Dienstag, 16. April 2024

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Sterbehilfe
"Wenn wir schon sterben müssen ..."

Belgien hat vor wenigen Wochen die Tötung auf Verlangen für Kinder und Jugendliche legalisiert. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe will jede Form organisierter Sterbehilfe gesetzlich verbieten lassen. Darf man einen schwerkranken Menschen, ein Kind gar, auf Verlangen töten? Kritiker sagen eindeutig "Nein!" und fordern einen Ausbau der Palliativmedizin.

11.04.2014
    Ein jüngerer Mensch umfasst das Armgelenk einer älteren Person, die im Krankenbett liegt.
    Das belgische Parlament stimmte heute für die Aufhebung des Mindestalters bei aktiver Sterbehilfe (picture alliance / dpa / Jm Niester)
    Die Befürworter berufen sich auf das Selbstbestimmungsrecht eines Schwerkranken und seinen verständlichen Wunsch, in Würde zu sterben. Wie sieht ein würdevoller Tod aus? Soll Deutschland die Beihilfe zur Selbsttötung verbieten oder die aktive Sterbehilfe erlauben? Wo sind die Grenzen? Diese Fragen wurden mit Experten beim 53. ZEIT FORUM WISSENSCHAFT der Wochenzeitung DIE ZEIT und der ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius in Kooperation mit dem Deutschlandfunk und der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften erörtert.
    Es diskutierten:
    Prof. Dr. Monika Führer
    Kinderärztin und Palliativmedizinerin sowie Leiterin von "HOMe - Hospiz ohne Mauern" in München
    Franz Müntefering
    ehemaliger Bundesminister und SPD-Bundesvorsitzender
    Prof. Dr. Udo Reiter
    Journalist, ehemaliger MDR-Intendant sowie Buchautor "Gestatten, dass ich sitzen bleibe"
    Dr. Michael de Ridder
    Internist/Intensivmediziner sowie Buchautor "Wie wollen wir sterben?"
    Prof. Dr. Christiane Woopen
    Vorsitzende, Deutscher Ethikrat
    Gesprächsleitung:
    Ulrich Blumenthal
    Deutschlandfunk
    Andreas Sentker
    DIE ZEIT