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Streamen im Ausland
Tagesschau ja, Tatort nein

Wer als Nutzer im Ausland deutsche Mediatheken nutzen will, hat darauf meist nur eingeschränkten Zugriff. Die EU wollte diese Grenzen im Internetfernsehen abbauen. Das EU-Parlament hat nun darüber abgestimmt - zu Gunsten der Filmschaffenden. Nur Informationsprogramme sollen abrufbar sein.

Von Thomas Otto | 12.12.2017
    Mensch sitzt am Tisch mit einem Laptop, auf dessen Display das Tagesschau-Studio und -Logo zu sehen ist.
    Nachrichtenprogramme wie die Tagesschau sollen in Zukunft nicht vom Geoblocking betroffen sein (imago / Rüdiger Wölk)
    Auch in Zukunft werden Nutzer von Mediatheken im Ausland oft die Nachricht angezeigt bekommen: Dieser Inhalt ist in Ihrem Land nicht verfügbar. Zumindest wenn es nach der heutigen Entscheidung des Europäischen Parlaments geht. Das hat mit einer knappen Mehrheit von Liberalen, Konservativen und rechten EU-Gegnern entschieden. Es bleibt beim bisherigen Territorialprinzip. Berichterstatter Tiemo Wölken von der SPD zeigte sich enttäuscht.
    "Wir hatten das Ziel, die Rechteklärung für Online-Inhalte zu vereinfachen und damit mehr Inhalt für Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung zu stellen und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass Kreative für diese Inhalte, die zur Verfügung gestellt werden, auch eine Vergütung erhalten. Beide Ziele haben wir nicht erreicht heute in der Abstimmung und insofern ist es eine Niederlage für die Bürgerinnen und Bürger in Europa."
    Nur Nachrichten- und Informationsprogramme
    Wölken hatte den Vorschlag der EU-Kommission übernommen: Rundfunkanbieter sollten - egal ob privat oder öffentlich-rechtlich - Eigenproduktionen, vollständig finanzierte Auftragsproduktionen und lizensierte Werke in ihren Mediatheken zur Verfügung stellen können, und zwar in jedem EU-Land. So, wie heute schon TV-Programme auch in anderen Ländern zum Beispiel über Satellit empfangbar sind. Das aber nur in der Sprachfassung, für die die entsprechende Lizenz erworben wurde.
    Bereits der zuständige Rechtsausschuss hatte das mit ähnlicher Mehrheit abgelehnt und den Geltungsbereich dieses Prinzips auf Nachrichten- und Informationsprogramme beschränkt.
    Vor allem Vertreter von Produzenten und Filmschaffenden hatten den Gesetzentwurf scharf kritisiert. Sie fürchten Einnahmeverluste.
    Die CSU-Abgeordnete Angelika Niebler erklärte vor der Abstimmung deshalb noch einmal: "Es geht darum, dass wir unsere Kreativen in Europa stärken, dass wir unsere Filmemacher stärken, dass wir unsere Drehbuchautoren, unsere ausübenden Künstler, unsere Regisseure stärken, dass wir unseren kreativen Content stärken."
    "Verbraucher werden weiter illegale Zugänge wie VPN nutzen"
    Eine Klausel, die die Verhandlungsposition und die finanzielle Vergütung der Künstler und Produzenten gestärkt hätte, habe aber bereits im Rechtsausschuss keine Mehrheit gefunden, bedauerte SPD-Mann Wölken.
    Die Konsequenz der heutigen Entscheidung laute seiner Ansicht nach: "Was wir erleben werden ist, dass Verbraucherinnen und Verbraucher weiter illegale Zugänge wie VPN nutzen, um Inhalte konsumieren zu können. Dafür wird kein Kreativer in Europa einen extra Cent sehen."
    Mit der heutigen Abstimmung kann das Parlament nun in die Verhandlungen mit den Mitgliedsstaaten im Rat gehen - das dann allerdings ohne Berichterstatter Wölken. Er gab nach der heutigen Abstimmung sein Mandat ab. Für ihn wird nun der Ausschussvorsitzende, der Konservative Pavel Svoboda die Gespräche leiten. Am Ende muss das Parlament über die Einigung mit Rat und Kommission noch einmal abstimmen.