Donnerstag, 25. April 2024

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Streit um Nitrat-Richtlinie in Belgien

Die Nitrat-Richtlinie der EU wurde 1991 angenommen. Sie schreibt vor, dass bis zum 1. Januar 2003 das Grundwasser und damit spätere Trinkwasser höchstens noch 50 Milligramm Nitrat pro Liter enthalten darf. Die Weltgesundheitsorganisation, die diesen Wert seinerzeit festgelegt hat, plädiert inzwischen bereits für eine weitere Senkung auf 25 Milligramm pro Liter. Da die Düngung mit Mist und Gülle zum großen Teil für die Nitratmenge verantwortlich ist, schreibt die EU-Richtlinie auch entsprechende Dünger-Höchstmengen vor. Überschüssiger Dünger muss weiterverarbeitet werden, die andere Alternative lautet Abbau der Massentierzucht. Von allen EU-Ländern hat bisher nur Belgien die Nitrat-Richtlinie noch nicht in die eigene Gesetzgebung aufgenommen - und das trotz einer zweiten vertraglichen Abmachung im Rahmen der Nordseekonferenz, um Nitrate und Phosphate in der Nordsee drastisch zu reduzieren. -- Noch immer hat Belgien die europäische Nitrat-Richtlinie nicht in eigene Gesetzgebung umgesetzt. Dabei erfüllt die Landwirtschaft im wallonischen Landesteil mühelos die Bedingungen: Sie ist extensiv, Ackerbau und Viehzucht - mit überwiegend Rinderzucht - sind im Gleichgewicht. Ganz anders die Lage in Flandern. Dort dominiert die intensive Viehzucht, vor allem von Schweinen und Geflügel. Mist und Gülle von Rindern genügen zur Düngung der Äcker und Weiden. Die Exkremente von Schweinen und Geflügel sind Überschuss und verseuchen Oberflächengewässer und Grundwasser mit Nitrat- und Phosphatmengen, die weit über der europäischen Norm liegen. Mehreren "Mistaktionsplänen" zum Trotz, bessert sich das nicht. Denn, so Bart Martens vom Umweltverband "Bond Beter Leefmilieu":

von Sven-Claude Bettinger | 22.04.2002
    Der Bauernverband verteidigt insbesondere die Agro-Industrie. Denn der Bauernverband mischt selber kräftig im Viehfutter- und Ausrüstungssektor mit, er verschafft über seine eigene Bank Kredite. Der Bauernverband bestimmt traditionell die Agrarpolitik der christdemokratischen Partei. Die war bis 1999 in Belgien und Flandern an der Macht und verhinderte die Umsetzung und korrekte Anwendung der europäischen Gesetzgebung.

    Allerdings sitzen die Christdemokraten seit Juli 1999 in der Opposition. In der flämischen Regionalregierung leitet eine Grüne das Ressort Umwelt und Landwirtschaft. Bart Martens:

    Ministerin Dua hat die Sache unterschätzt und ihre Hausaufgaben zu spät gemacht.

    Ende letzten Jahres hätte die flämische Regionalregierung die Karte mit den "Empfindlichen Gebieten" bei der Europäischen Kommission einreichen müssen. Sie liegt noch nicht vor. Statt dem - von der EU empfohlenen - deutschen, dänischen oder niederländischen Beispiel zu folgen und das ganze Grundgebiet als "empfindlich" einzustufen und dann für gewisse Zonen Ausnahmeregelungen auszuhandeln, ließ sich die Ministerin auf die Taktik des Bauernverbands ein. Die "Empfindlichen Gebiete" werden nach umstrittenen Nitratgehaltmessungen Fall für Fall definiert. Nach zweieinhalb Jahren Feilschen sind beide Seiten jetzt bei 54 Prozent des flämischen Grundgebiets angekommen. Unter der Bedingung, dass die Einstufungen jährlich korrigiert werden. Die Folge: Flandern produzierte letztes Jahr 15 Millionen Tonnen überschüssigen Mist, oder anders gesagt 70.000 Tonnen Stickstoff und 40.000 Tonnen Phosphate zuviel. Dreiviertel des Überschusses wurden illegal nach Wallonien geschafft. Bis der Skandal aufflog. Jetzt sitzen alle Beteiligten in der Klemme. Die Landwirte haben nicht in - zugegeben teure - Mistverarbeitungsanlagen investiert. Die jüngste Version des "Mistaktionsplans" garantiert den Status quo des Schweine- und Geflügelbestandes bis 2005. Gleichzeitig sieht der "Plan" eine "Super-Abgabe" von einem Euro pro Kilo überschüssigem Mist vor und von einem zusätzlichen Euro für Viehzüchter, die diesen Überschuss nicht weiterverarbeiten. Auf diese Weise kann Flandern die Vorschriften der Nitrat-Richtlinie bis zum 1. Januar 2003 nie und nimmer erfüllen. Die Hoffnung, mit der Europäischen Kommission eine rettende Fristverlängerung auszuhandeln, hat sich zerschlagen. Die Kommission wird vor dem Europäischen Gerichtshof klagen. Schließlich hatten die Mitgliedstaaten zwölf Jahre Zeit, um die Richtlinie umzusetzen, und ist das nur im flämischen Landesteil Belgiens noch nicht geschehen. Eine Verurteilung samt saftiger Strafe ist deshalb gewiss.