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Sportmedizin Freiburg
Streit um Veröffentlichungen

Es ist ein Drama, das sich seit mittlerweile zehn Jahren hinzieht - die Aufklärung der Dopingvergangenheit der Sportmedizin an der Universität Freiburg. Der nächste Akt: Die Universität darf Gutachten des Sportwissenschaftlers Andreas Singler nicht veröffentlichen. Die Zusammenarbeit wurde eingestellt.

Von Jessica Sturmberg | 14.03.2017
    Das Logo des Sportmedizinischen Untersuchungszentrums an der Universitätsklinik in Freiburg am 03.03.2015 an einer Glastür zu sehen.
    Schwierige Vergangenheitsbewältigung: Das Sportmedizinische Untersuchungszentrum der Universitätsklinik in Freiburg. (dpa/picture alliance/Patrick Seeger)
    Vier von insgesamt sieben Einzelgutachten aus der Arbeit der Evaluierungskommission zur Freiburger Sportmedizin sind inzwischen veröffentlicht. Drei weitere waren angekündigt. Darunter die Hauptgutachten zu den Sportmedizinern Armin Klümper und Joseph Keul: Einst gefeierte Sportwissenschaftler, heute ist klar - sie waren das Zentrum des Dopings in Westdeutschland. Dass dies heute so ohne Konjunktiv gesagt werden kann, ist das Verdienst der jahrelangen Aufklärungsarbeit der Evaluierungskommission.
    Aufklärung mit Hindernissen
    Diese sah sich allerdings ständig mit Hindernissen bei der Aufklärung konfrontiert. Was auch der Grund dafür ist, dass die Aufklärungsarbeit nicht ordentlich beendet wurde, viele Fragen noch offen sind. Zum Beispiel, wer aus der Politik dieses Dopingsystem unterstützte, wie viel Steuergeld insgesamt hineinfloss und welche Sportarten sich dieser zweifelhaften Wissenschaft in welchem Umfang bedienten. Es dürfte noch viele Personen geben, die an einer vollständigen Aufklärung kein Interesse haben.
    Heillos zerstritten
    Die Kommission stellte ihre Arbeit vor einem Jahr ein, nachdem es zum endgültigen Zerwürfnis mit der Uni Freiburg kam. Allein der Wissenschaftler Andreas Singler veröffentlichte bisher weiter seine Erkenntnisse. Er und die Kommission hatten sich zuvor schon zerstritten. Nun ist auch das Verhältnis zwischen Singler und Uni endgültig zerrüttet. Die weiteren Veröffentlichungen scheitern offenbar an Honorarfragen. In einer Stellungnahme der Uni heißt es:
    "Herr Singler war nur bereit, die Gutachten zu übergeben, wenn die Universität seine finanziellen Forderungen erfüllt. Die von ihm erhobene exorbitante Forderung von 100.000 Euro entbehrte allerdings jeder Rechtsgrundlage."
    Andreas Singler wiederum sagt dazu dem DLF: "Wenn jemand sagt, ich hätte nur unter der Bedingung 100.000 Euro zu erhalten überhaupt einer Publikation zugestimmt, dann ist das eine klare Lüge. Das ist eine Ausgangsforderung in der Tat, die begründet ist aus einer Forderung bezüglich der Fortführung einer monatlichen Zahlung von 5.000 Euro brutto als Honorar."
    Widersprüchliche Angaben
    Diese leitet Singler daraus ab, dass er auch nach der offiziellen Beendigung seiner Mitarbeit Ende Juli 2015 weiterhin zur Verfügung stand. Insbesondere nach der juristischen Prüfung der Gutachten: "Ich muss ja auch die Prüfung überprüfen und man muss immer wieder tief reingehen in den Text, diese Texte immer wieder selbst lesen. Es ist ein permanenter Mehraufwand, der erst dann endet, wenn die Texte publiziert sind."
    Die Uni sieht die Veröffentlichung noch nicht als gescheitert an und behält sich juristische Schritte dazu vor. Was die juristische Prüfung der Gutachten betrifft, so ist diese für sie abgeschlossen. Auch dem widerspricht Singler: "Dieser ganze Prüfprozess ist bis heute nicht abgeschlossen. Der Rektor hat es bis heute nicht geschafft, Prüfergebnisse vorzulegen bis zum letzten Gutachten."
    Das Gutachten zu Joseph Keul will Andreas Singler jetzt Medien zur Verfügung stellen, die wiederum daraus ab Samstag (18. März 2017) berichten können.