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SPD
Edathy wird auf Zeit ausgeschlossen

Der frühere SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy muss seine Partei-Mitgliedschaft wegen des Besitzes von kinderpornografischen Fotos und Videos drei Jahre ruhen lassen.

01.06.2015
    Der frühere SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy.
    Der frühere SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy. (picture alliance / dpa / Julian Stratenschulte)
    Das gab das Schiedsgericht des SPD-Bezirks Hannover bekannt. Für einen Parteiausschluss sah das Gremium keine ausreichende Grundlage. Diesen hatte die Parteispitze beantragt. Edathy hätte dafür ein parteischädigender Verstoß gegen die SPD-Grundwerte nachgewiesen werden müssen. Der Politiker hatte einen Parteiaustritt abgelehnt.
    Edathy kündigt Berufung an
    Das parteiinterne Verfahren gegen den Politiker war auf Antrag der SPD-Spitze am 24. Februar 2014 eingeleitet, nachdem Edathy angeklagt worden war. Bis zum Ende des Strafverfahrens gegen ihn am Landgericht Verden war es aber ausgesetzt worden. Das Gericht hatte das Verfahren Anfang März gegen die Zahlung einer Geldauflage von 5.000 Euro eingestellt. Edathy hatte zuvor zugegeben, Fotos und Videos mit nackten Jungen besessen zu haben.
    Nach den Parteistatuten können Edathy und die Partei nun innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung der Entscheidung schriftlich Berufung einlegen, die Begründung dafür muss innerhalb eines Monats eingehen. Der ehemalige Bundestagsabgeordnete kündigte bei Facebook an, Berufung bei der SPD-Bundesschiedskommission einzulegen.
    Offen ist noch, ob die SPD-Spitze die Entscheidung akzeptiert. Generalsekretärin Yasmin Fahimi sagte: "Wir werden die Begründung der Entscheidung jetzt genau prüfen und anschließend entscheiden, ob wir Berufung gegen den Beschluss einlegen und die Bundesschiedskommission anrufen werden."
    (pg/ach)