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Streit um Atommüll-Endlager

Für die Bundesregierung ist die Frage nach dem Standort für ein Atommüll-Endlager noch offen. Alle möglichen Standorte sollen geprüft werden, auch der Salzstock unter Gorleben. Die Umweltorganisation Greenpeace hat ein Gutachten vorgelegt, nachdem eine Prüfung ohne Gorleben rechtlich möglich ist.

Von Dieter Nürnberger | 08.02.2012
    Der Standort Gorleben – das muss man vorweg sagen – ist politisch für die Umweltschutz-Organisation Greenpeace natürlich längst ein "verbrannter Standort" – und genau diese Formulierung fiel heute Vormittag auch auf der Pressekonferenz hier in Berlin..

    Allerdings geht es bei der Präsentation des juristischen Gutachtens gar nicht so sehr um die politische Interpretation des Standortes in Niedersachsen, sondern darum, ob Gorleben überhaupt noch bei der künftigen Endlagerauswahl berücksichtigt werden sollte. Und hier kommt das von Greenpeace in Auftrag gegebenes Gutachten ins Spiel - wäre der Ausschluss von Gorleben juristisch zulässig? Die Antwort von Ulrich Wollenteit, einem recht erfahrenen Juristen in Bereich des Atomrechts, fällt hier vergleichsweise eindeutig aus. Er sagt, Ja – die Politik habe diesen politischen Gestaltungsspielraum:

    "Die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung nimmt sich – wenn es um politische Entscheidungen geht – recht weit zurück. Das hat auch seinen guten Grund, weil der Gesetzgeber dasjenige Bundesorgan ist, welches allein eine demokratische Legitimation vorweisen kann. Die Kriterien, die die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung an Gesetze anlegt, ist im Wesentlichen nur die Frage, ob Grundrechte Dritter dem entgegenstehen könnten, oder auch sonstige Verfassungsbestimmungen."

    Wollenteit stützt sich in seiner Argumentation hier auch auf Gerichtsurteile der vergangenen Jahre hinsichtlich des Schachtes Konrad, ein anderes Lager für radioaktive Abfälle.

    So werde beispielsweise auch nicht der im Grundgesetz festgeschriebene Gleichheitsgrundsatz tangiert, sollte Gorleben nicht in das Auswahlverfahren mit aufgenommen werden. In Gorleben sind ja inzwischen Millionenbeträge sozusagen verbuddelt worden, doch auch die Rechte der betroffenen Landkreise oder Kommunen würden nicht so zwingend sein, dass man deshalb an Gorleben festhalten müsse, so der Rechtsanwalt.

    "Gemeinden sind sozusagen in diesem Verfahren – ich formuliere es mal so – relativ rechtlos. Sie können sich allenfalls auf ihre gemeindliche Selbstverwaltungsgarantie berufen (Artikel 28, Absatz 2 des Grundgesetzes). Das beinhaltet unter anderem auch die Planungshoheit. Das sind sicherlich auch Aspekte, die man innerhalb des Auswahlverfahrens berücksichtigen muss, aber dies steht einem Ausschluss von Gorleben sicherlich nicht entgegenstehen."

    Morgen werden Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) und die Vertreter der Bundesländer über diese neue bundesweite Suche nach einem Endlager für hochradioaktiven Abfall beraten. Röttgen hat zwar stets einen Neuanfang bei der Suche propagiert, doch werfen ihm einige Atomkraftgegner vor, hier nicht ganz ehrlich zu argumentieren, weil er an Gorleben als weiterhin möglichen Standort festhält. Greenpeace zumindest fordert politisch einen echten Neuanfang, wie es heißt, und das bedeutet für Tobias Riedl, dem Atomexperten der Umweltorganisation, eben den Ausschluss von Gorleben.

    "Man hat dort ein Zwischenlager gebaut, man hat mit erheblichem Aufwand dort Castortransporte durchgeführt. Es wurde eine Pilot-Konditionierungsanlage errichtet. Das alles sind Dinge, die eine klare Vorfestlegung auf den Standort Gorleben klar zeigen – auch in der Wahrnehmung der Öffentlichkeit. Man wird den Menschen nicht glaubhaft versichern können, dass das Endlager-Suchverfahren nun mit einem Mal ergebnisoffen sein soll. Schließlich wurden über Jahrzehnte eine gegenteilige Politik verfolgt."

    Gorleben ist also aus Sicht von Greenpeace politisch vorbelastet und auch sicherheitstechnisch längst durchgefallen. Greenpeace spricht bekanntlich davon, dass damals in den 70er-, 80er-Jahren allein nach politischem Gutdünken der Politik entschieden worden sei. Deshalb sei es auch gerechtfertigt, diesen Standort sozusagen politisch zu beerdigen.

    Dieser Aspekt ist unter Atomkraftgegnern allerdings umstritten – man könnte Gorleben auch unter sicherheitstechnischen Bedenken in einem Auswahlverfahren als ungeeignet einstufen, sagen sie. Auch so wäre der Standort dann gescheitert.

    Rechtsanwalt Ulrich Wollenteit teilt aber eher die Meinung, Gorleben von vornherein auszuschließen.

    "Es gab ja schon mal Kriterien, die Anfang der 80er-Jahre aufgestellt worden sind. Und wenn man diese ernst nehme, dann wäre Gorleben ohnehin schon längst ausgeschieden. Man hat diese Kriterien auch immer wieder sozusagen zurückgestutzt, damit Gorleben dabei bleiben konnte. Man hat die Kriterien an Gorleben ausgerichtet! Deshalb gibt es aus meiner Sicht gute Gründe, dem Argument nicht sonderlich viel Gewicht beizumessen."