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Tagesordnungspunkt: Twitter-Bann
Zwischenrufe, ja – Twittern, nein?

Als Technik-Verweigerer kann man Wolfgang Schäuble nicht bezeichnen, spielte er doch 2012 im Bundestag Sudoku - auf einem Tablet. Jetzt sprach er sich aber für eine zurückhaltende Technik-Nutzung im Plenarsaal aus und damit in gewisser Weise auch für ein Twitterverbot. Das machte er natürlich in Form eines Schreibens.

Von Falk Steiner | 24.11.2017
    Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hier vertieft in das Spiel Sudoku auf seinem iPad während der Sitzung des Deutschen Bundestages zum zweiten Hilfspaket für Griechenland.
    Die 5 muss hier hin und da die 2: Wolfgang Schäuble beim erfolgreichen Lösen seines Sudokus im Jahr 2012 (imago stock&people)
    Es ist ein Brief des Bundestagspräsidiums vom 21. November, der für Aufregung unter Abgeordneten und auf Twitter geführt hat. Betreff: Benutzung technischer Geräte im Plenarsaal. Darin der Hinweis, dass "Geräte, insbesondere Mobiltelefone und Tablet-Computer, nur zurückhaltend und in einer Ihrer Teilnahme an einer Plenarsitzung angemessenen Weise genutzt werden dürfen." Unangemessen und daher unerwünscht sei "die Nutzung von Geräten zum Fotografieren, Twittern oder Verbreiten von Nachrichten über den Plenarverlauf." Unterschrieben ist der Brief von Wolfgang Schäuble, dem Bundestagspräsidenten, namens des gesamten Bundestagspräsidiums.
    Was im hohen Hause erlaubt ist, und was nicht, sorgt immer wieder für Diskussionen. Das Fotografierverbot auf Plenarsaalebene hat vergleichsweise viel Tradition, und doch: viele neue Mitglieder im Bundestag kennen offenbar bereits viele der alten Regeln nicht, wie Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki noch am Mittwoch feststellen musste:
    "Herr Kollege, bitte erlauben Sie mir eine kurze Unterbrechung ihrer Rede, weil meiner Bitte, im Plenarsaal nicht zu fotografieren ausgerechnet von zwei Mitgliedern meiner Fraktion nicht entsprochen wurde. Ich weise noch einmal darauf hin, noch einmal darauf hin, dass Fotografieren nach Beschluss des Präsidiums im Plenarsaal untersagt ist. Und den nächsten, den ich erwische, der bekommt einen Ordnungsruf."
    Weder durchsetzbar noch sinnvoll
    Ordnungsrufe können nach der Geschäftsordnung des Bundestages sogar zum zeitweisen Ausschluss von Abgeordneten von allen Beratungen führen. Nach den neuen Regeln erlaubt bliebe zwar das Twittern von den blauen Sesseln des Bundestages – aber eben nicht über das, was um die Abgeordneten im Bundestag herum passiert. Was genau den Ausschlag für die Neuregelung gegeben hat, ist bislang nicht bekannt. Nach dem Einzug der AfD gab es jedoch eine Vielzahl an Tweets derer Abgeordneter aus dem Plenarsaal, in denen diese entweder die nicht vollständige Anwesenheit von Abgeordneten anderer Fraktionen oder die zeitweise nur spärlich besetzte Regierungsbank skandalisierten.
    Viele Abgeordnete erregten sich schnell über das "Twitterverbot" im Plenum – es sei weder durchsetzbar noch sinnvoll. Zudem sei das Twittern deutlich weniger betriebsstörend als Zwischenrufe aus dem Plenum. Die CSU-Abgeordnete Dorothee Bär schrieb einen Brief an Wolfgang Schäuble mit der Bitte um Abänderung des Präsidiumsbeschlusses. Dieser nutzt Twitter bislang nicht, erlangte aber 2012 Berühmtheit dafür, auf der Regierungsbank Sudoku zu spielen – einen Ordnungsruf erhielt er dafür seinerzeit jedoch nicht.