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Tarifeinheit
DGB stimmt Gesetzesentwurf von Nahles zu

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) befürwortet das von Arbeitsministerin Andrea Nahles geplante Gesetz zur Tarifeinheit - trotz Widerstands einiger Mitglieder. Der Vorsitzende fordert aber auch deutliche Korrekturen und die Klärung offener Fragen.

Von Gerhard Schröder | 18.11.2014
    Bundespräsident Joachim Gauck spricht am 11.05.2014 zu Beginn des Bundeskongresses des Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) in Berlin zu den Delegierten und Gästen.
    Im DGB sind acht Einzelgewerkschaften vertreten (picture-alliance/ dpa / Rainer Jensen)
    "Der DGB als Ganzes lehnt das Ansinnen einer gesetzlichen Regelung nicht ab",
    sagt Reiner Hoffmann, der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes. Euphorisch klingt das nicht, und das hat einen Grund. Die acht Einzelgewerkschaften im DGB sind sich nicht einig, wie sie den Gesetzentwurf bewerten sollen. Fünf sind dafür, drei halten ihn für problematisch.
    Der Grund: Durch die gesetzlich herbeigeführte Tarifeinheit könnte das Streikrecht eingeschränkt werden. Das zumindest fürchten die Dienstleistungsgewerkschaft verdi, die Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten und der Lehrerverband GEW, wie Hoffmann einräumte:
    "Denn der Gesetzentwurf sieht vor: Künftig soll nur ein Tarifvertrag in einem Betrieb gelten. Und zwar der, den die mitgliederstärkste Gewerkschaft abgeschlossen hat. Zwar hat Arbeitsministerin Nahles ihren Entwurf auf Drängen des DGB in diesem Punkt entschärft, in der aktuellen Fassung steht nicht mehr explizit, dass kleinere Gewerkschaften nicht streiken dürfen, wenn die größere einen Tarifvertrag abgeschlossen hat."
    Hoffmann: kein direkter Eingriff
    Das überzeugt aber auch im DGB nicht alle. Welchen Sinn hätte der Streik einer kleineren Gewerkschaft, wenn am Ende nur der Tarifabschluss der größeren gelten soll. Wäre das noch verhältnismäßig, für etwas zu streiken, was man nach dann geltender Rechtslage ohnehin nicht durchsetzen könnte, nämlich einen eigenen Tarifvertrag? Wir müssen uns die Einzelfälle anschauen, sagte er. Aber im Grundsatz sei die Richtung richtig.
    Korrekturbedarf sieht Hoffmann aber noch im Detail. Was ist ein Betrieb, wie lässt sich das sauber definieren. Und wie findet man heraus, welche Gewerkschaft dort die Mehrheit hat? Das seien kritische Punkte, die noch geklärt werden müssten, sagte Hoffmann. Ziel des Gesetzes sollte aber nicht sein, kleine Gewerkschaften aus dem Weg zu räumen, vielmehr gehe es darum, Anreize zur Zusammenarbeit zu setzen, sagte der DGB-Chef, auch mit Blick auf den Tarifkonflikt bei der Bahn.
    Dort will die Lokführergewerkschaft GDL auch Tarifverträge für Zugbegleiter abschließen, ein Terrain, das bislang die konkurrierende EVG bestellt hat.
    "Heute sprechen die beiden Gewerkschaftsführer und der Bahnvorstand erstmals wieder miteinander. Es könnte ein erster Schritt zur Verständigung sein, hofft Hoffmann.