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Sackgasse Guantánamo

Auch zehn Jahre nach seiner Gründung werden noch immer 171 Menschen im US-Gefangenenlager Guantánamo festgehalten - ohne jegliche Rechtsgrundlage, wie viele Menschenrechtler meinen. Vor allem das gewählte Kriegsrecht behindert es, dass die Gefangenen endlich vor ein Zivilgericht gestellt werden.

Von Bettina Ambach | 02.04.2012
    London, im Januar dieses Jahres. Ein ehemaliger Häftling aus Guantánamo singt Koranverse. Die beiden Menschenrechts-Organisationen "Reprieve" und "Cage Prisoners" haben zu einer Konferenz anlässlich des zehnjährigen Bestehens des amerikanischen Gefangenenlagers in Guantánamo eingeladen. Abgesehen von denjenigen, die in Großbritannien leben, sind Ex-Häftlinge aus Belgien, Sudan und Qatar angereist.

    Clive Stafford Smith von der Londoner Organisation "Reprieve", die zahlreiche Guantánamo-Häftlinge verteidigt, war viele Jahre der Anwalt von Sami Al Hajj. Sechseinhalb Jahre saß Sami Al Hajj in Guantánamo – der einzige Journalist, der jemals dort inhaftiert war. Der gebürtige Sudanese war im Dezember 2001 an der Grenze zwischen Pakistan und Afghanistan festgenommen worden, als er für Al Jazeera als Kameramann über den Afghanistankrieg berichten sollte. Die USA warfen ihm vor, als Al-Kaida-Kontaktmann tätig gewesen zu sein. Im Mai 2008 ließen sie ihn frei - ohne dass er jemals offiziell angeklagt oder verurteilt worden wäre. Clive Stafford Smith über seinen Ex-Mandanten:

    "Sami Al Hajj ist genauso wenig ein Terrorist wie mein dreieinhalbjähriger Sohn. Von 64 Häftlingen, die wir vor zivile US-Gerichte brachten, konnten wir in zwei Drittel der Fälle ihre absolute Unschuld beweisen – nachdem sie stellenweise bis zu zehn Jahren in Guantánamo gesessen hatten."

    "Jedes Mal, wenn ich die anderen ehemaligen Gefangenen treffe, versuchen wir, an der Freilassung der noch Inhaftierten zu arbeiten. Dann spüre ich, dass ich etwas Nützliches mache. Auch dieser Dokumentarfilm, den wir heute hier in seiner britischen Premiere sehen, hilft, auf das Los der noch verbleibenden Gefangenen aufmerksam zu machen."

    Sami Al Hajj spricht ruhig und gelassen. In dem Dokumentarfilm des Norwegers Erling Borgen spielt er eine prominente Rolle. Der Film "Death in Camp Delta" handelt von dem Tod dreier Guantánamo-Gefangener im Juni 2006. Über die Todesursache gibt es unterschiedliche Theorien: Das Pentagon spricht von Selbstmord; der Filmemacher von Tod als Folge von Folter im geheimen "Camp No".

    Washington, im März dieses Jahres. Von der Welt der ehemaligen Gefangenen und Menschenrechtsorganisationen zu den Verantwortlichen in der US-amerikanischen Hauptstadt. Während die Kritiker Guantánamo immer noch für eine der größten anhaltenden Menschenrechtsverletzungen – begangen durch die USA – halten und für die Schließung des Lagers kämpfen, hat sich in den Fluren des State Departments so etwas wie Resignation breitgemacht. Was machen mit den noch verbleibenden 171 Gefangenen auf der kubanischen Karibikinsel?

    Eine von Präsident Obama angeordnete Einzelfallprüfung hat die Gefangenen in drei Kategorien eingeteilt: 89 sind zur Entlassung vorgesehen, jedoch konnten für sie bisher keine Aufnahmeländer gefunden werden, was die letztendliche Zustimmung des Pentagon für ihre Freilassung bewirkt hätten. 36 Häftlingen möchte Obama den Prozess vor Militärtribunalen oder zivilen Strafgerichten machen. Und 46 sollen ohne Verfahren in Haft bleiben, weil sie als gefährlich gelten, aber die Beweise gegen sie womöglich nicht gerichtsfest sind. Daniel Fried, Obamas Sonderbeauftragter für die Schließung von Guantánamo, klingt auf die Frage, ob die Schließung des Gefangenenlagers immer noch sein erklärtes Ziel ist, fast trotzig:

    "Ja. Die Obama-Administration – und ehrlich gesagt auch die vorherige Bush-Administration – will Guantánamo schließen. Das hat der Präsident gesagt. Auch Außenministerin Clinton hat das gesagt. Das ist unser Ziel. Leider sind wir bei unserem Vorhaben auf viele Probleme gestoßen: Der Kongress hat uns verboten, Guantánamo-Insassen für Prozesse vor Zivilgerichte in die USA zu bringen. Der Kongress hat uns ebenfalls verboten, Gefangene in US-Gefängnisse zu verlegen. Und schließlich sind Restriktionen bezüglich der Überweisung von Gefangenen in ihre Heimatländer oder in aufnahmebereite Drittländer erlassen worden."

    Es herrscht Stillstand, und für die, die glaubten, dass mit dem Wahlsieg von Obama das Ende für die umstrittenen Militärkommissionen kommen würde, ist sogar ein Rückschritt zu beobachten. Denn nun sind sie wieder zugelassen, die Militärkommissionen, die von Präsident Bush nach den Anschlägen vom 11.September 2001 zum Zweck der Strafverfolgung von Terrorverdächtigen angeordnet wurden. Von den 779 Insassen, die seit 2002 das Gefangenenlager durchlaufen haben, wurden bisher nur sieben Terrorverdächtige in diesen Militärtribunalen verurteilt.

    Nun sollen es mehr werden: Der prominenteste Fall, der Prozess gegen Khalid Sheikh Mohammed, der mutmaßliche Chef-Planer der Terroranschläge vom 11.September 2001, nimmt diese Woche auf Guantánamo mit dem "referral of charges" seinen Anfang. Die Anklagepunkte werden dabei an die neu errichtete Verfahrenskammer weitergeleitet. In ungefähr einem Monat können die Verhandlungen dann beginnen. Laura Pitter ist Terrorismusexpertin bei "Human Rights Watch" in New York. Ihr Vergleich der beiden Gerichtsformen – zivile Strafgerichte und Militärkommissionen - fällt eindeutig aus:

    "Die Obama-Administration wollte ursprünglich die meisten Gefangenen in einem zivilen Strafverfahren aburteilen. Diese Gerichte haben eine 200-jährige erfolgreiche Geschichte. Es gibt Richter, die Erfahrungen in Terroristenprozessen haben. Sie wissen, wie geheimes Beweismaterial geschützt und dennoch im Verfahren verwertet werden kann. Urteile, die am Prozessende in diesen Gerichten gefällt werden, sind bisher nur in den seltensten Fällen aus verfahrensrechtlichen Gründen angefochten worden."

    Die Militärkommissionen findet Terrorismusexpertin Laura Pitter problematisch, weil sie sich auf keine Präzedenzfälle berufen können.

    "Es ist ein komplett neues System, dessen Regeln sich ständig ändern. Die Rechtmäßigkeit des ganzen Systems ist mehrmals vom Verfassungsgericht in Frage gestellt worden; mehrere Entscheidungen der Militärtribunale sind aufgehoben worden. Es ist zwar eine positive Entwicklung, dass Obama die Verwertung unter Folter erzwungener Aussagen in den Militärkommissionen verboten hat, aber die Definition sogenannter "harscher Verhörmethoden" ist dehnbar, und das Verbot gilt deshalb nicht immer. Als letzten Punkt möchte ich das Problem der indirekten Zeugenaussagen erwähnen: Während bei einem zivilen US-Gericht Aussagen eines Zeugen vom Hörensagen nicht als Beweismaterial zulässig sind, sind sie in den Militärtribunalen erlaubt."

    Termin im Pentagon. Bill Lietzau, Untersekretär für Gefangenenpolitik, ist derjenige, der sich seit seinem Amtsantritt vor zwei Jahren über die Rechtsstellung der mutmaßlichen Terroristen in Guantánamo und Afghanistan den Kopf zerbricht. Lietzau ist ein ausgewiesener Völkerrechtler und hält es für richtig, die neue Form des transnationalen Terrorismus, wie sie von Al Kaida geprägt wurde, unter dem Kriegsvölkerrecht einzuordnen.

    "Wir führen keinen Krieg gegen den Terror "per se", sondern gegen Al Kaida und seine Verbündeten. Die Reduzierung der Bedrohung von Al Kaida in den letzten zehn Jahren hätten wir nicht erreicht, wären wir nicht im Krieg gewesen. Aber Ihre Frage impliziert, dass wir in den Krieg zogen, damit wir eine Rechtsgrundlage hätten, um leichter Verhaftungen durchzuführen. Und das ist einfach nicht richtig. Wir haben nach den Anschlägen vom 11.September 2001 den Kriegsfall erklärt, weil die Bedrohung von substanzieller Art war. Es war eine Kriegshandlung, die das World Trade Center und Teile des Pentagon, in dem wir gerade sitzen, zum Einsturz gebracht hat."

    Diese Analyse wird allerdings keineswegs von allen geteilt. Die Menschenrechtsszene sieht genau in dieser Kriegsanalyse die Ursache allen Übels. Michael Ratner ist Chef des New Yorker "Center for Constitutional Rights" und Anwalt von vielen ehemaligen Guantánamo-Gefangenen:

    "Das Urproblem liegt in der Erklärung von George Bush, dass wir uns in einem Krieg gegen den Terror befänden. Das macht keinen Sinn. Erstens haben wir einer Taktik den Krieg erklärt und zweitens sollten mutmaßliche Terroristen als Kriminelle behandelt werden. Wir befinden uns nicht im Krieg gegen einen Staat oder gegen eine Guerilla-Bewegung. Der Grund, weshalb die US-Regierung nicht das im Friedensrecht geltende Strafrecht angewandt hat, ist die größere Flexibilität bei der Festnahme von mutmaßlichen Terroristen unter dem Kriegsrecht. Das Kriegsrecht erlaubt des weiteren, die Gefangenen bis zum Ende der Feindseligkeiten festzuhalten. Aber das Ende des Terrorismus – was und wann soll das sein? In zehn, 20 oder in 50 Jahren?"

    Die Heritage Foundation in Washington ist ein konservativer Think Tank mit vielen ehemaligen Militärs in ihren Reihen. So wie Cully Stimson, Untersekretär für Gefangenenpolitik im Pentagon unter Bush. Er lässt die Argumente der Menschenrechtsszene an sich abprallen. Auch die Tatsache, dass die große Mehrheit der Guantánamo-Insassen niemals Al-Kaida-Kämpfer waren und ihnen auch keine Straftaten nachgewiesen werden konnten, haben für Stimson keine Bedeutung:

    "Unschuldig oder schuldig, das ist das Vokabular des Strafrechts. Das Strafrecht findet im Kriegsvölkerrecht gegen Kombattanten keine Anwendung. Als wir während des Zweiten Weltkrieges 400.000 deutsche Kriegsgefangene festhielten, ging es nicht um Unschuld oder Schuld oder um die Bestrafung für begangene Verbrechen. Es ging um die Tatsache, dass sie Mitglieder der feindlichen Armee waren. Wir hielten sie durch ihre Inhaftierung lediglich davon ab, erneut auf dem feindlichen Schlachtfeld zu stehen. Das Gleiche trifft auf den heutigen Konflikt zu. Wir halten Gefangene in Guantánamo und Afghanistan fest, nicht weil sie schuldig oder unschuldig sind, sondern weil wir verhindern wollen, dass sie den Feind mit frischen Truppen versorgen."

    Daniel Fried, Obamas Sonderbeauftragter für die Schließung von Guantánamo im Außenministerium, stöhnt im Interview über die vielen Stolpersteine, die ihm sowohl die Republikaner als auch die Demokraten in den letzten drei Jahren in den Weg gelegt haben. Es scheint für Daniel Fried allerdings noch einen weiteren bedauerlichen Faktor zu geben, der seine Arbeit erschwert: Die auch unter Obama andauernde Kriegserklärung an Al Kaida und ihre Folgen für die Gefangenenpolitik:

    "Die ursprüngliche Sünde von Guantánamo ist, dass die Bush-Administration am Anfang ihrer Amtszeit das Rechtssystem für unsere Gefangenen nicht nach legitimen internationalen Standards aufgebaut hat. Hätte man von Anfang an einen anderen Rechtsrahmen gewählt, wären wir zu anderen Ergebnissen gekommen."

    Daniel Fried ist ein erfahrener Diplomat. Es scheint klar, was er mit "einem anderen Rechtsrahmen" meint. Es geht um die wesentliche Frage, ob in der Bekämpfung des internationalen Terrorismus das Kriegsvölkerrecht oder das in Friedenszeiten anwendbare nationale Strafrecht gelten soll. Hätten sich die Vereinigten Staaten nach dem 11.September 2001 für das Strafrecht entschieden und die Attentäter der Terrorattacken nicht als "feindliche Kämpfer" sondern als Gewaltverbrecher bezeichnet, wäre es niemals zu dem Guantánamo von heute gekommen.

    Dann hätten die mutmaßlichen Terroristen vor regulären US-Gerichten ein Verfahren bekommen. Dann gäbe es die Kategorie der 46 Guantánamo-Gefangenen nicht, gegen die es keine ausreichenden Beweise für einen Prozess gibt, die aber als so gefährlich gelten, dass sie nicht freigelassen werden können. Vielleicht wären die Vereinigten Staaten dann aber nicht so erfolgreich im Kampf gegen Al Kaida gewesen. Vielleicht hätten sie weniger geheimdienstliche Erkenntnisse gewonnen und wären somit auch nicht auf die Fährte von Osama Bin Laden gekommen.

    Auf jeden Fall hat das Pentagon in den letzten zwei Jahren eingesehen, dass auch die Gefangenen, die sich in Beugehaft befinden, Rechte haben. Bill Lietzau hat oft über das fehlende "due process"-Stück in der amerikanischen Gefangenenpolitik geredet, und damit meint er die noch nicht definierten und festgeschriebenen Grundrechte dieses neuen Typs von Kriegsgefangenen. Nun glaubt er, es gefunden zu haben:

    "Ja, ich glaube, wir haben die fehlende Rechtsgrundlage für die Gefangenen gefunden. Wir haben sie verfeinert und verbessert. Wir haben einen Prozess entwickelt, mit dem wir feststellen können, ob die Festnahme und Inhaftierung der Kriegsgefangenen rechtens ist. Früher war das einfach: Die gegnerischen Soldaten trugen Uniform und waren leicht zu erkennen. Die zweite Schwierigkeit ist das ungewisse Ende der Feindseligkeiten."

    Diese Veränderungen auf dem Schlachtfeld machen – so Lietzau – die Neuartigkeit des Konfliktes aus: Erstens handele es sich nicht mehr um einen Krieg zwischen Staaten und zweitens griffen die Akteure überall auf der Welt an. Der Konflikt könne also nach Raum und Zeit kaum begrenzt werden.

    "Wir haben seit ungefähr einem Jahr in Afghanistan und in Guantánamo ein Prüfungsverfahren eingeführt, mit dem wir feststellen, ob der Häftling wirklich ein Al-Kaida-Mitglied ist oder nur zufällig auf dem Schlachtfeld war. Wir prüfen genau, ob wir die Richtigen inhaftieren und dass sie nicht länger als nötig in Haft gehalten werden. Dieser neue Prozess untersucht jeden einzelnen Häftling auf seinen Gefährlichkeitsgrad und gestattet es ihm, das Beweismaterial dafür einzusehen. Auch bekommt jeder Häftling einen Pflichtverteidiger seiner Wahl. Dann haben wir noch eine periodische Prüfung, die herausfinden soll, ob die Bedrohung nicht durch andere Mittel vermindert werden kann."

    Es hat Verbesserungen gegeben: Die Inhaftierung kann rechtlich angefochten werden, die Gefangenen haben Anspruch auf einen Anwalt, und die Haftfortdauer wird individuell regelmäßig überprüft. Doch wie unabhängig kann ein militärinternes Überprüfungsgericht, genannt "Review Tribunal”, überhaupt sein? Wie soll ein Gefangener, der seit zehn Jahren in Guantánamo sitzt, auf einmal beweisen, dass er nun keine Bedrohung für die nationale Sicherheit mehr darstellt – oder es nie tat? Und selbst wenn die Gefangenen aus dieser Präventivhaft freikommen würden – welcher Staat würde sie aufnehmen, diese zuvor als "extrem gefährlich" eingestuften Menschen?

    Es ist ein vertracktes Erbe, dieses Guantánamo. Jeder Lösungsvorschlag scheint neue Probleme zu schaffen. Oder sollte man vielleicht die gesamte Rhetorik ändern? Den Krieg gegen Al Kaida für beendet erklären, womit sich allerdings auch die Rechtfertigung der präventiven Haft für die 46 Gefangenen in Luft auflösen würde? Denn sind die Feindseligkeiten zu Ende, so müssten die "Kriegsgefangenen" auch nach amerikanischer Lesart frei gelassen werden. An diesem Punkt müssten sich dann alle Beteiligten eine schwierige Frage stellen: Sind uns die Grundrechte der Bürger – und damit auch dieser Guantánamo-Häftlinge - oder die nationale Sicherheit wichtiger? Bill Lietzau vom Pentagon kann hier nur vage antworten:

    "Die Frage nach dem Ende des Konfliktes ist eine wichtige Frage; vielleicht sogar die wichtigste bei diesem neuen Konflikttyp mit transnationalen bewaffneten Gruppen. Der Tod von Osama Bin Laden ist ein bedeutender Meilenstein in unserem Konflikt, und die US-Regierung überprüft ununterbrochen, inwieweit wir Al Kaidas Fähigkeit, die USA anzugreifen, reduziert haben. Aber über die Einzelheiten unserer Analyse, die bestimmen wird, wann wir diesen Konflikt als beendet erklären können, kann ich hier natürlich nicht reden."

    Die Vereinigten Staaten von Amerika könnten an einem interessanten Scheideweg stehen: Es geht einerseits um die Frage, ob der Krieg gegen Al Kaida und seine Verbündeten für beendet erklärt wird und Terrorismus mithilfe des in Friedenszeiten geltenden nationalen Strafrechts bekämpft wird. Oder soll man den Völkerrechtlern im Pentagon glauben, die einen neuen Zusatz im Kriegsvölkerrecht entwickeln wollen, der die Gefangenschaft von mutmaßlichen Terroristen als Kombattanten regelt, und der in den Augen der Weltgemeinschaft nicht als bedauerlich, als Schande und als einzige, große Menschenrechtsverletzung erscheint.