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Sparen beim Gartenwasser

Im Sommer müssen Gartenbesitzer fleißig gießen und Abwassergebühren zahlen, obwohl diese faktisch nicht anfallen. Jetzt können Gärtner in NRW und Baden-Württemberg diese teilweise zurückbekommen.

Von Stephanie Grimme | 25.06.2013
    Bei den meisten Gartenbesitzern rauscht das Gießwasser aus dem Hahn und der Wasserzähler rotiert. Obwohl das Wasser nicht in die Kanalisation läuft, werden Frischwasser und Abwassergebühren fällig. Das ist nicht rechtens, hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden. Das heißt: Gartenbesitzer können sich nun die Abwassergebühr erstatten lassen. Bislang gab es dafür in den meisten Städten und Gemeinden eine sogenannte Bagatellgrenze. Die ist vor ein paar Jahren schon in Baden-Württemberg, und nun auch in Nordrhein-Westfalen gekippt worden, erklärt Stefan Schulze von der Stadt Essen.

    "Es war bis zum Jahr 2012 so, dass wir eine Erstattung über 15 Kubikmeter Wasser überhaupt erst anerkannt haben, das wurde jetzt gesetzlich verändert, sodass ab dem ersten Kubikmeter, die nicht in die öffentliche Kanalisation geleitet wird, eine Erstattung möglich ist. "

    Der Städte- und Gemeindebund geht davon aus, dass die Bagatellgrenze sich deutschlandweit rechtlich nicht mehr halten lässt. Ohne Probleme können sich Verbraucher jetzt erst einmal in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen die Abwassergebühr erstatten lassen.
    Voraussetzung dafür ist ein separater Wasserzähler für den Außenbereich, erklärt der Essener Installateur Jörg Assenmacher.

    "Draußen in der Hauswand, in der Regel, kommt so ein kleiner Hahn raus mit einem Rädchen oben dran, wo man auf und zu dreht, das ist der Zapfhahn, und dazu gibt es einen Zähler, also Zapfhahnzähler."

    Diese Zapfhahnzähler für Kaltwasser gibt es ab 25 Euro. Beim Handwerksbetrieb zahlt man dafür inklusive Anbringung 100 Euro und mehr. Man kann sie aber sehr leicht selbst montieren, rät Installateur Jörg Assenmacher.

    "Das ist eine Verschraubung, das Gerät wird angesetzt, einmal festgezogen und dann ist es schon installiert. Also erst kommt der Hahn, dann kommt die Uhr, dann kommt der Wasserschlauch."

    Wie die Anträge auf Erstattung gestellt werden, ist von Gemeinde zu Gemeinde verschieden. Mal gibt es Vordrucke, mal reicht eine formlose E-Mail. Mal müssen die Geräte geeicht sein, mal nicht.
    Es gibt ein paar Vorreiter-Städte auch in Nordrhein-Westfalen. In Dülmen und Haltern zum Beispiel wurde in den Gemeindesatzungen schon seit Jahren die Erstattung der Abwassergebühr ohne Bagatellgrenze zugelassen. In Haltern nutzt das jeder sechste Haushalt. Auch Stadtsprecher Georg Bockey. Er spart pro Jahr zwischen 20 und 100 Euro, je nachdem wie viel Wasser er für seinen 350 Quadratmeter großen Garten verbraucht.

    "Da schwanken meine persönlichen Verbräuche zwischen vier und 45 Kubikmeter pro Jahr. 45 war ein einmaliger Ausreißer vor zwei Jahren, als wir einen neuen Rasen bekommen hatten, gerade in einer Phase, als es sehr trocken war und entsprechend oft mussten wir wässern."

    Wie viel Wasser im Schnitt für die Gartenbewässerung gebraucht wird, darüber gibt es offenbar keine eindeutigen Zahlen, sagt Sarah Mdaghi von den Wirtschaftsbetrieben Duisburg.

    "Wenn jemand zum Beispiel nur eine Rasenfläche in seinem Garten hat, muss der ja nicht so viel bewässern, als wenn er zum Beispiel einen Gemüsegarten anlegt oder wenn er sogar einen Pool in seinem Garten hat."'"

    Grob geschätzt liegt der Verbrauch in einem 500 Quadratmeter Garten bei 15 Kubikmeter Wasser pro Jahr. So können sich Gartenfreunde, je nach örtlicher Abwassergebühr, rund 50 Euro pro Jahr von der Gemeinde zurückholen. Ein kleiner Ausgleich für die vielen Gebührenerhöhungen, die Bürger sonst so hinnehmen müssen, findet Georg Bockey.

    ""Man wird davon nicht reich, aber es ist eine nette Ersparnis, so möchte ich mal sagen."