Freitag, 19. April 2024

Staatsrat reagiert
Amnestie bei 'ungesetzlichem Grenzübertritt'

27. Oktober 1989. Der DDR-Staatsrat erlässt eine weitgehende Amnestie:

27.10.2014
    Zu sehen ist die Berliner Mauer, die ein Loch aufweist.
    Die Grenze wird durchlässig. Der Staatsrat der DDR reagiert auf die zahlreichen ungesetzlichen Grenzübertritte. (picture alliance / dpa / Martti Kainulainen)
    "Der Staatsrat hat heute eine Amnestie beschlossen. Sie gilt für Personen, die vor dem 27. Oktober 89 Straftaten wie 'ungesetzlicher Grenzübertritt' oder 'widerrechtliche Durchsetzung der Ausreise aus der DDR' begangen haben. Das betrifft auch diejenigen, die gegen staatliche und öffentliche Ordnung im Zusammenhang mit Demonstrationen verstießen. Ausgenommen von der Amnestie sind Personen, die bei der Tat Gewalt angewandt oder zu Gewalt aufgefordert, Gesundheit oder Leben von Menschen gefährdet, Waffen mitgeführt bzw. gefährliche Mittel angewandt haben. Der Generalstaatsanwalt ist beauftragt, die Durchführung der Amnestie zu gewährleisten und dem Staatsrat darüber zu berichten."