Samstag, 20. April 2024

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Schöner Wohnen
Segen und Fluch der Eigentümergemeinschaft

Wer eine Eigentumswohnung kauft, geht Verpflichtungen gegenüber der Eigentümergemeinschaft ein, egal, ob er nun selbst in die Wohnung einzieht oder sie vermietet. Unter dem gemeinsamen Dach sollen alle gut miteinander auskommen.

Am Mikrofon: Henning Hübert | 24.07.2014
    Gründerzeithäuser im Bezirk Steglitz in Berlin.
    Experten geben Tipps, damit es in der Hausgemeinschaft nicht zum Krach kommt. (picture-alliance / dpa / Wolfram Steinberg)
    Der Vorteil: Kosten und Verwaltungsaufgaben können geteilt werden. Der Nachteil: Eigene Interessen müssen mitunter gegenüber der Gemeinschaft zurück gestellt werden. Und so regelt die Gemeinschaftsordnung, wann saniert wird und wer bezahlt. Oder ob der Balkon mit einer Jalousie oder einem Sichtschutz zum Nachbarbalkon ausgestattet werden darf.
    Wie streng kann die gemeinsame Hausordnung Themen wie Mittagsruhe oder das Grillen auf der Terrasse festlegen? Welchen Einfluss hat der Eigentümer auf die Auswahl der Handwerker für Wartungen und Reparaturen? Muss auch der Erdgeschoss-Bewohner für den Betrieb des Fahrstuhls mit bezahlen?
    Unsere Experten beantworten Ihre Fragen und geben Tipps für Eigentümer und Mieter, damit es in der Hausgemeinschaft nicht zum Krach kommt.
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