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Spionage-Skandal
Sonderermittler: NSA beging Vertragsbruch

In der Spionageaffäre erhebt der Sonderermittler der Bundesregierung Vorwürfe gegen den amerikanischen Geheimdienst NSA. Es geht um die Suchkriterien, mit denen die Amerikaner Regierungen und Unternehmen in Europa ausspionieren wollten. Nach einem Medienbericht verstießen viele Kriterien gegen vertragliche Vereinbarungen.

30.10.2015
    Abhöranlagen des BND in Bad Aibling
    Abhöranlagen des BND in Bad Aibling (imago stock & people)
    "In überraschend großer Zahl" seien auch deutsche Ziele in den Suchkriterien der NSA vorgekommen, berichtet "Spiegel Online" unter Berufung auf den Abschlussbericht des Sonderermittlers der Bundesregierung, Kurt Graulich. Dabei sei es um zahlreiche Wirtschaftsunternehmen aus Deutschland oder mit Sitz in der Bundesrepublik gegangen.
    Viele der Kriterien hatte der BND allerdings aussortiert, bevor sie ins System eingespeist wurden. Dem Bericht zufolge umfassten 16 Prozent der aussortierten Selektoren Telefon-, Fax- oder E-Mail-Adressen in Deutschland. Artikel 10 des Grundgesetzes verbietet die Ausspähung von deutschen Bürgern durch die eigenen Nachrichtendienste.
    Artikel 10, Grundgesetz

    (1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.

    (2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.
    Nach den jetzt bekannt gewordenen Informationen wirft Graulich der NSA in dem Zusammenhang Vertragsbruch vor: Der Geheimdienst habe gegen ein Abkommen verstoßen, das Amerikaner und Deutschen 2002 geschlossen hatten und worin geregelt war, dass die jeweils eigenen Bürger nicht ausgespäht werden.
    NSA hätte Begriffe nicht aufführen dürfen
    Das sei auch ein Verstoß, obwohl sie offenbar gar nicht angewendet wurden. Die NSA hätte sie aus Graulichs Sicht erst gar nicht aufführen dürfen. Im Hauptinteresse des amerikanischen Geheimdienstes standen europäische Regierungen. 70 Prozent der aussortierten Suchkriterien hätten solche Stellen betroffen, teilweise ganze Mitarbeiterstäbe.
    Der BND müsse sich jetzt fragen lassen, warum seine Mitarbeiter so gutgläubig gewesen sei und die Arbeit über Jahre fortgesetzt habe, meint Falk Steiner aus unserem Hauptstadtstudio.
    Die von Graulich untersuchte Liste umfasst knapp 40.000 Suchkriterien zwischen den Jahren 2005 und 2015, die der BND aussortiert hat. Der BND sollte diese Kriterien in seine Überwachungssysteme einarbeiten, um die Amerikaner zu unterstützen. Der 65-Jährige Graulich war Anfang Juli von der Bundesregierung beauftragt worden, die sogenannte Selektorenliste mit den US-Spionagezielen zu untersuchen.
    In der kommenden Woche wird er seinen rund 300-seitigen Abschlussbericht im NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags offiziell vorstellen.
    (pr/böl)