Donnerstag, 18. April 2024

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Sturmschäden
Ohne Haftpflicht droht das Existenz-Aus

In der Regel kommen die Gebäude-, Hausrats- oder Kaskoverscherung für Sturmschäden auf. Wichtig sei es, Schäden zu dokumentieren und der Versicherung schnell zu melden, erklärte der Verbraucherschützer Thomas Hagen im DLF. Außerdem sei es wichtig, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, um sich vor Sturmfolgekosten zu schützen.

Thomas Hagen im Gespräch mit Stefan Römermann | 09.01.2015
    Ein Frau schaut am 10.06.2014 in Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen) aus ihrem Fenster auf die Sturmschäden der Nacht. Beim schwersten Unwetter in Nordrhein-Westfalen seit Jahren sorgten Sturmböen, Blitzeinschläge und Hagel an vielen Häusern und Autos für Sc
    Umgestürzte Bäume können für deren Besitzer richtig teuer werden, falls sie keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. (picture alliance / dpa / Martin Gerten)
    Stefan Römermann: Es wird ungemütlich in Norddeutschland. Das seit Tagen erwartete Unwetter mit schweren Sturmböen hat inzwischen die Nordseeinseln erreicht. Für den Abend wird eine starke Sturmflut erwartet. Und auch für den Rest der Republik ist mit Sturmböen zu rechnen und auch mit Sturmschäden.
    Genau darüber möchte ich jetzt sprechen mit Thomas Hagen von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein in Kiel. Herr Hagen, was sind denn eigentlich die ganz typischen Sturmschäden, mit denen man als Verbraucher zu kämpfen hat?
    Thomas Hagen: Na ja, das sind natürlich zunächst mal Schäden an den Gebäuden, was vom Dach abgedeckt wird, von der Garage eventuell die Eindeckung, oder Fassadenteile, und natürlich Bäume und Ähnliches. Das sind die Hauptprobleme.
    Wer keine Haftpflichtversicherung hat, ist im Nachteil
    Römermann: Und welche Versicherung springt da dann im Zweifelsfall ein?
    Hagen: Wir haben verschiedene Versicherungen, die da in Frage kommen. Das ist die Gebäude-, die Hausrat- und auch die Kaskoversicherung. Und eventuell - die wichtigste von allen Versicherungen eigentlich - eine Haftpflichtversicherung, denn wenn dort Schäden auftreten, für die ein Hausbesitzer zum Beispiel verantwortlich ist, und es kommt zu Personenschäden, dann steht man schnell vorm Aus der Existenz.
    Römermann: Wenn beispielsweise irgendwie Dachziegeln runterfallen oder was?
    Hagen: Beispielsweise Dachziegel. Das bessere Beispiel wäre, wenn ein Blumentopf oder Ähnliches vom Balkon geweht wird und fällt jemandem auf den Kopf. Da wäre dann, weil eine entsprechende Sicherungspflicht nicht stattgefunden hat, der Eigentümer und der Mieter oder Hausbesitzer je nachdem verantwortlich.
    Bei vielen anderen Schäden, die sich jetzt aufs Auto beziehen, da greift in der Regel die Kaskoversicherung.
    Römermann: Sie haben jetzt gerade Sicherungspflichten schon angesprochen. Was muss ich denn da als Verbraucher beachten? Muss ich da jetzt irgendwie meine Fenster verbarrikadieren, den Balkon komplett leerräumen? Was muss ich da tun?
    Hagen: Na ja, die Fenster verbarrikadieren, soweit geht es natürlich nicht. Dann würde, wenn dort Schäden auftreten, ja auch die Gebäudeversicherung eintreten.
    Nein: Alles das, wo eventuell schuldhaft etwas passieren kann, wo ich meine Sicherungspflicht vernachlässigt habe, der angesprochene Blumentopf zum Beispiel, da könnte es kritisch werden, wenn jemand keine Haftpflichtversicherung hat.
    Römermann: Was muss ich als Verbraucher tun, wenn jetzt tatsächlich doch mal ein Versicherungsfall eintritt, wenn beispielsweise irgendwie mein Dach abgedeckt wurde oder was runtergefallen ist, vielleicht auch ein Ast auf mein Auto gefallen ist? Was muss ich dann als Erstes tun? Muss ich da jetzt den Fotoapparat rausholen, oder wie läuft so was?
    Hagen: In dem Fall, wo der Sturm noch anhält, da gibt es verschiedene Sachen, die man zunächst mal ins Auge fassen muss.
    Das Erste ist, dass man versucht, weitere Schäden nach Möglichkeit zu vermeiden. Das heißt aber, dass man sich jetzt nicht in Gefahr begeben muss und rausgehen muss und dann vielleicht von irgendwelchen umherfliegenden Teilen getroffen werden kann. Aber wenn beispielsweise eine Windpause kommt, wenn der Sturm ein bisschen abgeflacht hat und es sind Gebäudeteile, die man sichern kann, die man weglegen kann, bevor sie jetzt sonst wo hinfliegen, das sollte man natürlich machen.
    Dann ist das Nächste, was ganz wichtig ist, wenn der Sturm vorbei ist, dass man sich sofort bei seiner Versicherung meldet und den Schaden anzeigt.
    Römermann: Wie häufig machen denn Versicherungen in solchen Fällen dann Probleme, oder zahlen die eigentlich bei solchen Sturmschäden immer relativ unbürokratisch, unkompliziert?
    Hagen: Problematisch wird es, wenn der Schaden als solcher nicht plausibel ist.
    Römermann: Was heißt das?
    Hagen: Wichtig ist natürlich, dass man eine entsprechende Windstärke zum Beispiel hat. Die Windstärke acht, das entspricht ungefähr 62 Kilometer Windgeschwindigkeit pro Stunde. Wenn das nicht eingehalten ist, dann sagt die Versicherung natürlich, da zahlen wir nicht. Und wenn Schäden auftreten, die man nicht unbedingt auf den Sturm jetzt zurückführen kann, da kann es auch Probleme geben. Aber das ist nicht die Regel. Die Versicherungen sind, was Sturmschäden angeht, eigentlich sehr kulant.
    Schäden dokumentieren, bezeugen und melden
    Römermann: Und wenn es doch Probleme gibt, was sollte ich dann tun, wenn die sich doch weigert?
    Hagen: Na ja, wichtig ist natürlich, dass man die Schäden dokumentiert, dass man eventuell Zeugen hat für die Schäden, wenn man hinterher keinen Ärger bekommen will, und wie schon gesagt das rechtzeitige Anmelden der Schäden. Dann ist man eigentlich auf der sicheren Seite.
    Römermann: Thomas Hagen von der Verbraucherzentrale in Kiel - vielen Dank für das Gespräch.
    Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.