Donnerstag, 28. März 2024

Archiv


"Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung"

Der Sonntag sei ein Tag der Religionsfreiheit und eine wichtige Einrichtung des sozialen und kulturellen Zusammenlebens, meint Wolfgang Huber, Ratspräsident der Evangelischen Kirche. Er ist zuversichtlich, dass die Klage der Kirchen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen Ladenöffnungszeiten am Sonntag in Berlin Erfolg hat.

Wolfgang Huber im Gespräch mit Friedbert Meurer | 23.06.2009
    Friedbert Meurer: Seit der Föderalismusreform regelt jedes Bundesland selbst und eigenständig seine Ladenschlusszeiten. Das Bundesland Berlin erlaubt zum Beispiel die Öffnung von Montag bis Samstag rund um die Uhr, von 0 bis 24 Uhr, und Berlin ist auch bei den Sonntagen ziemlich liberal. An bis zu 10 Sonn- und Feiertagen im Jahr darf der Einzelhandel seine Geschäfte öffnen, darunter auch an allen vier Adventssonntagen. Dagegen klagen die Katholische und Evangelische Kirche in Berlin heute vor dem Bundesverfassungsgericht.
    Der Berliner Landesbischof heißt Wolfgang Huber, er ist Ratspräsident auch der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und einer der Kläger vor dem Bundesverfassungsgericht. Im Moment ist er unterwegs nach Karlsruhe und deswegen habe ich Bischof Huber vor der Sendung gefragt, warum klagt er gegen die Ladenöffnungsregeln in Berlin?

    Wolfgang Huber: Weil der Sonntag in seinem besonderen Charakter, wie unsere Verfassung sagt, als Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung geachtet werden muss, weil es von großer Bedeutung ist, dass Familien den gemeinsamen freien Tag am Sonntag haben, dass Menschen planen können, dass sie Dinge, die ihnen wichtig sind, am Sonntag machen können, dass auch die kirchlichen Aktivitäten, die sich ja keineswegs auf den Sonntagmorgen und den Gottesdienst beschränken, dafür eine Entfaltungsmöglichkeit haben. Der Sonntag ist, um es zusammenzufassen, zugleich ein Tag, der von der Religionsfreiheit her bestimmt ist, als ein Tag des Gottesdienstes, und er ist eine wichtige Einrichtung des sozialen und kulturellen Zusammenlebens, eine sehr grundlegende soziale und kulturelle Institution.

    Meurer: Geht denn, Herr Huber, der gesetzliche Schutz der Sonntage und der Feiertage nur über ein komplettes Verbot der Ladenöffnung?

    Huber: Nein. Das komplette Verbot ist auch nicht das, was wir fordern. Es gibt Ausnahmesituationen vom Verbot der Sonntagsarbeit generell. Das sind teils Arbeiten, die wegen des Sonntags notwendig sind, und andere, die trotz des Sonntags notwendig sind. Aber die allgemeine Regelung heißt, dass diese Ausnahmen begründungspflichtig sind und dass das Verhältnis von Regel und Ausnahme nicht umgekehrt werden darf.

    Meurer: An welcher Stelle würden Sie Ausnahmen akzeptieren?

    Huber: Die Ausnahmen werden akzeptiert in besonderen Situationen, die mit Tourismus, also mit Freizeitgestaltung zu tun haben, und die Ausnahmen werden natürlich akzeptiert überall dort, wo es sich um die Fürsorge für kranke Menschen, für das Eingreifen in Notfällen handelt. Die Ausnahmen werden akzeptiert dort, wo im Zusammenhang der freien Religionsausübung auch Dienstleistungen notwendig sind. Das ist ein überschaubarer Bereich, in dem haben wir ja auch gute Erfahrungen und die Bundesländer, die in diesem Zusammenhang vier verkaufsoffene Sonntage im Jahr vorgesehen haben, das ist der Schnitt bundesweit, da ist ja auch nie der grundsätzliche Einwand erhoben worden. In Berlin ist das Problem dadurch aufgetaucht, dass in einer plötzlichen Entscheidung man von den vier Sonntagen auf zehn Sonntage übergegangen ist, darunter alle Adventssonntage.

    Meurer: Nun sind in Berlin nur 30 Prozent entweder evangelisch oder katholisch gebunden. Die allermeisten Berliner sind also konfessionslos, insgesamt etwa 60 Prozent. Begründet das nicht den Unterschied, dass die Politik in Berlin andere Regeln aufstellen darf als beispielsweise in Bayern?

    Huber: Nein, das begründet das gar nicht, denn die Gesamtbedeutung des Sonntags, die ich geschildert habe, bezieht sich nicht nur auf die religiös gebundenen Menschen. Übrigens ist meine Erfahrung in Berlin, dass auch viele, die religiös nicht gebunden sind, Gottesdienste besuchen und in anderer Weise von dem besonderen Charakter des Sonntags Gebrauch machen. Aber die Verfassungsbestimmung sagt auch nicht, der Sonntag ist für Christen als Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung zu schützen, sondern die Verfassungsbestimmung sagt mit guten Gründen, dass dieser Sonntag für alle in diesem Charakter zu schützen ist.

    Meurer: Die Klage, die Sie zusammen mit der katholischen Kirche eingereicht haben, richtet sich ja nur gegen die gesetzlichen Regeln in Berlin. Wollen Sie darüber hinaus doch weitergehen und die Gesetzesregeln auch in anderen Bundesländern einschränken?

    Huber: Das steht jetzt nicht zur Diskussion. Die Erwartung ist ja, dass das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung über diese Verfassungsbeschwerde doch auch klare Grundsätze darüber entwickeln wird, wie das Verhältnis zwischen Regel und Ausnahme ist und wo die zulässigen Grenzen in der Sonntagsöffnung überschritten werden, und das wird dann Konsequenzen auch haben für die Weiterentwicklung der Gesetzgebung in anderen Bundesländern. Die Vielfalt ist ja dadurch aufgetaucht, dass durch die Föderalismusreform die Zuständigkeit für diese Frage ganz an die Länder gegeben wird, aber die vorausgesetzte Verfassungsbestimmung ist eine, die für die ganze Bundesrepublik Deutschland gilt, und das jetzt in ein geklärtes und ausgewogenes Verhältnis zueinander zu bringen, das wird nach unserer Hoffnung das Ergebnis des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht sein. Unsere Absicht ist natürlich nicht, der Reihe nach jeweils einzelne Landesgesetze vor dem Bundesverfassungsgericht anzufechten. Das ist kein sinnvolles Vorgehen.

    Meurer: Nun dürfen die Geschäfte in Berlin ja an den meisten freigegebenen Sonntagen erst ab 13 Uhr öffnen. Bleibt da nicht vormittags Zeit zum Kirchgang?

    Huber: Ich habe das ja vorhin schon gesagt: Es geht nicht nur um den Schutz der Gottesdienstzeit, sondern es geht um den Schutz des besonderen Charakters des Sonntags insgesamt. Der Sonntag insgesamt ist als Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung geschützt und es ist auch nicht zulässig und auch nicht mit der Religionsfreiheit zu vereinbaren, von Staatswegen vorzuschreiben, wann die Gottesdienste stattzufinden haben. Es gibt in unserer Kirche ganz besonders viele Gottesdienste am Nachmittag und am Abend, es gibt viele andere gemeindliche Veranstaltungen am Nachmittag, die alle auch durch die Religionsfreiheit geschützt und gedeckt sind.

    Meurer: Jetzt erinnert man sich natürlich daran, Bischof Huber, dass es erst vor kurzem in Berlin den Streit um den Religionsunterricht in der Hauptstadt gegeben hat. Fühlen Sie sich in Berlin besonders schlecht behandelt als Kirche?

    Huber: Wir haben an diesen beiden Punkten lebendige und lebhafte Auseinandersetzungen gehabt. Es gibt andere Zusammenhänge, in denen die Kooperation zwischen Staat und Kirche weit besser ist. Insofern weht der Wind in Berlin rauer als in anderen Teilen Deutschlands. Das ist wohl wahr. Aber jetzt so eine pessimistische Gesamtbeschreibung, das würde ich nie machen.

    Meurer: Wollen Sie mit Ihrer Klage die Niederlage beim Religionsunterricht beim Volksbegehren wett machen?

    Huber: Nein. Das ist ja zeitlich schon ganz anders. Sie haben ja selber darauf hingewiesen, dass das Berliner Gesetz schon mehr als zwei Jahre alt ist, und wir haben sofort das geprüft. Wir waren ja auch vorher im Anhörungsverfahren beteiligt und haben dann erklärt, was nach unserer Auffassung geht und was nicht geht. Dann hat es ein Handstreichverfahren gegeben zur Veränderung des Gesetzesinhalts und zu dem dann eingetretenen Regelungsvorhaben konnten wir gar nicht mehr Stellung nehmen und dann blieb uns gar nichts anderes mehr übrig, als den Weg der Verfassungsbeschwerde zu gehen. Aber diese Verfassungsbeschwerde stammt aus dem Jahr 2007 und dies war ja übrigens keine Initiative der Kirchen, der Weg zum Volksentscheid. In der Sache hatten wir einen Vorschlag gemacht zur Regelung des Religionsunterrichts in Berlin, aber wir haben nicht als Kirchen dieses Verfahren eingeschlagen. Das war eine Initiative von Bürgerinnen und Bürgern Berlins, die wir unterstützt haben, aber es war nicht unser Verfahren.

    Meurer: Herr Huber, Sie gehen als Bischof in einigen Monaten in Ruhestand. Müssen Sie einräumen, im Zeitalter der Globalisierung schwindet eben der Einfluss der Kirchen auch in Deutschland, und vielleicht ist das auch eine Chance?

    Huber: Nein, so ein globales Schwinden des Einflusses sehe ich nicht. Wenn Sie von Globalisierung reden, müssen Sie doch als erstes feststellen, dass die Rolle von Religion in unserer Welt global betrachtet wächst.

    Meurer: Aber auch die Rolle der Wirtschaft!

    Huber: Ja, die wächst. Die spielt auch eine gewaltige Rolle und die produziert die größten Krisen, die man sich vorstellen kann, wie wir im Augenblick wissen. Deswegen merken wir auch, wie gut es ist, wenn der Einfluss der Wirtschaft nicht total ist und wenn nicht alles und jedes kommerzialisiert wird. Wir wollen gleichzeitig dazu beitragen, dass die Rolle von Religion in unserem eigenen Land freiheitsfördernd ist und dass die Unterscheidung von Staat und Religion auch deutlich gewahrt wird, aber dazu gehört, dass die Religionsfreiheit geachtet wird mit samt ihren Konsequenzen. In unserem Land ist der besondere Schutz des Sonntags eine der Konsequenzen, die aus der Religionsfreiheit gezogen wird. Deswegen trete ich ganz gelassen dafür ein, dass diese Konsequenz wertgeschätzt wird und wir nicht in wenigen Jahren eine kulturelle Errungenschaft aufs Spiel setzen, die sich über lange Zeit hin entwickelt hat und zu der unsere Väter und Mütter aus guten Gründen ja gesagt haben.

    Meurer: Wolfgang Huber, Berliner Landesbischof und Ratspräsident der EKD, der Evangelischen Kirche in Deutschland. Danke, Herr Huber, und auf Wiederhören!

    Huber: Ich bedanke mich auch sehr. Alle guten Wünsche.