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Steuerflucht
Burger King will kanadisch werden

Bigger und better - größer und besser - möchte Burger King laut Werbung sein, und spielt damit auf die ewige Konkurrenz zum übermächtigen Rivalen McDonalds an. Beim Thema Steuern aber will Burger King eher nicht 'bigger' werden, sondern viel lieber kleiner. Das Unternehmen würde gerne nach Kanada ziehen und so die Abgaben in den USA sparen.

Von Michael Braun | 25.08.2014
    Auf zwei Anhängern wird am 05.05.2014 in Kaufbeuren (Bayern) Werbung für die Fastfood-Ketten McDonald's und Burger King gemacht.
    Burger King will seinen Sitz im amerikanischen Miami in Florida verlassen und die Konzernzentrale nach Kanada verlegen. (dpa / Karl-Josef Hildenbrand/)
    Der eine, größere, Burger King also, ist mit Fleischklopsen gewachsen, der andere, Tim Hortons, hat sich mit Donuts und Kaffee einen Namen gemacht. Dies von Kanada aus, und das macht Tom Hortons nun doppelt wertvoll für Burger King. Es geht nicht nur darum, gemeinsam zum Marktführer McDonalds aufzuschließen. Käme die Fusion zustande, will Burger King seinen Sitz im amerikanischen Miami im Staat Florida verlassen und die Konzernzentrale nach Kanada verlegen. Klaus Metz, bei der Unternehmensberatung Ernst & Young zuständiger Partner für das amerikanische Steuerrecht, kann das nachvollziehen:
    "Wenn man beispielsweise von den USA den Sitz verlegen kann und die Steuersätze von USA mit 35 beziehungsweise 40 Prozent mit den Staatssteuern zu anderen Ländern, wo es zwischen 20 und 30 Prozent ist, kann es zu eine deutlichen Senkung des Konzernsteuersatzes führen."
    Dass amerikanische Unternehmen aus steuerlichen Gründen ihren Sitz nach Deutschland verlegen, das sieht er in seiner Kundschaft nicht: Wenn Europa, dann kämen für Amerikaner Firmensitze vor allem in Irland, England und den Niederlanden in Frage.
    "Die deutschen Auslandssteuergesetze sind strenger im Vergleich zu diesen vorherigen Ländern. Und deswegen sind die Unternehmen, die die USA anschauen, eher in den anderen Ländern als momentan in Deutschland."
    Amerikanischen Unternehmen fehle es an Steuerpatriotismus
    Der amerikanische Präsident Baack Obama hat schon beklagt, amerikanischen Unternehmen, die so den Steuerstandortwettbewerb nutzten, denen fehle es an Steuerpatriotismus. Das ist beileibe nicht nur ein amerikanisches Phänomen. Auch Unternehmen wie Müller-Milch oder der Schraubenkonzern Würth haben ihren Sitz aus steuerlichen Gründen in die Schweiz verlegt. Österreich und die Benelux-Staaten sind ebenfalls beliebt. Es gebe zwei Möglichkeiten, von niedrigeren Steuersätzen im Ausland zu profitieren, sagt Thomas Eigenthaler, der Vorsitzende der deutschen Steuergewerkschaft:
    "Es gibt die Möglichkeit, dass die ganze Firma verschwindet, etwa der Konzernsitz verlegt wird. Aber es kann auch sein, dass nur Gewinne ins Ausland verschoben werden."
    Verzerrung des Wettbewerbs durch Steuerdumping
    Das funktioniert konkret etwa so: In Luxemburg sitzt eine Lizenzverwaltungs GmbH. An die zahlt die deutsche Mutter Lizenzgebühren, erzeugt also in Deutschland Kosten und in Luxemburg Gewinne, dort also, wo die Steuern niedriger sind. Oder die Zentrale zahlt hohe Zinsen an die konzerneigene irische oder niederländische Finanzierungsgesellschaft. Auch so entstehen in Deutschland steuermindernde Kosten und im steuergünstigeren Ausland Gewinne. Triebfeder ist, dass in Deutschland Unternehmen auf eine Steuerbelastung von 30 Prozent kommen, die sich etwa zur Hälfte auf Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer verteilen, während im Ausland meist nur die Körperschaftssteuer bekannt ist. Die Steuergewerkschaft hält von Steuerwettbewerb nichts. Thomas Eigenthaler:
    "Wer in Europa einen Steuerwettbewerb einführt, der sorgt, dafür, dass sozusagen gegen kaufmännisches Handeln gearbeitet wird. "Kaufmännisches Handeln" sagt: Ich besteuere Gewinne dort, wo auch Wertschöpfung erfolgt. Wenn aber das Steuerrecht zu solchen Dumpingpreisen angeboten wird, dass Gewinne künstlich verlagert werden, dann ist das sozusagen eine Verzerrung des Wettbewerbs."
    Die EU-Kommission ist sensibilisiert. Sie prüft, ob etwa die Niederlande und Irland gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen, also Subventionen gewähren, wenn sie mit deutlich niedrigeren Steuersätzen locken.