Freitag, 19. April 2024

Archiv


Staatsanwaltschaft interessiert sich für US-Drohnen

Die Abfertigung von US-Drohnen über die Militärbasis Ramstein in der Pfalz beschäftigt die deutsche Justiz. Der Zweibrücker Staatsanwalt Eberhard Bayer will von den amerikanischen Behörden Informationen anfordern. Verwicklungen der Airbase in Menschenrechtsverletzungen beschäftigen ihn nicht zum ersten Mal.

Von Ludger Fittkau | 12.06.2013
    Eberhard Bayer ist leitender Oberstaatsanwalt am pfälzischen Justizstandort Zweibrücken - sozusagen der oberste Ermittler der Pfalz und ein überzeugter Verteidiger des Rechtsstaatsprinzips. Deswegen mag Eberhard Bayer es nicht, wenn auf der pfälzischen US-Airbase Ramstein Menschenrechtsverletzungen stattfinden. Auch nicht, wenn Ramstein, für das Eberhard Bayer nach deutschem Recht zuständig ist, möglicherweise in mörderische Drohneneinsätze in Afrika verwickelt ist:

    "Wir werden möglicherweise an die amerikanischen Behörden herantreten und um Informationen bitten. Ich muss aber ehrlicherweise sagen, ich bin nicht sehr erwartungsvoll, dass ich eine entsprechende Auskunft bekomme."

    Ermittlungsrelevante Auskünfte hat Oberstaatsanwalt Bayer auch schon 2005 nicht von den Amerikanern bekommen. Damals erfuhr er, dass ein Ägypter namens Abu Omar von CIA-Agenten als mutmaßlicher Terrorist in Mailand auf offener Straße entführt und über die pfälzische Airbase Ramstein abtransportiert wurde. Eberhard Bayer war damit ganz und gar nicht einverstanden und wollte die CIA-Agenten, die Abu Omar entführt hatten, vor ein deutsches Gericht bringen:

    "Wir konnten Kontakt zu ihm aufnehmen in Ägypten. Und er hat gesagt, dass er immer mit verbundenen Augen transportiert worden ist. Wenn er mal die Binde von den Augen genommen hatte, sah er sich nur vermummten Gestalten gegenüber. Das heißt, er konnte zur Identifizierung überhaupt nichts beitragen."

    Dennoch wurden 2009 23 CIA-Agenten zu hohen Strafen verurteilt, die an der Entführung des Abu Omar in Mailand beteiligt waren. Verurteilt von der italienischen Justiz, mit der auch Eberhard Bayer jahrelang eng zusammengearbeitet hatte:

    "Der Vorfall ist erst drei Jahre nach der Entführung bekannt geworden. In Italien war man in der Lage, über die noch gespeicherten Handy-Daten minutiös zu rekonstruieren, wer mit wem telefoniert hat und wer sich wo aufgehalten hat."

    In Deutschland gab es solche Daten nicht, deswegen gingen die CIA-Agenten hier straffrei aus. An Eberhard Bayer lag das nicht. Der Zweibrücker Ermittler mag es auch nicht, wenn aktuell möglicherweise deutsche Techniker im Dienste der US-Airforce in Ramstein an Drohneneinsätzen beteiligt sind, durch die in Afrika vermeintliche Terroristen ohne Kriegserklärung geschweige denn Gerichtsurteil getötet werden. Mit seiner kritischen Haltung gegenüber diesen tödlichen Drohneneinsätzen steht der Zweibrücker Staatsanwalt in Rheinland-Pfalz nicht allein. Er bekommt Unterstützung von Niels Wiechmann, dem parlamentarischen Geschäftsführer der Grünen im Mainzer Landtag. Auch Wiechmann will nicht, dass Ramstein in diese Tötungshandlungen einbezogen wird. Niels Wiechmann fordert die Bundesregierung auf, Druck auf Washington auszuüben:

    "Und welche Möglichkeiten auch rechtlicher Natur hat die Bundesregierung, den Vereinigten Staaten so etwas zu untersagen? Da gibt es im Nato-Truppenstatut eine Formulierung, die vollkommen klar ist, dass eben die Partner dem jeweiligen Recht des Staates, auf dessen Hoheitsgebiet sie sich befinden, folgen müssen. Und insofern gäbe es natürlich Möglichkeiten für die Bundesregierung, da aktiv zu werden. Und das werden wir von der Bundesregierung einfordern."

    Den Ermittler Eberhard Bayer würde dies freuen. Denn der CIA und jetzt auch den Drohnen kommt er mit den Paragrafen, die ihm zur Verfügung stehen, nicht bei. Vor allem die neue Drohnentechnik ist eine Herausforderung für das Strafrecht, so Bayer:

    "Dass dort jemand sitzt am Joystick und eben eine Drohne über Afrika oder Afghanistan dirigiert und dort tätig wird - ich glaube, dass die derzeitigen Regularien oder Ausprägungen der jeweiligen Landesgesetze überhaupt nicht in der Lage sind, solche Fälle abzudecken. Das Völkerrecht hilft da auch nicht viel weiter, weil da keine entsprechenden Straftaten normiert worden sind. Völkermord und andere Dinge, diese Begriffe greifen hier überhaupt nicht. Man muss da an völlig andere Dinge denken."

    Drohnenangriffe in unwegsamen Gebieten Afrikas - die brauchen ganz neues, internationales Recht, glaubt Oberstaatsanwalt Eberhard Beyer:

    "Wobei ich mich nicht der Hoffnung hingebe, dass da die USA eine Vorreiterrolle spielen werden. Ich gehe eher davon aus, dass es so läuft wie jetzt schon vor dem Europäischen Gerichtshof, dass einige Fälle dort zur Anklage kommen werden. Wenn es um Länder geht, die sich der Gerichtsbarkeit unterwerfen. Aber was die Vereinigten Staaten angeht, bin ich eher skeptisch."

    Mehr zum Thema