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Spionageskandal
Mehr Kontrolle und mehr Schutz durch Geheimdienstreform

Union und SPD wollen die Spionageaktivitäten des BND einschränken. Die Regierungsparteien haben sich auf eine umfassende Geheimdienstreform geeinigt. Die Aussage von Kanzlerin Merkel, "Ausspähen unter Freunden, das geht gar nicht", soll Realität werden.

13.11.2015
    Die Aufnahme vom 06.06.2014 zeigt Satellitenschüsseln des Ionosphäreninstituts des Bundesnachrichtendienstens (BND) bei Rheinhausen (Baden-Württemberg).
    Die deutschen Geheimdienste sollen besser kontrolliert werden. (pa/dpa/Wolf)
    Es geht um einen besseren Schutz vor Spionage für EU-Bürger. ARD-Korrespondent Michael Götschenberg berichtet über die Reformpläne und beruft sich dabei auf die Innenpolitiker Clemens Binninger von der CDU und den SPD-Bundestagsabgeordneten Burkhard Lischka.
    Die geplanten Änderungen betreffen zum einen den deutschen Auslandsgeheimdienst direkt - also das BND-Gesetz. Vorgesehen ist dem Bericht zufolge, dass die politische Spionage in EU-Ländern verboten wird, genauso wie Wirtschaftsspionage.
    Mehr Schutz für EU-Bürger
    Nach Angaben Lischkas sieht das Gesetz außerdem vor, dass außerhalb des politischen Raumes nur noch dann Telefonate und E-Mails überwacht werden dürfen, wenn es sich um einen begründeten Ausnahmefall handelt, wie zum Beispiel einen Terrorverdacht. Damit soll EU-Bürgern ein ähnlicher Schutz wie Deutschen garantiert werden. Damit solle der berühmt gewordene Satz von Bundeskanzlerin Angela Merkel, "Ausspähen unter Freunden, das geht gar nicht", Realität werden, so Lischka.
    Zum anderen sieht die Reform auch vor, dass die Kontrolle der Geheimdienste verbessert wird. Einerseits durch eine bessere personelle Ausstattung der Kontrolleure, andererseits durch einen "Ständigen Bevollmächtigten" des Bundestages, der die Dienste kontinuierlich überwachen und die verschiedenen Kontrollgremien koordinieren soll. Das sind das Parlamentarische Kontrollgremium, die G 10-Kommission und das Vertrauensgremium. Eigenständig soll der Bevollmächtigte aber nicht sein - er wäre dem Parlamentarischen Kontrollgremium unterstellt.
    Reform schon seit Monaten in der Diskussion
    Union und SPD hatten schon länger über eine Reform der Geheimstarbeit diskutiert. Nun sollen die Gesetzesänderungen im Januar nächsten Jahres in den Bundestag eingebracht werden, sodass sie ein Jahr später, zum 1. Januar 2017, in Kraft treten können.
    Hintergrund der Änderungen ist eine umstrittene Zusammenarbeit des BND mit der amerikanischen NSA. Der BND soll den Amerikanern jahrelang geholfen haben, europäische Unternehmen und Politiker auszuforschen. Die Aufarbeitung der Vorwürfe läuft schleppend. Zuletzt hatte der Sonderermittler der Bundesregierung, Kurt Graulich, vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestages ausgesagt. Er warf der NSA gravierende Verstöße gegen geltende Verträge vor.
    Aufklärung im NSA-Skandal nur schleppend
    Die Opposition hält Graulich allerdings nicht für unabhängig und fordert weitere Aufklärung. Im Kern geht es dabei um die Freigabe der sogenannten Selektorenlisten, also der Suchkriterien, mit denen die NSA über den BND in Europa spionieren ließ. Die Bundesregierung argumentiert, sie könne die Listen nicht ohne Einwilligung der USA freigeben. Die Opposition hat deswegen vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt.
    (pr/böl)