Dienstag, 19. März 2024

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Sterbehilfe
Der selbstbestimmte Tod

155 Mal wurden im vergangenen Jahr Patienten in den selbstbestimmten Tod begleitet, heißt es auf Seiten von Organisationen wie Sterbehilfe Deutschland und Dignitas. Über die rechtlichen Grenzen dieser Sterbehilfe wird seit Jahren heftig gestritten.

12.03.2014
    "Wer die Schutzmauern in unserem Wertesystem nicht stabil genug macht, hat irgendwann eine schutzlose Gesellschaft zu verantworten", warnt Bernhard Seidenmath, stellvert. Vorsitzender des Ausschusses für Gesundheit und Pflege im Bayerischen Landtag und fordert klare rechtliche Grenzen der Sterbehilfe.
    Nun könnte es zu einer rechtlichen Regelung kommen, denn Bundesminister Gröhe möchte jede Form von organisierter Sterbehilfe unter Strafe stellen. "Ein Verbot der Sterbehilfe würde gerade die Menschen in Verzweiflung stürzen, denen kein Arzt mehr helfen kann", entgegnen jene, die eine organisierte Sterbehilfe anbieten. Doch auch viele Ärzte fragen sich, ob es in bestimmten Fällen nicht ethisch geboten ist, Sterbenskranken bei ihrem Freitod medizinisch assistieren zu dürfen.
    Gibt es für schwerstkranke Menschen ein Recht, ihr Lebensende selbst zu bestimmen?
    Diskutieren Sie mit. Rufen Sie uns an unter der kostenfreien Telefonnr. 00800 44 64 44 64 oder mailen Sie uns unter: laenderzeit@deutschlandfunk.de
    Unsere Gesprächspartner sind:
    Bernhard Seidenath, CSU-MdL, stellvert. Vorsitzender des Ausschusses für Gesundheit und Pflege im Bayerischen Landtag
    Petra Vetter, Fachanwältin für Medizinrecht
    Dr. med. Achim Rieger, Palliativmediziner und Vorstandsmitglied in der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin
    Dr. med. Johann Friedrich Spittler, Facharzt für Neurologie und Psychiatrie und Gutachter für die Organisationen Dignitas, Schweiz und Sterbehilfe Deutschland (StHD)