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SPD-Politiker: Kostenlose Koranverteilung nicht verfassungswidrig

Der SPD-Innenpolitiker Michael Hartmann sagt, dass die islamische Gruppierung der Salafisten "gründlich geprüft" werden müsse. Dennoch sei das kostenlose Verteilen des Korans nicht verfassungswidrig. Unionspolitikern rät er, in Dialog mit islamgläubigen Menschen zu treten, ohne diese in eine extremistische Ecke zu stellen.

Michael Hartmann im Gespräch mit Peter Kapern | 13.04.2012
    Jasper Barenberg: Landauf und Landab werden derzeit in Fußgängerzonen und auf Marktplätzen Exemplare des Koran in deutscher Übersetzung verteilt, und zwar kostenlos - von Muslimen, die sich besonders fromm präsentieren, in denen Kritiker aber Anhänger der Salafisten-Bewegung sehen, einer besonders radikalen Spielart des Islam. 250.000 Exemplare wollen sie schon unter die Leute gebracht haben, am Wochenende soll die Aktion in weiteren 30 Städten fortgesetzt werden, bis etwa 25 Millionen Exemplare verteilt sind. Doch das Geschenk weckt Argwohn, es alarmiert inzwischen so manchen Politiker. Mein Kollege Peter Kapern hat darüber mit dem innenpolitischen Sprecher der SPD im Bundestag gesprochen, mit Michael Hartmann.

    Michael Hartmann: Man muss sich genau anschauen, was Salafisten in Deutschland treiben. Der Verfassungsschutz beobachtet sie aus guten Gründen schon lange und kommt zu dem Ergebnis, dass es da ganz harmlose gibt und dass es auch sehr gefährliche gibt. Heinz Fromm hat das Richtige einmal gesagt, der Verfassungsschutzpräsident, indem er feststellte, nicht alle Salafisten sind Terroristen, aber alle Terroristen waren Salafisten, und deshalb lohnt ein genauer Blick auf diese Bewegung und unter Umständen nach gründlicher Prüfung muss man auch überlegen, ob man Verbote ausspricht. Aber das Verteilen des Korans, eines heiligen Buches einer auch mir fremden Religion, ist noch keine Verfassungswidrigkeit.

    Peter Kapern: Heißt das, dass all jene Politiker der Union, die die Koran-Verteilung stoppen wollen, dass die die Grundrechenarten unseres Grundgesetzes nicht beherrschen?

    Hartmann: Ich weiß nicht, ob dieser Aktionismus etwas bringt. Sie werden es nicht verbieten können, dass eine heilige Schrift einer großen historischen Buchreligion verteilt wird. Punktum! Was Sie aber verbieten können, ist verfassungswidriges Agieren. Das Verteilen des Korans ist nicht verfassungswidrig. Es mag vielleicht nicht unserem Geschmacksempfinden entsprechen, es mag uns nicht gefallen, was da an Sonstigem sich im Umfeld tummelt, aber es ist nicht verbietbar, und ich sage, eine offene Gesellschaft sollte auch nicht so agieren. Dieselben, die sagen, die NPD kann und soll nicht verboten werden, wollen die Verteilung des Korans stoppen - etwas schräg diese Debatte.

    Kapern: Nun spricht der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Union, Krings, von einer aggressiven Aktion der Salafisten in deutschen Fußgängerzonen, wenn sie dort den Koran verteilen. Ist so eine Aggressivität eigentlich auch schon mal den Gideons vorgeworfen worden, wenn sie Bibeln verteilen?

    Hartmann: Ich verstehe auch das nicht. Was ist aggressiv daran, wenn diese etwas befremdliche Positionen vertretenden Menschen den Koran verteilen? Was ist daran aggressiv? Sie bedrohen niemanden, sie belästigen niemanden. Mich belästigt eher ein Skinhead vor einem Jugendzentrum oder eine CD-Verteilaktion der NPD. Auf dieser Ebene würde ich mal über aggressives Verhalten im politischen Umfeld diskutieren wollen. Ich sage damit nicht, um nicht missverstanden zu sein, dass das alles meinem Geschmacksempfinden, meinem politischen Empfinden, meinem religiösen Empfinden entspricht, keineswegs, aber ich sage, bitte nicht durch Aktionismus diese Tätigkeiten aufwerten. Wenn da etwas geschieht, was nicht nach Recht und Gesetz zu akzeptieren ist, dann muss der Staat mit seinen Repressionsmitteln aktiv werden. Das habe ich aber bisher noch nicht erlebt, und deshalb sollte man auch vor der schnellen Wortwahl ein bisschen zurückhaltender sein.

    Kapern: Dann schließt sich logischerweise die Frage an, ob hinter der Aufregung über die Koranverteilung auch so etwas wie ein islamophober Reflex steckt.

    Hartmann: Ich hoffe nicht, denn wir müssen daran denken, dass Herr Wulff in einem Recht hatte: Der Islam gehört zu Deutschland. Und die Masse der Menschen, die islamgläubig hier in Deutschland leben, tun dies friedlich und weit abgewandt von jeder Gewaltbereitschaft. Die paar Gewaltbereiten, die es gibt, die müssen wir beobachten und mit den Mitteln des Rechtsstaates verfolgen. Diese Überreaktion bewirkt genau das falsche, nämlich dass manche A aufgewertet werden und B andere in die Arme dieser Extremisten getrieben werden. Das sollten wir nicht wollen, und deshalb würde ich dem Bundesinnenminister und allen christlich-demokratischen Politikern raten, den sinnvollen, auch streitbaren Dialog mit islamgläubigen Menschen aufzunehmen, ohne sie gleich in eine extremistische Ecke zu stellen. Die unglücklichen Zitate unseres Bundesinnenministers haben leider bei diesem Dialog keineswegs geholfen.

    Kapern: Sie haben ja eingangs, Herr Hartmann, schon den Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutz zitiert und dessen Auffassung und Analyse der Salafisten. Warum ist diese Gruppierung eigentlich nicht schon längst verboten, wenn sie so gefährlich ist?

    Hartmann: ... , weil der Salafismus genauso differenziert und kompliziert ist wie andere religiöse Strömungen. Es gibt sehr harmlose, konservative, betende Menschen, es gibt jene, die alte islamische Gesetze streng an Mohammed und dem Koran orientiert auch im Alltagsleben wollen, die die Scharia wollen, die auch den Kalifatstaat wollen, und in dieser Riesenbandbreite bewegt sich das alles. Deshalb können Sie es nicht einfach mit einem Hut einsammeln und wegsperren, das wird nicht gehen, schon gar nicht in einem Staat, der die freie Religionsausübung garantiert und in dem auch irrige Meinungen vertreten werden dürfen, solange sie nicht anderen gefährlich werden.

    Kapern: Wenn diese Szene tatsächlich so heterogen ist, wie Sie beschreiben, dann ist ein Verbot doch eigentlich unmöglich.

    Hartmann: Ich denke, es gibt Randbereiche, wo das Ganze richtig gefährlich wird, und es gab ja auch schon verschiedene Personen, die mehr als nur beobachtet wurden, die zum Beispiel gefährlich predigen. Ich denke da an Bremer Umtriebe, ich denke auch an einzelne Moscheen, wo Schlimmes im Namen des Koran betrieben wird. Ich glaube, dass wir da durchaus gelegentlich strenger vorgehen dürften. Ich will zumindest, dass das ganz gründlich geprüft wird. So sehr ich Toleranz auf der einen Seite will, will ich auf der anderen Seite, dass jeder, der unsere sehr weiten Grundspielregeln verletzt, mit aller Härte des Gesetzes verfolgt wird, und ich glaube, da kann noch mehr passieren.

    Kapern: Aber das könnte dann darauf hinauslaufen, dass man beispielsweise einzelnen Hasspredigern das Handwerk legt. Aber ein Verbot einer Organisation ist doch auf diesem Wege eigentlich gar nicht erreichbar?

    Hartmann: Wenn die Organisation in ihrer Gesamtheit durch Schriften, Worte und Taten sich gesetzeswidrig verhält, können Sie diese durchaus verbieten. Das Problem ist - und insofern verstehe ich auch Ihre Frage -, dass eben Salafismus nicht klar nach den Regeln des Registergerichts bei einem eingetragenen Verein agiert, sondern diffuser und unbestimmter ist. Aber an bestimmten Orten, in bestimmten Moscheen, unter dem Dach bestimmter Prediger ballt sich dann schon manches organisatorisch, und auch in der Vergangenheit - denken Sie an Neu-Ulm - waren ja einzelne Zugriffe, Verbote und Beschlagnahmen durchaus hilfreich.

    Barenberg: Der SPD-Politiker Michael Hartmann im Gespräch mit meinem Kollegen Peter Kapern.

    Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandradio macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.