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Strafbefehl für Bürgermeister des Wintersportzentrums Oberhof

Mehrjährige Ermittlungen gegen den Bürgermeister des thüringischen Wintersportzentrums Oberhof, in Sachen Untreue, Steuerhinterziehung und Korruption stehen vor dem Ende.

Von Thomas Purschke | 20.01.2011
    Das Amtsgericht Meiningen hat diese Woche gegen den Bürgermeister von Oberhof, Thomas Schulz, einen Strafbefehl in Höhe von 8925 Euro erlassen, im Detail sind es 85 Tagessätze zu je 105 Euro.

    Wie eine Sprecherin des Meininger Amtsgerichtes gegenüber dem Deutschlandfunk erklärte, habe Schulz für das Jahr 2007 in seiner Steuererklärung Einkünfte in Höhe von über 26 000 Euro nicht angegeben, so dass ein Steuerschaden von rund 10 000 Euro entstanden sein soll.

    Außerdem soll Schulz Rechnungen fingiert haben, so dass der Städtischen Wohnungsgesellschaft ein Schaden von fast 9000 Euro entstanden sein soll. Bürgermeister Schulz ist Vorsitzender des Aufsichtsrates der Städtischen Wohnungsbaugesellschaft. Schulz wies in einer schriftlichen Stellungnahme die Vorwürfe zurück. Allerdings wolle er den Strafbefehl annehmen, wenn die Staatsanwaltschaft Erfurt weitere Ermittlungen gegen ihn und seine Ehefrau einstelle.

    Bereits im Februar 2010 war bekannt geworden, dass ein Korruptions-Ermittlungsverfahren gegen den Leiter des Olympiastützpunktes Oberhof sowie Organisationschef des Biathlon-Weltcups, Wolfgang Filbrich, gegen Zahlung von 7500 Euro Geldauflage eingestellt wurde.