Freitag, 19. April 2024

Archiv

Sozialleistungen
Union kritisiert EU-Kommission

Deutschland darf arbeitslosen Zuwanderen Hartz-IV-Leistungen nicht pauschal versagen - das meint die EU-Kommission. Aus CDU und CSU gibt es dafür scharfe Kritik.

11.01.2014
    Die Haltung der Kommission sei "völlig inakzeptabel", sagte Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) der "Bild"-Zeitung. "Würde sich ihre Ansicht durchsetzen, würde es vermutlich einen erheblichen Zustrom von Menschen geben, die allein wegen der Hartz-IV-Zahlungen nach Deutschland kommen würden." Dies aber sei nicht das Ziel der EU-Freizügigkeit.
    Auch der stellvertretende CDU-Vorsitzende Armin Laschet übte deutliche Kritik: "Wir haben bewusst keine Sozialunion", sagte er der "Süddeutschen Zeitung". Nur derjenige dürfe Leistungen erhalten, der auch etwas eingezahlt habe - das sei ein europäisches Grundprinzip. "Dieses Prinzip muss man aufrechterhalten, sonst kann sich jeder das Sozialsystem aussuchen, das für ihn am günstigsten ist."
    CSU-Chef Horst Seehofer kritisierte, die EU-Kommission mische sich zu oft in nationale Belange ein. "So etwas schadet der europäischen Idee", sagte der bayrische Ministerpräsident der Nachrichtenagentur dpa. Die Kommission agiere oft, ohne wirklich die Lebensrealitäten zu kennen. Als Beispiel nannte er neben dem Thema Zuwanderung auch die Einlassungen Brüssels zur geplanten Pkw-Maut auf Autobahnen oder zu den Ausnahmen für energieintensive Betriebe beim Erneuerbare-Energien-Gesetz.
    EU-Kommission wehrt sich gegen falschen Eindruck
    Die EU-Kommission hatte im Zuge eines Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof angemerkt, EU-Zuwanderer generell von Hartz-IV-Leistungen auszuschließen, sei nicht mit europäischem Recht vereinbar. Geklagt hatte eine in Deutschland lebende arbeitslose Rumänin, weil sie nach deutschem Recht keinen Anspruch auf Hartz IV hat. Eine Sprecherin wehrte sich aber gegen den Eindruck, die Kommission fordere Sozialhilfe für alle arbeitslosen EU-Bürger in Deutschland. Man fordere lediglich eine konkrete Einzelfallprüfung, bevor Leistungen abgelehnt würden. Dies dürfe nicht pauschal geschehen.
    Bislang sind Ausländer nach deutschem Sozialrecht in den ersten drei Monaten generell von Hartz-IV-Leistungen ausgeschlossen. Auch danach erhalten sie nur Leistungen, wenn sie durch eigene Arbeit Ansprüche erwerben.