Freitag, 19. April 2024

Archiv

Sozialleistungen
EU-Kommission sieht sich falsch verstanden

Im Streit um Sozialleistungen für Zuwanderer hat sich die EU-Kommission zu Wort gemeldet. Eine Sprecherin wies Berichte zurück, die Kommission fordere Sozialhilfe für alle arbeitslosen EU-Bürger in Deutschland.

10.01.2014
    Der Eindruck sei "völlig falsch", sagte die Kommissionssprecherin in Brüssel, die EU-Kommission wolle Deutschland nicht zu einer Öffnung der Sozialsysteme für arbeitslose EU-Zuwanderer drängen. Deutschland werde durch das EU-Recht nicht verpflichtet, an "wirtschaftlich inaktive" EU-Bürger Sozialleistungen während der ersten drei Monate ihres Aufenthalts im Land zu zahlen.
    Die Sprecherin reagierte damit auf einen Bericht der Süddeutschen Zeitung, demzufolge die Behörde im Zuge eines Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshofs (EuGH) einen leichteren Zugang von EU-Zuwanderern zum deutschen Sozialsystem gefordert habe. Der Ausschluss von EU-Zuwanderern von Hartz-IV-Leistungen sei mit europäischem Recht nicht vereinbar, so die Kommission. Geklagt hatte eine in Deutschland lebenden arbeitslose Rumänin, weil sie nach deutschem Recht keinen Anspruch auf Hartz-IV hat.
    Regeln gegen "Sozialleistungstourismus"
    EU-Kommissionssprecherin Pia Ahrenkilde Hansen sagte, es gebe im EU-Recht strenge Regeln, um den sogenannten Tourismus in die Sozialsysteme anderer EU-Länder zu verhindern. "Um Sozialleistungen in einem anderen EU-Land zu erhalten, muss ein EU-Bürger entweder ein Arbeitnehmer, ein direktes Familienmitglied sein oder dauerhaft wohnhaft in dem Land sein." Deutschland habe ohnehin das Recht, Zuwanderern in den ersten drei Monaten Sozialleistungen zu verweigern. Gleichzeitig gelte aber das Recht auf die freie Wahl des Wohnorts.
    Das sieht auch die Bundesregierung so. Das Bundesarbeitsministerium machte deutlich, dass nach deutschem Sozialrecht EU-Ausländer in den ersten drei Monaten generell von Hartz-IV-Leistungen ausgeschlossen seien. Auch nach dem ersten Vierteljahr erhalten sie keine Leistungen, sofern sie nicht durch einen Job eigene Ansprüche erwerben.
    Im Deutschlandfunk sagte der CDU-Europaabgeordnete Axel Voss, es werde die deutschen Sozialkassen erheblich belasten, wenn auch nach drei Monaten Hilfe gezahlt werden müsse.