Donnerstag, 25. April 2024

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Schneeräumen
"Wenn der Weg 1,20 Meter freigeräumt ist, reicht das"

Bei Schneefall stehe man als Eigentümer in der Haftung, wenn jemand vor seinem Grundstück ausrutsche, sagte Alexander Wiech von Haus und Grund Deutschland im DLF. Selbst wer in Urlaub fahre, müsse dafür sorgen, dass der Schnee geräumt werde. Dabei genüge es jedoch, einen Weg von 1,20 Meter freizulegen.

Alexander Wiech im Gespräch mit Georg Ehring | 02.01.2017
    Mit einer Schneeschaufel befreit am 11.03.2013 in Berlin eine Anwohnerin den Gehsteig von der frisch gefallenen weißen Pracht. Nach Angaben der Meteorologen wird sich der Wintereinbruch auch in den kommenden Tagen mit weiteren Schneefällen und kalten Temperatuten fortsetzen.
    Soviel freischippen, dass zwei Personen sich gefahrlos begegnen können, reiche, sagte Alexander Wiech von Haus und Grund im DLF. (dpa / Wolfgang Kumm)
    Georg Ehring: Kinder, Skifahrer, Naturfreunde und Fotografen – die Liste der Menschen, die sich über den heute gefallenen oder noch kommenden Schnee freuen, ist lang. Wer den Schnee vom Bürgersteig räumen muss, ist nicht unbedingt erfreut, aber diese Pflicht sollte man ernst nehmen. Alexander Wiech ist Sprecher von Haus und Grund Deutschland. Guten Tag, Herr Wiech!
    Alexander Wiech: Einen schönen guten Tag!
    Ehring: Herr Wiech, wie hoch muss denn der Schnee auf dem Bürgersteig liegen, wenn das Räumen zur Pflicht einsetzt?
    Wiech: Da gibt es keine Grenzen, das muss man dann machen, wenn es gefährlich wird, wenn es rutschig wird, also im Grunde schon, wenn die ersten Flocken liegen und Passanten auszurutschen drohen.
    "Keine anderen Geh- oder Fahrwege damit zuschütten"
    Ehring: Das heißt, man muss auch bei ein bisschen Schnee schon räumen. Darf der Schnee denn einfach auf die Fahrbahn?
    Wiech: Das kommt immer auf die Mengen drauf an. Man sollte keine andere Geh- oder Fahrwege damit zuschütten, sondern dann, wenn es wirklich viel ist und keiner sonst mehr passieren kann, sollte man es schon aufs eigene Grundstück packen oder so an die Seite, an den Zaun vielleicht schippen, dass es keinen hindert.
    Ehring: Wie breit muss denn die Gasse sein, die für Fußgänger geräumt wird?
    Wiech: Das kommt immer auf den Weg an. In der Regel, wenn es der Gehweg ist, sollten zwei Personen sich gefahrlos begegnen können, aneinander vorbei gehen können. Wenn der Weg 1,20 Meter freigeräumt ist, dann reicht das in der Regel.
    "Man sollte nur abstumpfende Mittel wie Sand benutzen"
    Ehring: Wie sieht es denn mit dem Streuen aus? Salz oder Sand sind ja Mittel, mit denen man Gefahren durchaus beseitigen kann.
    Wiech: Das ist richtig. Allerdings sollte man nur abstumpfende Mittel benutzen wie zum Beispiel Sand. Das Salz und andere auftauende Mittel haben viele Gemeinden verboten, schlicht und einfach, weil es für die Umwelt nicht gut ist.
    Ehring: Was droht denn, wenn ich nicht geräumt habe und jemand zu Schaden kommt?
    Wiech: Dann muss ich haften als Eigentümer, und dann ist es eine Frage immer, wer Schuld hat. Wenn ich dann – in der Regel habe ich als Eigentümer, wenn ich gar nicht geräumt habe, und jemand ist ausgerutscht und hat sich verletzt, stehe ich in der Haftung als Eigentümer, und dann muss die Versicherung zahlen.
    Ehring: Das heißt, die Haftpflicht ist da durchaus in der Pflicht. Muss man eine besondere Haftpflicht abschließen als Grundbesitzer?
    Wiech: Nein, das ist die ganz normale Privathaftpflichtversicherung.
    "Räum- und Streupflicht individuell mit dem Mieter vereinbaren"
    Ehring: Viele Hauseigentümer wälzen die Pflicht ja auf ihre Mieter ab. In welchem Umfang ist das erlaubt?
    Wiech: Das ist durchaus erlaubt und auch üblich. Das Wichtige ist, dass man solche Aufgaben wie die Räum- und Streupflicht individuell vereinbart mit dem Mieter und das auch in dem Hauptvertrag macht. Allerdings bin ich als Eigentümer, als Vermieter dann auch immer noch verpflichtet, zu gucken, ob denn tatsächlich auch geräumt wurde. Also ich habe immer noch die Aufsichtspflicht sozusagen.
    Ehring: Das kann ja für eine große Kapitalgesellschaft, die Tausende von Wohnungen vermietet, ein Problem sein.
    Wiech: Das kann in der Tat ein Problem sein, aber auch als kleinerer Vermieter oder Eigentümer bin ich in der Pflicht auch, immer dafür zu sorgen, dass tatsächlich vor meinem Grundstück geräumt wird. Das gilt auch, wenn ich nicht vermiete, sondern selbstnutzender Eigentümer bin und in den Urlaub fahre oder alt und krank bin, selbst dann muss ich dafür sorgen, dass keiner vor meinem Grundstück Schaden nimmt, hinfällt, ausrutscht und sich verletzt. Dann muss ich andere Lösungen finden, dass eben trotzdem geräumt wird. Aber ich bin als Eigentümer verpflichtet dazu.
    Ehring: Muss denn der Vermieter dann auch Schippe und Besen bereitstellen?
    Wiech: Der muss dann auch Schippe und Besen bereitstellen, so was muss ein Mieter nicht kaufen.
    Ehring: Alexander Wiech war das, Sprecher von Haus und Grund, zu den Pflichten, zum Schneeräumen. Herzlichen Dank!
    Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.