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Staatspräsidenten vor Internationalem Strafgerichtshof

Der Internationale Strafgerichtshof ermittelt gegen den kenianischen Präsidenten - und sieht sich deshalb Vorwürfen der Afrikanischen Union ausgesetzt. Diese spricht von Rassenhetze. Über "Staatspräsidenten vor Gericht" wurde daher auf einer Konferenz der Friedrich-Ebert-Stiftung diskutiert.

Von Frank Hessenland | 06.11.2013
    Die Vorwürfe, dass der Internationale Gerichtshof in Den Haag "Rassenhetze" betreibe oder ein "politisches Instrument gegen Afrikaner" sei, wurden auf der gestrigen Konferenz der Friedrich-Ebert-Stiftung in Berlin so nicht wiederholt. Sie hatten aber noch vor einigen Tagen die Stimmung des Treffens der 54 Regierungschefs der Afrikanischen Union bestimmt.

    Eingerahmt von internationalen Rechtsexperten, Richtern und afrikanischen Menschenrechtsaktivisten las der äthiopische Botschafter Fesseha Tessema in der Ebert-Stiftung nur das gemeinsame Kommunique der Afrikanischen Union vor, das den Internationalen Strafgerichtshof allerdings stark maßregelt.

    "Die Afrikanische Union hat ihre gemeinsame Verstimmung über das Verfahren gegen den kenianischen Präsidenten ausgedrückt. Die Art, wie der Internationale Strafgerichtshof vorgeht, unterminiert Frieden, Demokratie und Stabilität in Afrika. Es sollten keine Verfahren gegen Regierungschefs eingeleitet werden dürfen. Das Verfahren gegen Kenyatta soll bis zum Ende seiner Amtszeit eingestellt werden."

    Hintergrund der Auseinandersetzung sind die Ermittlungen gegen die Hauptverantwortlichen eines Massenmordes mit über 1300 Toten und zahllosen Vergewaltigungen während des Wahlkampfes 2007 in Kenia. Die zwei mutmaßlichen Haupttäter, Uhuru Kenyatta und Wiliam Ruto, sind jedoch mittlerweile Präsident und Vizepräsident Kenias, sollen sich untereinander ausgesöhnt und den Opferfamilien als Kompensation kleine Stücke Grundeigentum vermacht haben, weshalb sich in Kenia fast niemand mehr für die Taten interessiert. Im Gegenteil: Eine Mehrheit der Bevölkerung ist für ihren Präsidenten und will die Sache vergessen.

    Dennoch ermittelt der Internationale Strafgerichtshof. Für ihn geht es um zentrale Rechtsprinzipien, denen alle Vertragsstaaten zugestimmt haben. Massenmord kann nicht durch Ablasszahlungen ausgeglichen werden. Der zentrale Rechtsgrundsatz der Gleichheit Aller vor dem Gesetz gilt auch für Staatspräsidenten. Eine politische Institution wie die Afrikanische Union kann dem Gerichtshof nicht in sein Verfahren hineinregieren - oder etwa doch?

    Mittlerweile ist der politische Druck auf das gesamte Projekt des internationalen Strafrechts so hoch, dass es bereits massiven Schaden genommen haben könnte, befürchtete gestern jedenfalls der Richter am Internationalen Strafgerichtshof Hans-Peter Kaul:

    "Wird der Internationale Strafgerichtshof ein Spielball der Politik? Ist er es bereits? Werden die Vertragsstaaten dem Gericht weiterhin erlauben, sein Mandat in Unabhängigkeit wahrzunehmen oder werden sie versuchen, auf das Gericht politisch Einfluss zu nehmen, es vielleicht sogar an das politische Gängelband zu nehmen?"

    Der Fall Internationaler Strafgerichtshof gegen Präsident Kenyatta geht nun durch die Institutionen. Der UN-Sicherheitsrat ist bereits angerufen. Noch im November tagt die Vertragsstaatenkonferenz des internationalen Strafrechts darüber, und im Februar 2014 wird er eine Rolle auf dem Gipfeltreffen von EU und Afrikanischer Union spielen.

    Herta Däubler-Gmelin, die als Justizministerin 2002 den Gerichtshof stark vorangetrieben hat, glaubt, dass die Vorwürfe gegen den Internationalen Strafgerichtshof in sich zusammenbrechen werden:

    "Dieser Gegensatz, der da konstruiert wird, dass der Internationale Strafgerichtshof etwas sei, was gegen Afrika gerichtet sei, ist natürlich ein kompletter Blödsinn und wird benutzt, damit bestimmte Regierungschefs, die meinen, sie stünden oberhalb des Rechts, hier ein politisches Propagandamittel haben. Es mag einige autoritäre Regierungen geben, die das für sinnvoll halten. Die haben das auch bei Al Baschir in Darfur schon gesagt, und einige der ostafrikanischen Konfliktstaaten möchten möglicherweise in die Richtung gehen, aber bei den anderen bezweifele ich das."

    Dennoch besteht durch die internationale Auseinandersetzung die Gefahr, dass neben Kenia eine Reihe weiterer Regierungen in Afrika die Verträge zum internationalen Strafrecht kündigen werden und damit sowohl die Mittel zur Durchsetzung der Menschenrechte auf dem Kontinent sowie der Einfluss Europas, dessen Projekt der Internationale Strafgerichtshof ist, schwinden.