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"Sinnvoll und auch technisch machbar"

Der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann unterstützt die Pläne von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble zu geheimen Online-Durchsuchungen in Privatcomputern. Der islamistische Terrorismus stelle eine konkrete Bedrohung dar, sagte der CDU-Politiker. Auch die Tarnung der Spähprogramme als behördliche E-Mail sei für diesen Zweck gerechtfertigt.

Moderation: Silvia Engels | 30.08.2007
    Silvia Engels: Der Streit um die Online-Durchsuchung ist wieder einmal entbrannt. Über bekannt gewordene Pläne des Innenministeriums, sogenannte Bundes-Trojaner im Einzelfall mit amtlichen Behörden-E-Mails zu kombinieren, sprechen wir mit dem niedersächsischen Innenminister, Uwe Schünemann, CDU. Guten Tag.
    Uwe Schünemann: Schönen guten Tag.
    Engels: Unterstützen Sie diese Pläne des Innenministeriums, wenn sie denn stimmen, dass im Einzelfall auch Bundestrojaner in Behörden-E-Mails versteckt werden?
    Schünemann: Das Wichtige ist, darzustellen, dass wir eine konkrete Bedrohungslage durch den islamistischen Terrorismus haben, und in diesem Anwendungsbereich will man Online-Durchsuchungen durchführen, zehn, zwölf Mal im Jahr. Das ist die Grundlage, und da muss man sehen, wie es technisch überhaupt machbar ist. Es kann ja nicht sein, dass man in die Wohnung des Verdächtigen hineingeht und versucht, am PC etwas umzusetzen. Das ist sehr viel schwieriger und betrifft die Intimsphäre noch mehr. Und wenn man in diesen wenigen Fällen dann das über die Mails macht, dann klingt das sinnvoll und auch technisch machbar.
    Engels: Und Sie haben keine Sorge, dass da das Vertrauen der Bürger doch schwinden wird in solche behördliche Post, die sie per E-Mail erreicht?
    Schünemann: Wenn Sie sich die Anwendungsfälle noch mal vor Augen führen, zehn oder zwölf, kann das keine Veranstaltung sein, die in irgendeiner Weise die gesamte Bevölkerung verunsichert.
    Engels: Nun, aber diejenigen wissen ja nichts davon.
    Schünemann: Ja, aber es wird ja anschließend bekannt gegeben, wenn man so etwas dann durchgeführt hat, das wird in der rechtlichen Regelung auch festgeschrieben sein. Also, man kann es nicht einfach durchführen und anschließend erfährt man nichts darüber, sondern das ist - auch bei anderen Maßnahmen - so, dass wenn die Aktion beendet ist, dass man dann diejenigen, die betroffen waren, auch informiert, wenn es eben tatsächlich ein Fehlschuss gewesen ist.
    Engels: Nun, im Zweifelsfall könnte es auch so laufen, dass der Bürger überhaupt keine Behördenpost mehr, die er online bekommt, öffnet und da auch drauf verweist, dass er nun einmal nicht in irgendeiner Form in so einen Verdacht und in solch eine Ausspähung geraten will.
    Schünemann: Wenn man sich genau anguckt, wie die rechtlichen Regelungen sein werden, dann bin ich ganz sicher, dass diese Verunsicherung der Bevölkerung nicht gegeben sein wird und es geht ja auch um Terrorismusverdacht, und da kann man sich nicht vorstellen, dass man dann überhaupt keine Behördenpost über Mailverkehr dann öffnet. Das ist eine theoretische Diskussion, die jetzt geführt wird, weil man es einfach vielleicht nicht will, und das kann nicht der Hinderungsgrund sein.
    Engels: Dann kommen wir einmal auf andere konkrete Kritik zu sprechen, die der Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung geäußert hat. Ihm sei auch nach dem Bekanntwerden dieses Ministeriumspapiers überhaupt nicht klar, wie der von der Verfassung geschützte Raum der Privatsphäre tatsächlich gewahrt werden soll. Was entgegnen Sie ihm?
    Schünemann: Wir haben ja auch in anderen Bereichen schon Urteile des Bundesverfassungsgerichtes, zum Beispiel auch bei der präventiven Telefonüberwachung in Niedersachsen. Dort sind Vorgaben gemacht worden, wie man bei Terrorismusverdacht dieses dann auch gesetzlich regeln kann und ich gehe davon aus, dass der Entwurf des Bundesinnenministers auf Grundlage dieser Verfassungsgerichtsurteile auch basiert.
    Engels: Sie werden wahrscheinlich auch diesen Richtervorbehalt, der das im Einzelfall genehmigen muss, damit meinen, vermute ich einmal?
    Schünemann: Das ist selbstverständlich. Also, Richtervorbehalt ist in diesem Punkt immer gegeben. Das ist klar. Aber es muss eben auch klar abgegrenzt sein, wie ich es dargestellt habe, bei Terrorismusverdacht. Es kann in keiner allgemeinen Regelung sein, dass man es nur bei schwerer Kriminalität durchführt, sondern es muss sich konkret auf diesen Punkt beziehen. Im Übrigen hat der Bundesinnenminister auch nur die Kompetenz im Bereich des Terrorismusverdachts, in anderen Bereichen gibt es eine klare Länderzuständigkeit.
    Engels: Nun beklagt Peter Schaar, ein heimlicher Zugriff auf informationstechnische Systeme, so ist es im Papier wohl beschrieben, sei viel zu allgemein gehalten. Muss man da noch spezifischer werden, weil es ja sonst auch für einen Richter recht schwer zu kontrollieren ist, was da im Einzelnen an privaten Daten möglicherweise auch mit ausgespäht wird?
    Schünemann: Das muss im Gesetzgebungsverfahren noch genauer spezifiziert werden und da wird es ja auch eine Anhörung geben insgesamt mit dem Richterbund und in anderen Fällen wird das dann noch mal genauer vielleicht definiert werden müssen, aber wichtig ist, dass wir so schnell wie möglich jetzt dieses Gesetz auf den Tisch bekommen. Wie lange reden wir darüber? Ich habe schon die Befürchtung, dass man sich erst wieder in der Koalition bewegt, wenn etwas Schreckliches passiert. Wir haben das genauso gehabt zum Beispiel bei der Antiterrordatei. Erst als die - Gott sei Dank nicht explodierten - Kofferbomben dann veröffentlicht worden sind, dann hat man sich sofort auf die Antiterrordatei geeinigt. Vorher verharmlost man wohl die Gefahr des Terrorismus.
    Engels: Aber der Innenpolitiker der SPD, Dieter Wiefelspütz - wir haben es gerade im Beitrag noch einmal gehört - bezweifelt, dass tatsächlich die technischen Voraussetzungen schon bestehen. Sie sehen das anders?
    Schünemann: Das finde ich höchst interessant, dass Herr Wiefelspütz sich so äußert, denn der Innenminister Schily hat ja bereits ohne rechtliche Grundlage Online-Durchsuchungen durchgeführt. Und der jetzige Staatssekretär im Justizministerium hat diese Verordnung sogar unterschrieben. Das ist dann schon eine Diskussion, die ich gar nicht verstehen kann.
    Engels: Der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann, CDU, ich bedanke mich für das Gespräch.
    Schünemann: Gerne.