Parteischädigend

Vorstand will Björn Höcke aus der AfD werfen

Der AfD-Politiker Björn Höcke
Der AfD-Politiker Björn Höcke © imago / Jacob Schröter
Von Henry Bernhard · 13.02.2017
Der Bundesvorstand der AfD hat einen Ausschlussantrag gegen Björn Höcke gestellt. Grund ist dessen Rede im Januar, in der der thüringische AfD-Landesvorsitzende die Aufarbeitung der Verbrechen des Nationalsozialismus als "dämlich" bezeichnet hatte.
Der Bundesvorstand der AfD erklärte sich heute so knapp wie möglich: Nach juristischer und politischer Würdigung von dessen Dresdner Rede will der Bundesvorstand den Thüringer AfD-Landesvorsitzenden, Björn Höcke, aus der Partei ausschließen. Der Beschluss erfolgte mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit, so heißt es. Und die war äußerst knapp: Nach Angaben von Spiegel Online stimmten neun Mitglieder für den Ausschluss, vier dagegen.
Höckes politische Unterstützer im Bundesvorstand, Alexander Gauland und André Poggenburg, stehen weiter hinter Höcke. Der AfD-Co-Vorsitzende, Jörg Meuthen, stimmte nach eigenen Worten ebenfalls gegen das Ausschlussverfahren. Er sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Ich glaube nicht, dass dieses Verfahren aussichtsreich ist, und ich halte es auch nicht für richtig."
Höcke selbst erklärte in einer ersten kurzen schriftlichen Stellungnahme, dass er weder gegen die Satzung noch gegen die Grundsätze der Partei verstoßen habe und sich um die Einheit der Partei sorge. Dem Verfahren der parteiinternen Schiedsgerichtsbarkeit sehe er gelassen entgegen.

Nächste Instanz wäre das Bundesschiedsgericht

Das Ausschlussverfahren wird satzungsgemäß vor dem Thüringer Landesschiedsgericht verhandelt werden. Angesichts des sehr großen Einflusses Höckes in seinem Landesverband erscheint ein Urteil gegen ihn zumindest unwahrscheinlich. In nächster Instanz wäre das Bundesschiedsgericht zuständig, auch dort ist der rechte Flügel Höckes stark vertreten. Sowohl Höcke als auch dem Bundesvorstand stehen danach noch der Gang vor ein ordentliches Gericht offen. Das Verfahren kann sich also noch über viele Monate hinziehen und wird den Wahlkampf der Partei überschatten.
Grund für den Ausschlussantrag war Höckes Dresdner Rede vom 17. Januar, auf der er die Aufarbeitung der Verbrechen des Nationalsozialismus als "dämlich" und "lähmend" bezeichnet und eine "erinnerungspolitische Wende um 180 Grad" gefordert hatte.
Björn Höcke: "Wir brauchen keinen toten Riten mehr in diesem Land. Wir haben keine Zeit mehr, tote Riten zu exekutieren (sic!). Wir brauchen keine hohlen Phrasen mehr in diesem Land."

Deutschlandweite Entrüstung nach Rede

Nach der Rede war ein Sturm der Entrüstung durch Deutschland gegangen, Höcke stelle sich außerhalb des demokratischen Konsens und verhöhne die Opfer des Nationalsozialismus, hieß es aus allen politischen Lagern links der AfD. Der Vorsitzende des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, erklärte, die AfD zeige "mit diesen antisemitischen und in höchstem Maße menschenfeindlichen Worten ihr wahres Gesicht".
Wohl aus Sorge, dass Höcke mehr Wähler in der Mitte abstoßen könnte, als er am rechten Rand dazuzugewinnen vermöge, versucht der Bundesvorstand nun zum zweiten Mal, juristisch gegen Björn Höcke vorzugehen. 2015 beantragte der damalige Bundesvorstand noch unter Bernd Lucke, Höcke wegen seiner unzureichenden Abgrenzung von der NPD seines Parteiamtes zu entheben. Nach dem Sturz Luckes wurde das Verfahren jedoch niedergeschlagen. Was nach außen wie ein politischer Streit um die Frage anmutet, wie weit nach rechts die AfD Stimmen einfangen will, gilt vielen Beobachtern allerdings als Machtkampf der Parteiflügel um Frauke Petry und Björn Höcke.
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