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Schutz des Außenriffs versus Bedrohung für die Fischerei

Greenpeace hat 2008 vor Sylt Granitblöcke in der Nordsee versenkt, um die Schleppnetzfischerei zu verhindern und dadurch die Schweinswale zu schützen. Die Sylter Steine beschäftigten inzwischen unter anderem das Leipziger Bundesverwaltungsgericht.

Von Dietrich Mohaupt | 28.07.2011
    Zu entscheiden hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nicht, ob Greenpeace in einem Schutzgebiet Steine im Wasser versenken darf. Es ging vielmehr darum, ob die Wasser- und Schifffahrtsdirektion die Behörde ist, die das verbieten darf. Sie darf – denn sie ist zuständig für die Abwehr von Gefahren unter anderem für die Fischerei in der sogenannten "Ausschließlichen Wirtschaftszone" der Bundesrepublik Deutschland, sagen die Leipziger Richter. Sie widersprechen damit einem Urteil des Schleswiger Verwaltungsgerichts, das im Mai vergangenen Jahres die Zuständigkeit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes bestritten hatte. Unberührt davon bleiben die prinzipielle Rechtmäßigkeit und der Sinn der Greenpeace-Aktion im August 2008. Gut 40 Kilometer westlich von Sylt hatte die Organisation damals etwa 320 Granitblöcke auf einer Fläche von rund 160 Quadratkilometern versenkt. Felsen schaffen Fakten, meint Greenpeace-Sprecher Thilo Maack:

    "Das Sylter Außenriff ist seit Mai 2004 ein Schutzgebiet, aber nur auf dem Papier. Nach wie vor gibt es da Fischerei, nach wie vor darf da Sand und Kies im Hundertausend-Tonnen-Maßstab abgebaut werden – und die Steine, die wir da versenkt haben, sollten eigentlich dem Sylter Außenriff den Schutz geben, den es verdient."

    Vor allem Schutz für die von der Stellnetzfischerei stark bedrohten Schweinswale und Schutz vor der Schleppnetzfischerei sollen die Steine auf dem Sylter Außenriff bieten. Gerade das fischen mit Schleppnetzen am Meeresgrund ist aus Sicht von Greenpeace hoch problematisch:

    "Die Boden berührende Fischerei, zum Beispiel auf Krabben oder auf bestimmte Plattfischarten, zerstört den Meeresboden, weil dieses Fanggeschirr tief in den Meeresboden eindringt und alles mit sich reißt, was sich ihm in den Weg stellt. Wir wollten einen Bereich schaffen, der frei ist von dieser Störung. Es gibt in der gesamten Deutschen Bucht keinen Bereich, der tatsächlich ohne Fischerei ist."

    Und das soll nach Ansicht der Fischer auch so bleiben – jedenfalls sieht der Vorsitzende des Landesfischereiverbandes Schleswig-Holstein, Lorenz Marckwardt, nicht ein, warum seine Berufskollegen nicht mehr in dem Seegebiet westlich von Sylt fischen sollen.

    "Das Sylter Außenriff ist ein gutes Fanggebiet für unsere Kutterflotte, und wenn sie dort ihre Fische fangen, das Netz läuft eben über Grund und hakt über diese großen Felsbrocken, dann zerreißt einmal das Netz, und es kann auch passieren, dass das Schiff kentert, untergeht und das Leben der Mannschaft in Gefahr gerät."

    Thilo Maack von Greenpeace lässt diese Argumentation nicht gelten – immerhin liegen die Steine schon seit 2008 in 30 bis 40 Metern Tiefe, passiert ist nichts:

    "In den letzten drei Jahren ist kein Fischer durch diese Steine ums Leben gekommen. Was sicherlich auch daran liegt, dass wir genau bekannt gegeben haben wo diese Steine liegen. Mittlerweile sind diese Positionen in der aktuellsten Seekarte eingezeichnet, jeder Fischer, der seinen Beutezug plant, kann sich an der Seekarte orientieren, wo die Steine liegen."

    Und genau das will Lorenz Marckwardt, wollen die Fischer nicht einfach so hinnehmen. Wenn Greenpeace einfach so Steine ins Meer kippen darf – dann wird mit zweierlei Maß gemessen, kritisiert er.

    "Wenn wir etwas verlieren – ob wir ein Fanggeschirr verlieren, ob wir ein Scherbrett verlieren – wir werden von der Bundesbehörde aufgefordert, das unverzüglich aus dem Meer wieder zu entfernen. Sonst macht der Bund das und uns werden die Kosten aufs Auge gedrückt. Und hier hat Greenpeace Narrenfreiheit – das kann es nicht sein."

    Nach dem heutigen Urteil gibt es erst einmal auch keine Narrenfreiheit für Greenpeace – das Verbot, weitere Steine zu versenken, bleibt bestehen. Für Thilo Maack nicht wirklich nachvollziehbar – international urteilen Gerichte über solche Vorgänge ganz anders:

    "In Schweden, wo Kollegen von uns 2009 in einem Natura2000-Gebiet Steine versenkt haben, haben die obersten schwedischen Gerichte entschieden, dass das eine Naturschutzmaßnahme ist, für die man keine besondere Erlaubnis braucht."

    Naturschutzmaßnahme, oder unerlaubtes Einbringen von Abfällen, sonstigen Stoffen oder Gegenständen in die hohe See – diese Frage bleibt jetzt noch zu klären. Ganz konkret heißt das: Können die versenkten Steine auf dem Sylter Außenriff tatsächlich die Fischerei gefährden – mit dieser Frage muss sich jetzt noch einmal das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht in Schleswig befassen. Bis das geschehen ist, die restlichen Greenpeace-Steine noch an Land – und dann? Schauen wir mal, meint Thilo Maack.

    "Wir haben ja damals 1000 Steine gekauft und 320 davon versenkt – da sind noch ein paar über. Ich will jetzt da nicht ins Detail gehen, aber bis jetzt ist uns ja eigentlich immer was eingefallen."