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Streik der Lokführer
Die Rechte der Reisenden

Bei Ausfällen und Verspätungen der Bahn haben Reisende Anspruch auf Entschädigungen - das gilt auch im Streikfall.

04.05.2015
    Nur wenige Fahrgäste sind am Vormittag während eines Streiks der Lokführer auf dem Hauptbahnhof in Hamburg unterwegs.
    Fahrgäste können eine Entschädigung oder eine Erstattung verlangen. (picture alliance / dpa / Bodo Marks)
    Die Bahn gibt auf ihrer Internetseite aktuelle Änderungen bekannt, ein Ersatzfahrplan ist bereits online. Telefonisch gibt die Bahn unter 0180/6996633 (20 Cent/Anruf aus dem Festnetz, Mobilfunk teurer) Auskunft, an Streiktagen auch unter der kostenfreien Nummer 08000/996633.
    Fahrkarten werden kostenfrei erstattet
    Fahrgäste, die vom Streik betroffen sind, können ihre Fahrkarte und die Reservierung zurückgeben und den Preis im DB Reisezentrum erstattet bekommen. Das Geld können sich Reisende auf einer Internetseite der Bahn erstatten lassen. Eine Bearbeitungsgebühr fällt nicht an.
    Wer auf einen anderen Zug ausweichen muss, kann das tun - auch wenn dieser höherwertig ist. Bei Zugbindungen über einen Sparpreis sollten Fahrgäste diese am Schalter aufheben lassen. Bei Angeboten wie dem Schönes-Wochenende- oder dem Quer-durchs-Land-Ticket können Reisende allerdings nicht einfach auf höherwertigen Zug zurückgreifen.
    Entschädigung bei Verspätungen
    Ab einer Stunde Verspätung steht Bahnreisenden eine Erstattung von 25 Prozent des Fahrpreises zu, 50 Prozent ab zwei Stunden. Per Online-Formular können Fahrgäste das Geld verlangen. Seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs im September 2013 kann sich die Bahn bei Streiks nicht mehr auf höhere Gewalt berufen.
    Wer sein Ziel abends nicht rechtzeitig erreicht, kann unter Umständen die Kosten für ein Taxi oder ein Hotel erstattet bekommen - das ist aber eine Einzelfallentscheidung. Wer wegen des Streiks einen Flug verpasst oder zu spät zur Arbeit kommt, hat dafür allerdings grundsätzlich keine Ansprüche auf Entschädigung.
    (nch/sima)