Schlecht behandelt

Von Eva Schindele · 04.12.2012
David ist seit einer Operation an der Nasenscheidewand halbseitig gelähmt und sprachbehindert. Dieser Vorfall liegt 13 Jahre zurück und seitdem kämpft der 31-Jährige außergerichtlich und gerichtlich um Entschädigung.
Das Problem: Er muss dem Chirurgen nachweisen, dass seine schwere Behinderung durch einen Behandlungsfehler verursacht wurde. Gutachter und Gegengutachter streiten erbittert und ziehen das Verfahren in die Länge.

Das ist der Regelfall. Die Arzthaftungsverfahren begünstigen einseitig Ärzte, Krankenhäuser und ihre Haftpflichtversicherungen. Das geplante Patientenrechtegesetz wird an dieser Situation nichts ändern.