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Sportpolitik
Gesetz gegen Sportbetrug nimmt Form an

In den letzten Jahren hat es im Sport verschiedene Fälle von Wettbetrug gegeben. Doch eine strafrechtliche Verfolgung ist bis jetzt schwierig. Das soll sich nun ändern: Künftig könnten Betrügern mehrjährige Haft- und Geldstrafen drohen.

Von Johannes Kulms | 03.10.2015
    Ein Mann schaut sich eine Internetseite für Online-Wetten an.
    Wetten und Zocken - ein Milliardenmarkt (picture alliance/dpa/Marcus Brandt)
    Das geplante Gesetz zur Verfolgung von Sportwettbetrug befindet sich derzeit noch im Stadium des Referentenentwurfes. Soll heißen: Der Text muss mit den Ministerien noch abgestimmt werden. Das Gesetz werde im Wesentlichen zwei Teile haben, sagt Reinhard Grindel. Der CDU-Abgeordnete ist stellvertretender Vorsitzender des Sportausschusses im Deutschen Bundestag:
    "Einmal wird es darum gehen, zu bestrafen, wenn jemand Spiele manipuliert, um auf Wetten Einfluss zu nehmen. Also etwa klassisch der Fall des Schiedsrichters Robert Hoyzer. Zum anderen geht es aber auch darum, die Manipulation eines Spiels mit den Mitteln des Strafrechts zu bekämpfen, wenn es darum geht, den Wettbewerb als solchen – klassischerweise Auf-oder Abstieg oder einen Wettbewerb im Ergebnis – zu beeinflussen."
    Beim Thema Auf- oder Abstieg dürften viele sich an den Bundesliga-Skandal zu Beginn der 70er Jahre erinnern, bei dem gegen Geldbeträge Partien verschoben wurden. Mit dem geplanten Gesetz soll nun eine Lücke geschlossen werden. Denn Sportwettbetrug auch strafrechtlich zu verfolgen ist nach den derzeitigen Gesetzen nur schwer möglich. Der Text, der dem Deutschlandfunk vorliegt, sieht vor, die Straftatbestände Sportwettbetrug und Manipulation berufssportlicher Wettbewerbe einzuführen. Begründet wird das unter anderem folgendermaßen:
    "Die herausragende gesellschaftliche Rolle des Sports, seine große wirtschaftliche Bedeutung sowie die mit ihm verbundenen Vermögensinteressen machen es erforderlich, den Gefahren, die von Sportwettbetrug und Manipulationen von Sportwettbewerben für die Integrität des Sports und das Vermögen anderer ausgehen, auch mit den Mitteln des Strafrechts entgegenzutreten."
    Bisher konnte in Wettbetrugsverfahren gegen Spieler, die sich bestechen ließen, nur als Gehilfe ermittelt werden. Sie werden künftig zu Tätern, sagte der Parlamentarische Justiz-Staatssekretär Christian Lange zur Stuttgarter Zeitung. Das bedeutet: Spieler, Trainer Schiedsrichter könnten künftig viel härter bestraft werden – durch Geldestrafen oder aber eine bis zu dreijährige Haftstrafe.
    "Ich möchte Medienberichterstattung jetzt nicht kommentieren, ohne das Gesetz gesehen zu haben."
    Özcan Mutlu ist sportpolitische Sprecher der Bundestagsfraktion Die Grünen. Er hat von dem Entwurf erst aus den Medien erfahren und ist darüber verärgert, dass dem Gesetzesgeber selber der Text noch nicht vorgelegt worden ist.
    "Fakt ist aber, dass wir sehr wohl das Thema Spielmanipulation und Wettbetrug angehen müssen. Weil wenn wir einen sauberen Sport wollen, wenn wir auch einen fairen Sport wollen, müssen wir gucken, wie wir diesen auch gewährleisten. Notfalls auch mit Mitteln des Strafgesetzbuches."
    Haftstrafen würden Wettbetrug und Manipulationen nicht abschaffen oder verhindern, glaubt Mutlu. Aber sie könnten ein deutliches Signal setzen für das Interesse an einem fairen sportlichen Wettkampf. Von einem politischen Signal spricht auch Unions-Politiker Grindel. Er ist überzeugt, dass ein Gesetz gegen Wettbetrug und Manipulation Wirkung zeigen kann.
    "Es ist nicht die Sorge von uns Sportpolitikern, dass wir hier große Gefährdungen hätten. Wobei man gerade beim Thema Sportwetten immer auch aufpassen muss, denn es geht hier um sehr viel Geld, um internationale Banden, die operieren. Und das wollen wir aus Deutschland fernhalten."
    Doch genau hierin sieht Özcan Mutlu ein Problem: Weil viele internationale Netzwerke ihre Finger im Spiel hätten und damit viel Geld verdienten, reiche ein deutsches Gesetz nicht aus. Auch die Anwendung eines solchen Gesetzes könne in der Praxis schwer werden, meint der Grünen-Abgeordnete:
    "Wie will man zum Beispiel im Fußball einem Fußballspieler, der kurz vor der Torlinie ist und stolpert, also das Tor nicht schießt, nachweisen ohne weiteres, dass er da bewusst gestolpert ist? Also das ist auch eine Menge Grauzone. Deswegen muss man auch den vorliegenden Gesetzesentwurf sehen, darüber diskutieren, wie der in der Anwendung, in der Praxis tatsächlich greifen kann."
    Auch der Deutsche Olympische Sportbund kennt den Referenten-Entwurf noch nicht. Man könne zu Einzelheiten deshalb noch nichts sagen, heißt es auf Deutschlandfunk-Anfrage. Doch die Grundrichtung stimme, so der DOSB.