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Streit über Wartezeiten von Studienbewerbern

Stolperstein Numerus Clausus: Für Bewerber für ein Studium der Humanmedizin ist es inzwischen praktisch unmöglich geworden, einen Studienplatz zu bekommen, wenn ihr Abi-Durchschnitt schlechter als 2,0 ist. Dagegen haben drei Bewerber geklagt - und in erster Instanz Recht bekommen.

Von Dirk Biernoth | 27.04.2012
    Welche Wartezeit ist noch zumutbar für Studienplatzbewerber und welche nicht mehr? Diese Frage hat das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen auch nicht beantworten können. Es hält aber die bisherige Vergabepraxis durch die Stiftung für Hochschulzulassung in Dortmund für verfassungswidrig, sagt Gerichtssprecher Karsten Herfort.

    "Die Kammer hat das damit begründet, dass die Abiturnote ein sehr hohes Gewicht bei der Auswahl hat und dass dadurch praktisch drei Viertel aller Abitur-Inhaber eines Jahrgangs keine Chance haben, einen Studienplatz zu bekommen. Und der Ausgleich über Wartesemester so viel Wartezeit erfordert, dass die Zeit eines normalen Studiums überschritten wird."

    Im Fall der drei Kläger beträgt die Wartezeit inzwischen schon 13 Semester, also fast sieben Jahre. Tendenz steigend. Denn auch für die kommenden zehn Jahre erwarten Experten einen weiteren Anstieg der Wartesemester. Rechtsanwältin Mechtild Düsing aus Münster, die einen der Kläger vertritt, hat Verständnis dafür, dass sich viele Studienbewerber verzweifelt an sie wenden. Vor ein paar Jahren hat sie Ihnen noch geraten, erst mal eine Ausbildung zu machen, um die Wartezeit zu überbrücken.

    "Dann kamen die Leute nach fünf Jahren wieder zu mir und haben gesagt: ‚Frau Düsing, was wir damals alles besprochen haben, das hat sich ja gar nicht bewahrheitet. Ich habe eine Ausbildung gemacht, ich habe noch zwei Jahre gearbeitet. Und jetzt habe ich immer noch keinen Studienplatz. Da läuft mir die Zeit sozusagen immer vor der Nase weg. Und was kann ich jetzt machen?’ Und die sind wirklich dann verzweifelt. Und ich kann dann nur sagen: ‚Tja, da können wir eigentlich nur noch zum Bundesverfassungsgericht gehen.’"

    Und genau dorthin geht es jetzt auch. Denn das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen ist den Klägern gefolgt und sieht bei der Vergabe von Studienplätzen den Gleichheitsgrundsatz verletzt. Der Kollege von Mechtild Düsing, Wilhelm Achelpöhler, hofft, dass die Richter in Karlsruhe die bisherige Regelung kippen werden.

    "Das Kriterium, das die maßgebliche Bedeutung hat, ist die Abiturnote. Und da stellt sich die Frage: Kann die einzelne Abiturnote so über die Zukunft eines Menschen entscheiden? Ist sie aussagekräftig genug? Wie berücksichtigen wir, dass es in Thüringen viel bessere Noten gibt als meinetwegen in Niedersachsen . Also, hat diese Abiturnote tatsächlich diese Aussagekraft."

    Um Medizin ohne Wartezeit studieren zu können, müssen Bewerber eine Abitur-Note von 1,0 haben. Danach werden auch Abiturienten mit schlechteren Noten berücksichtigt. Ohne eins vor dem Komma gibt es allerdings so gut wie keine Chance, jemals Medizin studieren zu können. Das betrifft immerhin rund drei Viertel aller Abitur-Jahrgänge. Auch deshalb hält das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen das momentane Auswahlverfahren für verfassungswidrig. Rechtsanwalt Wilhelm Achelpöhler hofft auf eine gesetzliche Neuregelung für seinen Mandanten.

    "Ein solches Verfahren muss eben den Leuten unabhängig vom Abitur die Chance geben, an einen Studienplatz zu kommen. Das können eben Tests sein, das können Verlosungen sein, das kann die Berücksichtigung von Berufsausbildung sein, das kann eine ganze Vielzahl von Kriterien sein. Ein guter Arzt ist nicht nur derjenige, der in der Schule im Religionsunterricht immer gut aufgepasst hat."

    Die Stiftung für Hochschulzulassung ist der Auffassung, dass ihre bisherige Vergabepraxis verfassungskonform ist. Einig waren sich dagegen alle Beteiligten darüber, dass die Schaffung von zusätzlichen Studienplätzen angesichts des Ärztemangels in Deutschland die beste Lösung wäre. Doch das ist aufgrund leerer öffentlicher Kassen wohl eher illusorisch.