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Schweizer Votum zur Deckelung der Managergehälter findet Anklang

Die deutsche Politik diskutiert über die Auswirkungen des Schweizer Votums. Die Deckelung der Managergehälter und die Zustimmung der Aktionäre werden dabei gefordert. Eine schnelle Umsetzung ist allerdings nicht zu erwarten.

Von Michael Braun | 04.03.2013
    Es dauert, bis aus einem Volksentscheid ein Gesetz geworden ist. Und auch wenn so weit ist, wird es bei Headhuntern und Vergütungsexperten keinen Stress gegen.

    "Selbst dann wird es nicht notwendig werden, für bestehende Verträge neue Konditionen auszuhandeln. Es geht im Wesentlichen um die Entschädigungen im Rahmen des Eintritts in ein Unternehmen und im Rahmen von Abfindungen bei Austritt."

    Sagt Michael Kramarsch von der Kanzlei Hostettler, Kramarsch & Partner.

    Aber der Schweizer Volksentscheid zieht Kreise. Selbst die deutsche FDP will die Begrenzung von Managergehältern zum Thema ihres Parteitages am kommenden Wochenende machen. Das Präsidium verabschiedete heute einen Leitantrag, die Rechte der Aktionäre als Eigentümer der Unternehmen müssten gestärkt werden. Vergütungen der Vorstände oberhalb bestimmter Rahmenvorgaben und Beträge sollten an die Zustimmung durch die Gesellschafter geknüpft werden. "Kungel-Gremien" sollten entmachtet werden. Die Exzesse, die es gegeben hat, etwa garantierte Boni, die wegen der Garantie keine Boni, sondern eben ein Festgehalt sind, solche Exzesse lassen auch den Vizepräsidenten der Aktionärsvereinigung DSW von der reinen Lehre abweichen. Klaus Nieding:

    "Zunächst mal habe ich grundsätzlich immer ein gewisses Unbehagen, wenn gesetzgeberische Regelungen auf die Vertragsfreiheit eingreifen sollen. Auf der anderen Seite muss man natürlich auch die besondere Situation sehen. Wir haben insbesondere durch bestimmte Bonusregelungen die Finanzkrise erst gefördert. Insofern ist es sicherlich sinnvoll, dass man irgendwo auch einmal vonseiten des Staates eingreift, wenn denn freiwillige Regelungen der Marktteilnehmer nicht zu bekommen sind."

    Auch in Frankreich hat das Schweizer Votum Interesse geweckt. Man werde sich von dort inspirieren lassen, hieß es in Paris. Professor Andreas Cahn, der an der Universität Frankfurt Wirtschaftsrecht lehrt, sagt, die künftigen Schweizer Regeln seien kaum eins zu eins in Deutschland umsetzbar:

    "Also, was sich auf Deutschland sicher leichter übertragen ließe, wäre eine Übertragung der Zuständigkeit für die Festsetzung von Gehältern von dem Aufsichtsrat auf die Hauptversammlung. Eine andere Frage – und das würde ich deutlich für schwieriger halten – ist es, betragsmäßige Grenzen festzusetzen oder vielleicht auch für jedes Unternehmen eine bestimmte Gehaltsstruktur vorzuschreiben. Man muss sich ja vorstellen: Das sind alles private Unternehmen. Und jetzt denen vorzuschreiben: Ihr dürft nur so viel, ohne dass es dafür zwingende Gründe gibt, wäre sicher nicht unproblematisch."

    Unternehmensberater Kramarsch meint, wer sich die neuen Schweizer Restriktionen zum Vorbild nehme, müsse auch mit den Nachteilen leben, etwa mit der Gefahr, nicht mehr genügend Spitzenpersonal anziehen zu können:

    "Es ergibt für die Unternehmen sicherlich einen Wettbewerbsnachteil."

    Aus der SPD kam der Hinweis, es gebe ja nicht nur Kleinaktionäre. Großaktionäre seien oft stark renditegetrieben, Hedgefonds etwa. Und gerade deren Geschäftsmodell, so der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Joachim Poß, werde selbst "von den perversen Boni bestimmt". Deshalb sei die SPD weiter dafür, die Vergütung von Vorständen und die steuerliche Absetzbarkeit von deren Gehältern gesetzlich zu begrenzen.