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Schadstoffe in Spielzeug
Höhere Grenzwerte müssen auch in Deutschland gelten

Deutschland darf nicht auf strengere Grenzwerte für Schadstoffe in Spielzeug bestehen. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass für Antimon, Arsen und Quecksilber die höheren Grenzwerte der EU gelten. Deutschland habe nicht nachgewiesen, dass die eigenen Regelungen besseren Schutz böten.

09.07.2015
    Von einem Spielzeugkreisel wird mit einem Messer bunter Lack abgeschabt.
    Prüfer testen regelmäßig Spielzeug auf Schadstoffe, wie hier beim TÜV Rheinland in Köln. (dpa / Rolf Vennenbernd)
    Deutschland hatte die Grenzwerte für mehrere Schwermetalle nicht umgesetzt, obwohl sie in einem EU-Gesetz festgeschrieben waren. Die Bundesregierung argumentierte, die deutschen Regeln seien besser für Kinder. Das sah der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) anders. Die Richter entschieden, dass Deutschland seinen Standpunkt nicht nachgewiesen habe.
    Im Mai 2014 hatte die Bundesregierung damit schon vor dem EU-Gericht verloren und die Klage daraufhin vor den EuGH gebracht. Vertreter der Bundesregierung fühlten sich vom EU-Gericht falsch verstanden, die Richter hätten vorgelegte Daten nicht richtig interpretiert.
    Gesundheitsgefährdende Schadstoffe: Antimon, Arsen und Quecksilber
    Viele Spielwaren sind mit gesundheitsgefährdenden Schadstoffen belastet; einige sind unmittelbar gefährlich, andere wirken langfristig im Körper. Im vorliegenden Streit geht es um Antimon, Arsen und Quecksilber.
    Antimon wird als krebserregend eingestuft. Es führt zu Hautreizungen, Magenkrämpfen und Durchfall. Antimon kann zum Beispiel in Spielzeug aus Polyester vorkommen und wird auch in Flammschutzmittel verwendet. Quecksilber kann indirekt das zentrale Nervensystem schädigen und schlimmstenfalls zum Tod führen. Es kommt in Neonröhren, Energiesparlampen und Batterien vor.Arsen kann Störungen des Nervensystems und Krebs verursachen. Es kommt in Metalllegierungen vor, in der chemischen Industrie und bei der Herstellung von Halbleitern zum Einsatz.