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Strafprozess wegen Steuerhinterziehung
Cum-Ex-Händler vor Gericht

In Bonn hat der erste Strafprozess begonnen, der sich mit sogenannten Cum-Ex-Geschäften befasst: Händler, Fonds und Banken sollen sich über Jahre vom Staat mehr Kapitalertragssteuer haben zurückerstatten lassen, als sie vorher gezahlt hatten. War das illegal oder nutzten sie eine Gesetzeslücke?

Von Jochen Hilgers | 04.09.2019
Die erleuchtete Skyline der Innenstadt von Frankfurt am Main bei Nacht, im Vordergrund der Main
Beim Cum-Ex-Skandal sollen Banker geholfen haben, Milliaren zu veruntreuen. (imago / Jochen Tack)
Wie aufwendig das Verfahren wird, zeigt sich schon zu Beginn. Der Richter muss drei Dolmetscher vereidigen. Hinter den Angeklagten in einer zusätzlichen Tischreihe sitzen zehn weitere Strafverteidiger, und der Saal ist voll von Wirtschaftsanwälten, die für die verschiedensten Banken und Kreditinstitute dem Prozess folgen.
Die Angeklagten, in dunklen Anzügen standesgemäß gekleidet, folgen dem Auftaktprozedere konzentriert. Dann wird es ernst. Jeder der angeklagten 33 Fälle wird minutiös von der Staatsanwaltschaft aufgelistet und bilanziert. 2008 ging es demnach mit den Betrügereien los. Zunächst waren die beiden Briten noch Angestellte der Hypo Vereinsbank. Dann machten sie sich in der Londoner City selbständig.
Waren die Cum-Ex-Geschäfte illegal?
Die entscheidende Frage, die in Bonn geklärt werden soll, ist, ob die Cum-Ex-Geschäfte überhaupt strafbar waren. Und so formuliert Gerichtssprecher Tobias Gülich:
"Die Kernfrage des Verfahrens ist: Sind Cum-Ex-Geschäfte strafbar oder nicht? Das muss die Kammer in dieser Hauptverhandlung klären. Es ist so, dass es ja durch mögliche Gesetzeslücken oder Anwendungslücken möglich war, sich wohl Kapitalertragssteuer erstatten zu lassen, obwohl man sie gar nicht entrichtet hat, oder mehrfach erstatten zu lassen, wenn man sie nur einmal entrichtet hat. Und da ist die Frage: Wenn das möglich ist, ist es auch erlaubt oder nicht? "
Tobias Gülich ist ein gefragter Mann. Er gibt unzählige Interviews für Journalisten aus dem In- und Ausland.
Um sechs Uhr am Morgen stehen die ersten Prozessbeobachter vor dem noch verschlossenen Landgericht. Was sich als ziemlich unsinnig herausstellt, denn der Saal 0.11 öffnet erst um neun. Unter den Beobachtern findet sich auch der frühere nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter-Borjahns, damals berüchtigter Käufer von Steuer-CDs. Betrug oder Nutzen einer Steuerlücke - diese Frage ist für ihn leicht zhu beantworten.
"Ich glaube - und das ist inzwischen ein Stück gerichtlich bestätigt worden - dass jemand, der sich mehrfach etwas aus der Kasse der Allgemeinheit herausgreift, was er nur einmal eingezahlt hat, nicht darauf pochen kann, dass das rechtens ist. Ich kann auch nicht, wenn ich an einem Auto vorbeigehe und es ist nicht abgeschlossen, die Tür aufmachen und es ausräumen. Man muss auch irgendwo ein Verständnis dafür haben, was zulässig ist und was nicht, selbst wenn möglicherweise nicht alle Sicherheitsmaßnahmen optimal waren."
Der Prozess ist bis Januar terminiert. Nach dem zähen Beginn ist schwer abzuschätzen, wie er sich entwickeln wird. Gerichtsprecher Tobias Gülich sagt, dass viel von den beiden Angeklagten abhängt, die immerhin zu jedem Termin aus London anreisen müssen.
"Es hängt hier ganz stark davon ab, inwieweit sich die beiden einlassen zur Sache und wie umfassend. Sollten sie sich beide umfassend geständig zu den Vorwürfen einlassen, wird dementsprechend die Beweisaufnahme kürzer ausfallen. Das heißt, weniger Zeugen werden zu hören sein, weniger Sachverständige und weniger Urkunden zu verlesen sein."
Weitere Ermittlungen und viele Verdächtige
Während der Cum-Ex-Prozess in Bonn begonnen hat, laufen die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Köln munter weiter. Es soll Dutzende weitere Verdächtige geben und zahlreiche Banken, die daran prächtig mitverdient haben sollen.
In Bonn werden die meisten Fälle verhandelt, weil hier das mutmaßlich betrogene Bundeszentralamt für Steuern seinen Sitz hat.