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Selbstverständliche Selbsttötung
Tragik und Tabu des Suizids

Ende Februar 2020 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Der Suizid ist ein Akt autonomer Selbstbestimmung. Dass es ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben gibt, ist erläuterungsbedürftig.

Von Jean-Pierre Wils | 17.05.2020
Eine Hand reicht einer anderen einen kleinen Kunststoffbecher mit einer Flüssigkeit.
Über das eigene Lebensende entscheiden: Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist Suizidbeihilfe grundgesetzkonform (imago images / Sepp Spiegl)
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26.2.2020 gilt vielen als ultimativer Akt der Emanzipation: Der Staat hat sicherzustellen, "dass dem Recht des Einzelnen, sein Leben selbstbestimmt zu beenden, hinreichend Raum zur Entfaltung und Umsetzung verbleibt", so lassen die RichterInnen verlauten. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst also ein Recht auf Sterben.
Dieses Urteil war überfällig, sein liberaler Impuls ist ein Segen für Menschen, die an unheilbaren Krankheiten mit großen Schmerzen leiden. Dennoch gibt es Irritationen. Ist die Berufung auf die "Autonomie" nicht fehl am Platz oder zumindest ergänzungsbedürftig? Die Tragik, die dem Selbstmord auch oft innewohnt, rückt zur Zeit gänzlich in den Hintergrund. Ist der Suizid tatsächlich, wie Thomas Macho es formuliert, eine "emanzipatorische Selbsttechnik"?
Schon länger ist davon die Rede, wir lebten in einer Gesellschaft, die vom Suizid fasziniert sei. Die Antike betrachtete ihn als eine Heldentat "in extremis", das Christentum als Todsünde, die Moderne als Pathologie, unsere Gegenwart zunehmend als eine Normalität, als eine rationale Entscheidung - jedenfalls am Ende des Lebens. Bereits Friedrich Nietzsche hatte die Selbsttötung "vernünftig" genannt. Es hat den Anschein, als sei nun eines der letzten Tabus geschleift. Jean-Pierre Wils meldet Zweifel an.
Jean-Pierre Wils studierte in Leuven und Tübingen und lehrt an der Universität Nijmegen Philosophie. Zuletzt erschien von ihm: "Das Nachleben der Toten. Philosophie auf der Grenze" (Verlag Mentis, 2019).

Um den Suizid herum weht seit einiger Zeit der Wind der Emanzipation. Die Selbsttötung gilt als ein Anzeichen von Selbstbestimmung und Mündigkeit, als finaler Akt eines Freiheitszugewinns – in diesem Fall als Befreiung vom Leben. Der Wiener Kulturwissenschaftler Thomas Macho spricht in diesem Zusammenhang vom Suizid als einer "emanzipatorische(n) Selbsttechnik" und von der Moderne als einem
"Zeitalter wachsender Suizidfaszination, der zunehmend positiver imaginierten Idee, sich das Leben zu nehmen."
"Suizidalistisch" nennt er diese Kultur. Man verurteilt die Selbsttötung nicht mehr und die Tragik des Suizids ist verschwunden. Die Selbsttötung scheint dagegen sogar "vernünftig". Bereits Friedrich Nietzsche fragte sich:
"Was ist vernünftig, die Maschine stillzustellen, wenn das Werk, das man von ihr verlangte, ausgeführt ist, – oder sie laufen zu lassen, bis sie von selber stille steht, das heißt bis sie verdorben ist?"
Suizid als befreiende Tat?
Und Peter Sloterdijk plädiert ebenso für die Anerkennung des Suizids als befreiende Tat, eben als Akt der Emanzipation.
"Der gekonnte und gehegte Tod ist die unmittelbare Revolte gegen das viehische Dahinfahren, von dem Hiob sagte, es sei gleichwohl das menschliche Schicksal."
Die Opposition gegen das Suizidtabu könnte nicht schärfer ausfallen. So, als handele es sich um einen Wettbewerb darum, wer die Selbsttötung möglichst eindringlich propagiert. Man kann sein Dasein mündig beenden oder feige und unentschlossen sterben. Zur Not steht eine helfende Hand bereit.
Spätestens seit dem jüngsten Aschermittwoch ist die Suizidbeihilfe – die Hilfe oder Assistenz bei der Selbsttötung – in aller Munde. Am 26. Februar dieses Jahres hatte das Bundesverfassungsgericht die Hilfe bei der Selbsttötung für grundgesetzkonform erklärt und das Parlament aufgefordert, ein entsprechendes Regelwerk zu erarbeiten, das die genannte Hilfe gewährleisten wird. Dieses Urteil war überfällig. Es hat eine unwürdige Situation beendet, in der die Suizidhilfe faktisch nahezu unmöglich war, und zwar wegen des neugeschaffenen Paragraphen 217 StGB aus dem Jahre 2015. Schwerstleidende und verzweifelte Menschen mussten sich im Stich gelassen vorkommen. Sie waren Opfer einer fragwürdigen Lebensschutzpolitik geworden.
Kontroverse Diskussion
Es mag kaum überraschen, dass die Reaktionen auf dieses Urteil sehr unterschiedlich ausfielen. Da ist das Lager der Abendlandsverteidiger, die in dem Spruch des Gerichts den Todesstoß für das alteuropäische Ethos des Christentums vermuten. Eine Allianz von konservativen Palliativmedizinern, Berufsprotestlern kirchlicher Provenienz und Patientenschützern meldete sich lautstark zu Wort und diagnostizierte einen unverzeihlichen Tabubruch. Während der Anfang des Lebens bereits seit längerem der Willkür überlassen worden sei, hätte sich dieses übergriffige Verhalten nun auch des Lebensendes bemächtigt. Dagegen ist die Erleichterung all jener leicht nachvollziehbar, die auf dieses Urteil gehofft hatten: zahlreiche Juristen, Ärzte und nicht zuletzt betroffene Patienten. Diese hatten frühzeitig erkannt, woran die rigorose und dirigistische Einschränkung der Suizidbeihilfe krankte: Sie war maßlos. Das Recht war am Ende auf ihrer Seite und mit diesem auch das Gespür für das menschliche Maß.
Symbolbild zum Thema Sterbehilfe.
Urteil zur Sterbehilfe - "Entscheidung ist Ausdruck einer grundsätzlichen Liberalität"
Medizinethikerin Bettina Schöne-Seifert begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Paragrafen 217. Einen Dammbruch befürchte sie nicht, sagte sie im Dlf. Es werde ein Notausgang geschaffen. "Das darf einen doch nicht entsetzen, dass dieser Notausgang auch tatsächlich benutzt wird."
Aber da ist auch noch die Fraktion der Suizideuphoriker. Diese betrachten das Urteil des Verfassungsgerichts als Bestätigung eines Emanzipationswillens, der noch verbliebene Hürden zu überwinden hatte. Die letzten Hindernisse auf dem Weg zum Gipfel der Aufklärung seien nun weggeräumt.
Angesichts der starken Emotionen, die sich an den Polen der Debatte Bahn brechen, tut eine gewisse Abrüstung Not. Das Recht auf Suizidbeihilfe sollte uns nicht wahlweise in eine kulturelle Depression oder in eine feierliche Hochstimmung versetzen. Was nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts allerdings bleibt, ist eine Irritation, also das befremdliche, widersprüchliche Empfinden, sowohl erleichtert als auch beunruhigt zu sein. In die Freude mischt sich dabei gleichzeitig ein Unwohlsein. Einerseits sind wir überwiegend einverstanden damit, dass die Suizidassistenz prinzipiell freigegeben und anerkannt worden ist. Und wir begrüßen, dass die Hilfe bei der Selbsttötung endlich positiv bewertet wird. Anderseits bereitet es Unwohlsein, wie diese Freigabe begründet wird, vor allem, weil die Gründe sehr einseitig sind und schlimme Folgen haben können.
Der Spruch des Bundesverfassungsgerichts war vor allem deshalb überraschend, weil er radikal war. Im Vorfeld war nicht einmal klar gewesen, ob der strafrechtliche Status Quo überhaupt modifiziert werden würde. Erwartet hatte man eine eher geringfügige Liberalisierung. Umso erstaunlicher fielen nun das Urteil und seine Begründung aus. So schrieb Heinrich Wefing am Tag nach der Verkündigung in der Wochenzeitung "Die Zeit":
"Das Urteil ist ein Hochamt der Autonomie, Ausdruck einer Gesellschaft, die ganz auf das Individuum abstellt. Die Mehrheit der Bevölkerung ist entschieden für die Zulässigkeit der Sterbehilfe: das Gericht hat sich einmal mehr auch als Medium der Zeitströmungen erwiesen."
Mit anderen Worten: Ein populärer Grundsatz – der Grundsatz der Autonomie – habe sich auf der ganzen Linie durchgesetzt. Und man müsste wohl hinzufügen, dass damit alternative Gründe, die zu mehr Vorsicht Anlass gegeben hätten, unberücksichtigt geblieben sind.
Wie lauten die Argumente des Gerichts? Es liegt eine eher einfache Begründungskette vor. Aus der "Würde des Menschen" und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht – also aus dem Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes – wird das "Recht auf selbstbestimmtes Sterben" abgeleitet. Das Bundesverfassungsgericht schreibt:
"Die in Wahrnehmung dieses Rechts getroffene Entscheidung des Einzelnen, seinem Leben entsprechend seinem Verständnis von Lebensqualität und Sinnhaftigkeit der eigenen Existenz ein Ende zu setzen, ist im Ausgangspunkt als Akt autonomer Selbstbestimmung von Staat und Gesellschaft zu respektieren."
Dieser Satz dürfte als Kern der Begründung gelten. Er erweckt zunächst den Eindruck eines lückenlosen Zusammenhangs. Allerdings enthält er – bei genauerem Hinschauen und Lesen – ein gewisses Zögern. Es steht dort nämlich, wenn eine Person entscheide, ihr Leben zu beenden und das mit eigenen Überzeugungen zu begründen, dann sei das "im Ausgangspunkt" zu respektieren.
Verfassungsordnung schützt Menschenwürde
Die Verfassungsordnung schützt die Menschenwürde und die in ihr implizierten Freiheitsrechte. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die "Wahrung personaler Individualität, Identität und Integrität." Das Persönlichkeitsrecht basiert auf dem "Gedanken autonomer Selbstbestimmung". Es gewährleistet und sichert die Grundbedingungen dafür, "dass der Einzelne seine Identität und Individualität selbstbestimmt finden, entwickeln und wahren kann", so der Gesetzestext. Die Autonomie der Person, die sich im Recht auf Selbstbestimmung zeigt, ist somit überragend wichtig. Man sollte hier von einer starken Autonomievorstellung sprechen.
Existenzielle Entscheidungen wie das Ansinnen, dem eigenen Leben ein Ende zu setzen, gehören zum intimen Bestand jener Selbstbestimmung. Niemand darf in "Lebensformen gedrängt" werden, die seinem "Selbstbild und Selbstverständnis" widersprechen. Dazu gehören auch – so muss man ergänzen – die Sterbensformen. Als Voraussetzung einer Suizidbeihilfe muss eine unheilbare Krankheit keineswegs vorliegen. Es scheint ausreichend, wenn sich der "Nachweis der Ernsthaftigkeit und Dauerhaftigkeit eines Selbsttötungswillens" feststellen lässt. So genannte "materielle Kriterien" wie beispielsweise eine tödliche Erkrankung dürfen im Grunde keine Rolle spielen. Sie würden die Freiheit des Einzelnen einschränken und kämen einer Fremdbestimmung gleich, argumentiert das Bundesverfassungsgericht:
"Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben ist nicht auf fremddefinierte Situationen wie schwere oder unheilbare Krankheitszustände oder bestimmte Lebens- oder Krankheitsphasen beschränkt.[…] Die Entscheidung des Einzelnen, dem eigenen Leben entsprechend seinem Verständnis von Lebensqualität und Sinnhaftigkeit der eigenen Existenz ein Ende zu setzen, entzieht sich einer Bewertung anhand allgemeiner Wertvorstellungen, religiöser Gebote, gesellschaftlicher Leitbilder für den Umgang mit Leben und Tod oder Überlegungen objektiver Vernünftigkeit. Sie bedarf keiner weiteren Begründung oder Rechtfertigung."
Erneut taucht – inmitten der Feier der "Autonomie" – ein Zögern auf: Die Entscheidung des Einzelnen sei zu respektieren, allerdings "im Ausgangspunkt". Es drängt sich der Eindruck auf, dass das Lob der Selbstbestimmung unter Umständen doch zu überschwänglich ausgefallen sei und gewisse Einschränkungen, so radikal alles klingt, nicht gänzlich abgewiesen werden sollten. Offenbar ist die Begründung so eindimensional, dass man dann doch innehält. Der sogenannte "Ausgangspunkt", also dass wir die Autonomie des Einzelnen gänzlich anerkennen, soll nicht zwangsweise den Schlussakkord bilden. Noch ein anderer Sachverhalt ist befremdlich: Es wird der Anschein geweckt, die Autonomie des Einzelnen sei gewissermaßen ein evidenter, sich selbst erklärender Ausgangspunkt. Er besitze einen übergeordneten, um nicht zu sagen neutralen Stellenwert – anders als "allgemeine Wertvorstellungen, religiöse Gebote" oder "gesellschaftliche Leitbilder".
Autonomie ist kein selbstverständlich höchstes Gut
Dies ist aber keineswegs der Fall. Autonomie ist kein selbstverständliches höchstes Gut. Es darf darüber hinaus die kulturelle Umgebung, in der die Autonomie dermaßen prominent geworden ist, nicht vernachlässigt werden. Tatsächlich lässt sich in diesem Zusammenhang eine interessante und historisch nachvollziehbare Parallele feststellen: Einerseits wächst die Bedeutung der Autonomie, andererseits wird die Selbsttötung zu einer Tat freier Selbstverfügung umgewertet. Letztere – die Selbsttötung – ist im Laufe der Geschichte des Westens höchst unterschiedlich bewertet worden. In der Antike wurde der Suizid häufig als eine heldenhafte Handlung 'in extremis' betrachtet. Dieser legte Zeugnis von unserer Standhaftigkeit ab, von unserer Selbstbeherrschung.
Allerdings war die Selbsttötung keineswegs unumstritten. Sie gehörte nicht zum kulturellen Gemeingut. Das Christentum bereitete der antiken Heroisierung ein abruptes Ende. Fortan wurde – mit geringen Ausnahmen in der Neuzeit – der Suizid als eine Todsünde betrachtet, als eine schwere Missetat gegen sich selbst, gegen Gott und gegen die Gemeinschaft. Die antike Suizidtoleranz war einer mitleidlosen Intoleranz gewichen.
Thomas Schäfer (CDU), Finanzminister des Landes Hessen, 
Berichterstattung über Suizide - "Es darf nicht verschwiegen werden"
Es sei richtig, über einen Suizid wie den vermuteten des CDU-Politikers Thomas Schäfer zu berichten, sagte der Neurologe und Psychiater Reinhard Lindner im Dlf. Doch auch wenn Ministerpräsident Bouffier als Nahestehender über mögliche Zusammenhänge spreche, müssten Journalisten das kritisch hinterfragen.
Im Zuge der Aufklärung wandelte sich die Einstellung gegenüber dem Suizid erneut: Insbesondere die Philosophen weckten Verständnis für eine Handlung, die aus Gründen existenzieller Not vollzogen wird. Wir seien durch keinen Schöpfer genötigt, unter allen Umständen am Leben zu bleiben, meinte David Hume. Ab dem 19. Jahrhundert pathologisierten die Medizin und die Psychotherapie den Selbstmord zunehmend. Im Zentrum stand nun, dem Suizid vorzubeugen. Alle diese Haltungen kennzeichnete, trotz aller gravierender Unterschiede, dass sie die Selbsttötung als einen zutiefst beunruhigenden Akt auffassen – eben als eine Verzweiflungstat. Sie sollte, wenn es irgendwie geht, vermieden werden.
Dies ist mittlerweile anders. Es hat eine Normalisierung stattgefunden, die sich ausgiebig der Autonomiesprache bedient. Inzwischen soll der Suizid nicht länger einen moralischen Grenzfall darstellen, einen Ausdruck kollabierenden Lebens. Er müsse vielmehr als eine Option betrachtet werden, als eine Wahlmöglichkeit 'in ultimo', als eine Tat selbstbestimmten Lebens, die im Grunde anempfohlen und rational vertreten werden kann. Im Zusammenhang mit dem Suizid hat dieses Argument eine interessante Folge, insofern die suizidwillige Person sich auf das Recht auf Selbstverfügung beruft: Die Selbsttötung verdient Anerkennung – und Hilfe beim Suizid ist erlaubt.
Der Selbstbestimmung der Person werden andere Kriterien geopfert, wie beispielsweise das "materielle" Kriterium schweren, weil untragbaren und aussichtslosen Leidens. Dieses Kriterium gilt als paternalistischer Eingriff in die Reichweite autonomen Entscheidens. Entfällt dieses Kriterium, entfällt jedoch auch die Grundlage dafür, dass ausschließlich Ärzte beim Suizid assistieren dürfen. Jeder kann nun zum Lebensbeendigungs-Experten werden, wie die Formel in der niederländischen Debatte lautet. Die Selbsttötung, gedeckt durch das Autonomierecht, verliert ihren zutiefst verstörenden Charakter. Im Grunde hat sich die moderne Devise der Reichweitenvergrößerung nun auch an die Selbsttötung herangewagt. Wer selbstbestimmt lebt, sollte auch selbstbestimmt sterben, wenn man sich am Schluss des Lebens keiner Inkonsequenz schuldig machen möchte. Diesem Ideal entspricht folgerichtig die Selbsttötung.
Dazu schreibt der Jenaer Soziologe Hartmut Rosa:
"Vollständige Verfügung über das eigene Sterben erlangt nur derjenige, der den geplanten Freitod wählt."
Wer der Selbstbestimmung ohne Rücksicht auf die Anderen huldigt, wird sein Leben bis zuletzt in eigener Reichweite halten wollen. Er will etwas tun, nicht etwas unterlassen. Es erscheint das Sterben, so erneut Rosa,
"als Aggressionspunkt, als eine zu meisternde Aufgabe."
Einseitige Prominenz der Autonomie in der Debatte ist kritikwürdig
Um die Autonomie herum hat sich aber eine Idolatrie entwickelt, die zutiefst problematisch ist. Es sei wiederholt, dass nicht das Selbstbestimmungsrecht als solches kritikwürdig ist, sondern seine einseitige Prominenz in der Debatte, sein unangefochtener und scheinbar unanfechtbarer Status. Nicht die Erlaubnis der Suizidhilfe als solche ist kritikwürdig, sondern ihre Begründung. Um das zu verdeutlichen, muss die Perspektive erweitert werden: Der Suizid und die Suizidbeihilfe dürfen deshalb nicht isoliert betrachtet werden, sondern im Kontext. Im Folgenden werden deshalb vier kontextbezogene Kritiken skizziert.
Die erste Kritik ist bereits angeklungen und bezieht sich auf eine hyperliberale Auffassung von Autonomie, die tief im Selbstverständnis der Moderne verwurzelt ist. Diese Auffassung hängt mit einer Weggabelung zusammen, die mit den Namen von Immanuel Kant und John Stuart Mill verbunden ist. Kant nobilitiert den Begriff der Autonomie zur Königskategorie seiner Ethik. Autonomie meint, sich selbst Gesetze zu geben und das bedeutet: Autonom ist, wer gemäß seiner Vernunft handelt. Aber seine Vernunft ist nicht bloß seine Vernunft, sondern eigentlich die Vernunft Aller. Wer bloß gemäß seiner eigenen Vernunft handelt, handelt nicht gemäß seiner Vernunft. Autonom handelt die Person, die gemäß dieser überpersonalen Vernunft handelt. Bloß eigenwillige Handlungen sind demnach keine autonomen Handlungen.
Die andere Richtung wurde von John Stuart Mill eingeschlagen. Im Bewusstsein der Öffentlichkeit hat sich dieser Autonomiepfad durchgesetzt. Hier haben wir mit einem freiheitlichen Begriff von Autonomie zu tun: Die Person ist frei, wenn sie gemäß ihren eigenen Vorstellungen und Gründen handeln kann, vorausgesetzt, sie nimmt den Anderen nicht die Freiheit, das ebenfalls zu tun. Dieses Individuum will ein möglichst authentisches Leben führen, eigenverantwortlich über sein Tun und Lassen bestimmen – bis zuletzt. Alle Gründe, die Menschen für ihre jeweilige Lebensführung in Anspruch nehmen, sind nun Autonomie-imprägniert, von einer Autonomieauffassung geprägt, die vor allem Erlaubnisse erteil. Diese Autonomie ist zum siegreichen "Modell der Rechtfertigungsordnung" geworden, wie es Luc Boltanski und Laurent Thévenot ausdrücken.
Im Fokus unserer Lebensführung stehen wir nun selbst. Emanzipation, also der Ausgang aus Abhängigkeit und Unmündigkeit, droht in diesem Zusammenhang jedoch zu einer abgegriffenen Formel zu werden. Das "Gehäuse der Hörigkeit", wie es Max Weber einst genannt hat und aus dem eine Emanzipation höchstnötig war, "zerfällt", so Ulrich Beck, "in die Entscheidung der Individuen". Mehr noch: Unabhängigkeit und Entscheidungsfreudigkeit sind inzwischen längst neo‑liberalisiert. Selbstoptimierend hetzen wir fortan durchs sogenannte gute Leben, im Schwitzkasten des "homo oeconomicus", und sind willens, auch das eigene Ende nicht dem Zufall zu überlassen.
Autonomie kreist um sich selbst
Diese Autonomie kreist gewissermaßen um sich selbst, sie kümmert sich um eine Freiheit, die sie als selbstverständlich erachtet – um die Freiheit der eigenen Person. Der Berliner Philosoph Christoph Menke ist der Meinung, dass eine solchermaßen enggeführte Autonomie geeignet sei, ein "Subjekt des Eigenwillens hervorzubringen". Er spricht sogar von einer "Privatautonomie", die höchst empfindlich wird, sobald Einschränkungen auch nur am Horizont auftauchen. Dieses Modell, das sich tief in unserem Alltagsleben verankert hat, erscheint uns mittlerweile nahezu zwingend.
Damit sind wir bei der zweiten Kritik – bei der Psycho-Ökonomie der Argumente. Das genannte Autonomiemodell ist nämlich ein außerordentlich reichhaltiges Konzept. Begriffe wie "Würde", "Selbstbestimmung", "Freiheit", "Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit" gehören zu seinem Kern. Zu diesem Bestand sind aber auch Werte wie "Unabhängigkeit", "Gesundheit", "körperliche Schönheit" und "Jugendlichkeit" zu zählen. Auf diese Weise ist ein höchst einflussreiches Bild entstanden, ein Ideal, das uns dazu auffordert, in unserem Streben nach Autonomie bis zum Schluss nicht nachzulassen, als Entscheidungsträger auch im Hinblick auf das Lebensende nicht zu erschlaffen. Wir sind nun zu Agenten des eigenen Überlebens und auch Ablebens geworden.
Das Lebensende wird optional, das heißt, wir sind aufgefordert, es nicht dem Zufall zu überlassen, sondern zu entscheiden, ob und wie es weitergeht. Sich nicht zu entscheiden, wird immer schwerer. Entscheidungslos weiter leben gilt fortan als Ausdruck mangelnder Autonomie. Weil das Autonomiemodell prominent und geradezu allmächtig ist, glauben viele Menschen, dies sei nun einmal das vernünftige und im Grunde alternativlose Ideal unserer Existenz. Nun zirkulieren überall gute Gründe, dem Leben ein Ende zu setzen, solange man sich noch – autonom – entscheiden kann. Mit Blick auf die starke Ökonomie, also auf die zahlreichen Gründe, dürfte es vor allem schwächeren, hochaltrigen und weniger gebildeten Menschen immer schwerer fallen, sich psychisch zu widersetzen. Sie werden sich – sozial gedrängt – ergeben müssen in ein Schicksal, das ihnen ausgerechnet von diesem Autonomieideal beschert worden ist.
Selbsttötung ist längst kein Tabu mehr
Die dritte Kritik schließt hier unmittelbar an. Thomas Machos Rede vom Suizid als einer "emanzipatorischen Selbsttechnik" kennen wir bereits. In diesem Zusammenhang spricht dieser Kulturwissenschaftler auch davon, dass sich eine "suizidalistische Mentalität" ausbreitet. Die Selbsttötung ist längst kein Tabu mehr, sie ist zu einer "Selbsttechnik" geworden. Thomas Macho zufolge hat diese Entwicklung mit den modernen Medien zu tun:
"Wer hatte schon vor dem 19. Jahrhundert die Gelegenheit, ein Bild von sich zu sehen oder zu machen? Wer hatte die Möglichkeit, einen Text über sich und sein Leben zu verfassen oder bei der Vorbereitung des Suizids einen Abschiedsbrief zu schreiben? Selbsttechniken wurden ehemals bloß von minoritären Eliten geübt, während sie heute selbstverständlich praktiziert werden können."
Der Suizid ist in den heutigen Medien allgegenwärtig. Über ihn wird ständig kommuniziert, aber nicht nur über ihn. Es sind nicht nur die Suizidwilligen selbst, die dort zu Wort kommen, sondern auch die Empfänger ihrer Signale. Einige von diesen wollen warnen und verhindern, andere aber zum Suizid ermutigen. Die Selbsttötung ist zu einem Kommunikationsakt geworden. Dass Medien und ihre Dauerthemen einen "kognitiven Veränderungsdruck" auf uns ausüben, wie es Frank Schirrmacher mal genannt hat, steht (aber) außer Frage. In den Medien modulieren wir unser Selbstverständnis – auch unser Verhältnis zum eigenen Tod. Jener beherzte Menschentypus, der sein Leben im Modus der Autonomie selbstentscheidungsfreudig optimieren möchte, mag vielleicht anfangs noch eine Fiktion gewesen sein. Aber längst ist er zu einer Realität mit ökonomisch nützlichen Effekten geworden. Wir haben dieses Modell internalisiert. Der Freiburger Soziologe Ulrich Bröckling nennt das eine "Realfiktion". Was sich dem Ideal nicht fügt, gilt als zurückgebliebene Existenz, als im Grunde retardierte Existenz. Wir sollen uns offenbar schämen, dass wir nicht so sind, wie man es von uns erwartet.
Nun sind wir bei der letzten und vierten Kritik angekommen. Die jüngere Diskussion um den Suizid und die Suizidbeihilfe in den Niederlanden dreht sich um das sogenannte "vollendete Leben". Das heißt: Es gibt einfach Menschen, die der Meinung sind, sie hätten genug vom Leben, und Dinge, die ihnen noch eine Freude bereiten könnten, seien nicht mehr zu erwarten. Diese Menschen nun hätten das Recht, auch ohne eine medizinische oder psychiatrische Indikation eine Suizidhilfe zu beanspruchen. Wie bereits erwähnt, scheint auch das Bundesverfassungsurteil eine solche Möglichkeit nicht auszuschließen. Wie lautet in der aktuellen Diskussion das entscheidende Argument? Folgendermaßen: Zwischen der Biographie und der Biologie sei eine Kluft entstanden. Unsere Biographie sei bereits an ein Ende gelangt, nicht aber unsere Biologie. Die Biologie werde medizinisch aufrechterhalten und hinke deshalb der Biographie hinterher. Biographisch gesehen wollen wir nicht mehr, biologisch gesehen müssen wir. Der biographische Tod hat sich bereits ereignet, unsere biologische Daseinsweise hat das aber nicht gemerkt, also muss ihr auf die Sprünge geholfen werden – im besten Falle durch das letzte Freiheitszucken unserer Autonomie in die Richtung des assistierten Suizids. Menschen können in der Tat verzweifeln, nicht zuletzt verzweifeln am Weiterleben. Wer würde da – im Einzelfall – keine Milde walten lassen? Wer wäre so hartherzig, diesen Menschen den kalten Rücken zuzukehren? Aber wir sollten uns davor hüten, diesen tragischen Sachverhalt zu verbiegen und ein Standardargument für den assistierten Suizid daraus zu machen.
Wir, die späten Bewohner der Moderne, haben uns mit einem Lebensstil arrangiert, dessen Motto lautet:
"Nur kein Stillstand, bloß kein Nachlassen!"
Wir sind zu souveränen Grenzverlegern geworden, zu Mobilisierungskünstlern, die von einer plötzlichen Nervosität befallen werden, sobald sie verlangsamen müssen. Wir fürchten nichts mehr als einen Vitalitätsverlust. Lebenswertes Leben ist intensives Leben. Wie der französische Philosoph Tristan Garcia betont, ist Intensität geradezu zu einer modernen Obsession geworden.
"Man vertritt die Ansicht, dass derjenige, der nicht mehr erregt werden kann, verloren ist. Noch lebt er, doch er hat gewissermaßen aufgehört, innerlich zu leben. Er führt die Existenz eines Toten. Er ist bei früheren Erregungsinhalten stehengeblieben, die er nicht zu erneuern vermag. Man bemitleidet ihn."
Unsere Biografie will vorwärts gelebt werden
Unsere Biographie will vorwärts gelebt werden und jeglicher Stillstand gilt bereits als ein Ins-Hintertreffen-geraten. Der "Gipfelsturm" ist zur sportlichen Metapher einer Daseinsweise geworden, die es verachtet, im Zufriedenen zu verharren. Die den Absturz ignoriert, die jede Steigerung, also den Aufstieg, jedoch feiert. Tristan Garcia konstatiert: Es fällt unglaublich schwer, diesem Ideal zu entkommen – und den dazu passenden Erwartungen, die an uns adressiert werden, zu widerstehen.
"Die Intensität, die uns in der heutigen Welt von allem verheißen wird, ist ein ethisches Programm, das in allen unseren Freuden und Leiden leise flüstert: 'Ich verheiße dir mehr vom Gleichen. Ich verheiße Dir mehr leben'."
Wir befinden uns immer schon im Auszug aus dem Vorherigen und aus dem Bestehenden. Wir schreiten unablässig voran inmitten eines Exodus aus bereits gemachten Erfahrungen, auf dem Weg zum Gelobten Land der nächsten Apotheose, der gesteigerten Steigerung.
Dieses Lebensideal ist allerdings eigentümlich leer. Es ist sich selbst zur Norm geworden. Die Überschreitung sucht sich selbst und findet reichlich Material. Wir plündern die Welt, um unseren Wunsch nach Intensivierung zu befriedigen. Das Gefühl, wir könnten etwas versäumen, lässt eine Art Daseinspanik entstehen und nährt eine konstante Angst, etwas zu versäumen. Hören wir noch einmal auf Garcia:
"Die Emanzipation besteht nicht darin, die Intensität des Fortschritts zu verlangsamen, sondern darin, durch das Denken noch schneller zu sein und sich wieder 'eine moderne Zukunft' vorzustellen. […] Man darf nicht die Ermüdungserscheinungen des konservativen Geistes hinnehmen, sondern muss mehr erfinden und besser emanzipieren."
Nein, wir sollten das, wie auch Garcia meint, lassen. Das Leben will nicht nur vorwärts, sondern auch in der Gegenwart gelebt werden. Und es darf auf das Gute zurückblicken, das uns widerfahren ist. Gewiss, es gibt Suizide, die eine eigene Würde besitzen. Manche von ihnen legen Zeugnis davon ab, wie ein schweres Leiden mittels einer helfenden Hand beendet wurde. Der Suizid ist aber gewiss keine bessere emanzipatorische Selbsttechnik. Die Selbsttötung stellt nicht den Triumph des aufgeklärten Verstandes dar, sondern den Verlust eines Gutes – den tragischen Verlust des Lebens. Äußerste Behutsamkeit ist hier gefragt, denn der Suizid ist immer eine letzte Tat.
Hilfsangebote für Menschen mit Depressionen, Suizidgefährdete und ihre Angehörigen: Wenn Sie sich in einer scheinbar ausweglosen Situation befinden, zögern Sie nicht, Hilfe anzunehmen. Hilfe bietet unter anderem die Telefonseelsorge in Deutschland unter 0800-1110111 (kostenfrei) und 0800-1110222 (kostenfrei) oder online unter https://www.telefonseelsorge.de. Eine Liste mit bundesweiten Beratungsstellen gibt es unter https://www.suizidprophylaxe.de/hilfsangebote/adressen.