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Gesundheitswesen
Erste Schritte bei der Reform der Pflegeberufe

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn plant, die Pflegeausbildung neu zu regeln. Demnach müssten sich Auszubildende in Pflegeberufen nicht mehr zu Beginn ihrer Ausbildung entscheiden, welchen Weg sie einschlagen wollen.

Von Volker Finthammer | 28.03.2018
    Eine Krankenpflegerin der Onkologie im Klinikum in Nürnberg (Bayern) steht am 01.07.2015 im Flur der Station an einem Pflegewagen.
    Pflegende sollen künftig leichter zwischen den unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen wechseln können (dpa / Daniel Karmann)
    Noch ist es nicht mehr als der Referentenentwurf, den das Gesundheitsministerium gemeinsam mit dem Familienministerium in die Ressortabstimmung mit gegeben hat und noch ist nicht klar, ob die Reform am Ende auch so kommen wird. Doch ein Blick auf das Grundgerüst lohnt immer, weil darin zumindest die Richtung zu erkennen ist, die die Reform annehmen soll.
    "Wir wollen jetzt schnell starten, um am Ende ein breit gefächertes Angebot von der Ausbildung zur Pflegehilfskraft über die Pflegeberufe bis zur Akademisierung zu haben, um auch alle die mit anpacken helfen wollen und in er Pflege mit einbinden zu können. Und eines ist mir dabei ganz ganz wichtig, auch als Bundesminister: Ich möchte auch in Zukunft dass Schülerinnen und Schüler mit Haupt- und Realschulabschluss die Möglichkeit haben, in der Pflege mit anzupacken", hatte Gesundheitsmister Jens Spahn in seiner Regierungserklärung am vergangenen Freitag gesagt.
    Die neue Ausbildungs- und Prüfungsverordnung beinhaltet die Mindestanforderungen an die berufliche Ausbildung in der Pflege - einschließlich der nach zwei Jahren zu absolvierenden Zwischenprüfung. Diese übergreifende Ausbildungsverordnung soll das Pflegeberufegesetz, das bereits im vergangenen Sommer in Kraft getreten ist, ergänzen. Der erste Ausbildungsjahrgang soll im Jahr 2020 beginnen. Die Ausbildung wird kostenfrei sein und es wird auch eine Ausbildungsvergütung gezahlt.
    Prüfungsordnungen sollen neu geregelt werden
    Die neue Pflegeausbildung wird demzufolge drei Jahre dauern und sich aus theoretischen und praktischen Unterrichteinheiten und einer praktischen Ausbildung zusammensetzen. Der Anteil der praktischen Ausbildung soll jedoch überwiegen. Dafür sollen mit der Verordnung auch die Anforderungen an die Qualifikation anleitenden Pfleger in den Ausbildungsbetrieben festgelegt werden, die die Auszubildenden betreuen. Außerdem ist eine Begleitung durch die Schulen vorgesehen.
    Diese Kombination soll zu einer einheitlichen und übergreifenden Ausbildung in der Altenpflege, der Krankenpflege sowie der Kinderkrankenpflege mit einheitlichem Berufsabschluss als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann führen. Die Absolventinnen und Absolventen sollen dazu befähigt werden, alle anfallenden Aufgaben des Berufsbildes sachgerecht und selbständig zu lösen zu können. So lautet zumindest die Zielvorstellung der Ministerien.
    Auch die jeweiligen Prüfungsordnungen sollen mit der Verordnung geregelt werden und zielen auf eine beim Bundesinstitut für Berufsbildung einzurichtenden Fachkommission, die Details festlegen und überwachen soll.
    Zugang zu der neuen Pflegeausbildung sollen alle Schüler mit einer zehnjährigen allgemeinen Schulbildung haben. Für Schüler mit einem Hauptschulabschluss bietet die Pflegehelferinnen- und Pflegehelferausbildung einen Einstieg, der eine weitergehende Ausbildung zur Pflegefachkraft unter Anrechnung dieser Ausbildungszeit folgen kann.
    Um den Fachkräftemangel in der Pflege schneller beheben zu können, sind zudem Anerkennungsverfahren von Ausbildungen geplant, die in andern Staaten der Europäischen Union abgelegt wurden.
    Kritiker befürchten, dass es durch die übergreifende Ausbildung zu einer Verflachung der Ausbildungsinhalte kommt.