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Spannungsvolles Schlusswort

Forschungspolitik. - Formal sollte der Nationale Ethikrat zum 30. Juni aufgelöst und durch den Deutschen Ethikrat ersetzt werden. Aber weil dazu noch die Unterschrift des Bundespräsidenten fehlt, konnte sich das Expertengremium nochmals zu Wort melden: In seiner zwölften Stellungnahme greift der Rat das Thema der umstrittenen embryonalen Stammzellen auf.

Von Margarete Limberg | 16.07.2007
    Der National Ethikrat ist sich nicht einig, ob und wie das Stammzellengesetz reformiert werden soll. Eine knappe Mehrheit von 14 Mitgliedern plädiert für eine Liberalisierung der bisher geltenden Vorschriften. Bisher dürfen deutsche Forscher nur in eng begrenztem Rahmen und nur für Forschungszwecke embryonale Stammzellen verwerten und zwar nur solche, die im Ausland vor dem 1. Januar 2002 erzeugt wurden. In Deutschland verbietet dies das Embryonenschutzgesetz. Deutsche Ärzte, die im Ausland an Forschungsprojekten beteiligt sind, bei denen embryonale Stammzellen verwendet werden, die nach dem Stichtag entstanden sind, machen sich nach dem Gesetz sogar strafbar. Höchst umstritten ist nicht nur die Stichtagsregelung, sondern auch die stark eingeschränkte Nutzung. Der Sprecher der Mehrheit, der Verfassungsrechtler Professor Horst Dreier, sieht die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Forschung bedroht:

    "Wissenschaftlich ist also klar, dass die einschlägige Forschung in Deutschland hoffnungslos ins Abseits gerät, wenn es bei der Stichtagsreglung bleibt."

    Die Verschiebung des Stichtags wurde nur in einem einzelnen Zusatzvotum befürwortet. Die Mehrheit plädiert dafür, die Stichtagsregelung ganz fallen zu lassen. Noch einmal Professor Dreier :

    "Zukünftig sollte an Stelle des starren Stichtags mit seiner Pauschalvermutung eine Einzelfallprüfung treten. Steht zur Überzeugung der Genehmigungsbehörde fest, dass eine Stammzelllinie nicht auf Veranlassung Deutschlands hergestellt worden ist, soll der Import möglich sein. Wir plädieren also nicht für einen gleitenden Stichtag, sondern für eine punktgenaue Einzelfallprüfung."

    Die Mehrheit fordert darüber hinaus, die Nutzungsmöglichkeiten für embryonale Stammzellen auf Diagnose und Heilung zu erweitern und die Strafvorschrift des Gesetzes zu streichen. Eine starke Minderheit von neun Mitgliedern des Nationalen Ethikrates hat den Liberalisierungsforderungen deutlich widersprochen. Die geforderten Lockerungen würden das ethisch–moralische Fundament des 2002 verabschiedeten Stammzellengesetzes aushöhlen, fürchtet die Sprecherin der Minderheit, die Hamburger Neurobiologin Professorin Regine Kollek:

    "Die Aufhebung der Begrenzung der Nutzungszwecke, und damit auch verbunden, der bisher praktisch nicht vorhandenen wirtschaftlichen Verwertbarkeit von embryonalen Stammzellen ist unserer Meinung nach – und das ist die Kernaussage – keine Fortschreibung des einmal erreichten Kompromisses, sondern dessen substantielle Änderung und Aufkündigung."

    Es sind ausgerechnet die Gegner einer Lockerung der gesetzlichen Bestimmungen, die das strenge Embryonengesetz zur Diskussion stellen. Wer die aus diesem Gesetz resultierenden Beschränkungen nicht mehr akzeptieren wolle, müsse das Gesetz neu diskutieren. Es müsse dann auch geprüft werden, ob es nicht konsequenter sei, die in Deutschland verfügbaren und nicht mehr für Fortpflanzungszwecke benötigten Embryonen und befruchteten Eizellen im Vorkernstadium für die Forschung zu nutzen, als immer wieder neue embryonale Stammzellen aus dem Ausland zu importieren, heißt es in dem Votum. Dies rührt an ein Grundproblem der deutschen Haltung in dieser Frage, dass man die Zerstörung von Embryonen im Ausland billigend in Kauf nimmt und für Forschungszwecke nutzt, die in der Bundesrepublik untersagt ist. Der Vorwurf der Doppelmoral, so Professor Kollek, liegt dann nicht weit. Sie liege darin, dass man …

    " …quasi kontinuierlich darauf hofft, auch weiterhin von den ausländischen Entwicklungen profitieren zu können, ohne gleichzeitig selber die moralischen Kosten zu tragen, also an der Zerstörung von Embryonen mit beteiligt zu sein. Also man profitiert von einem nach deutschem Recht vorhandenen Unrecht und möchte sich die Hände, jetzt salopp gesagt, nicht schmutzig machen."

    Das Thema der Stammzellenforschung bleibt in Deutschland also höchst umstritten. Die katholische Kirche hat sich bereits mit einer Warnung vor jeglicher Liberalisierung des Gesetzes zu Wort gemeldet.