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Sportpolitik
Streit um Mindestlohn

Amateur-Vertragsfußballer fallen nicht unter die Mindestlohnregelung. Das machte das Bundesarbeitsministerium klar. Ulf Baranowsky von der Spielergewerkschaft VDV sieht das überraschend anders.

Ulf Baranowsky im Gespräch mit Bastian Rudde | 28.02.2015
    Ein Fußballspiel in der Oberliga Niederrhein: Der Wuppertaler SV gegen den FC Kray.
    Ein Fußballspiel in der Oberliga Niederrhein: Der Wuppertaler SV gegen den FC Kray. (picture alliance / dpa / Revierfoto)
    "Der Mindestlohn gilt auch für Vertragsfußballer, weil sie Arbeitnehmer sind!", sagte Ulf Baranowsky von der Spielergewerkschaft VDV im Deutschlandfunk. Er widersprach damit Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles. Maßgebend sei allein das vom Bundestag beschlossene Gesetz. "Wer Profifußballer ist – und Vertragsspieler sind das, auch wenn sie nur 250 Euro verdienen – der hat einen Anspruch auf Mindestlohn", ergänzte Baranowsky. Den der Spieler erbringe eine Leistung gegen Geld und sei weisungsabhängig.
    Der VDV-Geschäftsführer warf zugleich die Frage auf, warum ein Vertragsfußballspieler schlechter gestellt werden sollte als ein Bäcker, Metzger oder Zeitungsausträger?
    Das vollständige Gespräch können Sie bis mindestens 28. August 2015 nachhören.