtig ernst nehmen muss.
    Finke: Recht, hat immer das Problem, dass es mit Macht in Konflikt geraten kann. Das ist kein Problem allein des Völkerrechts, das haben wir im innerstaatlichen Recht auch. Wenn man sich allein mal überlegt, wie häufig im täglichen Leben die Straßenverkehrsordnung missachtet wird. Insofern ist es in seiner Wirkungsweise immer auch begrenzt und hängt davon ab, inwieweit es von den Akteuren befolgt wird. Das zeigt sich beim Völkerrecht relativ deutlich. Trotzdem ist es nicht einfach unbedeutsam oder irrelevant. Schließlich versucht ja auch Russland sein Verhalten mit Begriffen des Völkerrechts zu rechtfertigen. Sie schieben es ja nicht als irrelevant bei Seite, sondern behaupten erst einmal, sich völkerrechtskonform zu verhalten.
    Sanktionen würden die deutsche und russische Wirtschaft treffen
    Kaess: Aber das heißt auch, in diesem Fall konkret, mehr als Sanktionen hat die westliche Staatengemeinschaft nicht zur Verfügung?
    Finke: Erst einmal nicht. Das wiederum, wenn man die Sanktionen voll ausschöpfen würde, wäre ein erhebliches Potenzial, da sie die russische Wirtschaft ganz erheblich treffen würden. Unsere eigene auch, aber die russische wahrscheinlich nach den mir vorliegenden Informationen stärker.
    Kaess: Schauen wir zum Schluss noch auf ein anderes Argument aus Russland. Moskau sagt ja, die neue Regierung in Kiew ist illegitim. Ist sie das laut Völkerrecht?
    Finke: Das Völkerrecht fragt eigentlich gar nicht nach der Legitimität einer Regierung. Das ist primär erst mal eine Sache des innerstaatlichen Rechts und nach ukrainischem Verfassungsrecht könnte es schon sein, dass die Absetzung von Janukowitsch gegen die ukrainische Verfassung verstoßen hat. Das Völkerrecht fragt vielmehr danach, erst einmal: Wer kann derzeit die Ukraine nach außen vertreten, wer kann für sie handeln. Da ist das Völkerrecht pragmatisch. Es geht da auch um Effektivität und effectiv control. Und diese effektive Kontrolle kann ein Präsident, der sich außer Landes befindet und abgesetzt worden ist, also auch gar nicht mehr über einen Apparat verfügt, mit Sicherheit nicht ausüben. Es gibt nur wirklich enge Grenzen der Legitimität. Die neue Regierung darf nicht völlig illegitim sein. Einen Militärputsch, das würde man nicht anerkennen. Aber es hat ja immerhin Beschlüsse des Parlaments gegeben und Ähnliches. Selbst wenn es sich um einen Verfassungsverstoß handelt – die Übergangsregierung ist derzeit diejenige, die die Ukraine nach außen hin vertritt und für sie handeln kann.
    Kaess: Einordnungen des Völkerrechtlers Jasper Finke. Er ist an der Bucerius Law School. Vielen Dank für dieses Gespräch heute Mittag.
    Finke: Vielen Dank meinerseits.
    Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandradio macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.