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Tarifeinheit
Geplantes Gesetz verstößt offenbar gegen Verfassung

Das von der Bundesregierung geplante Gesetz zur Tarifeinheit verstößt offenbar gegen das Grundgesetz. Zu diesem Ergebnis kommt der wissenschaftliche Dienst des Bundestags in einem Gutachten, das dem Deutschlandfunk vorliegt. Verfassungsrechtliche Bedenken seien "nicht von der Hand zu weisen".

01.03.2015
    Streikende Lokführer - viele Gewerkschaften sehen die Pläne zur Tarifeinheit kritisch
    Streikende Lokführer - viele Gewerkschaften sehen die Pläne zur Tarifeinheit kritisch (dpa / picture-alliance / Peter Endig)
    Das Gesetz stelle einen Eingriff ins kollektive Recht auf Koalitionsfreiheit dar, schreiben die Gutachter. Das sei nicht zu rechtfertigen - auch nicht mit dem Ziel, die Tarifautonomie funktionsfähig zu erhalten.
    Über den Gesetzentwurf soll am Donnerstag erstmals im Bundestag beraten werden. Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) will damit die Macht kleiner Berufsgewerkschaften begrenzen. Für den Fall, dass in einem Betrieb mehrere Gewerkschaften konkurrieren, soll nur noch der Tarifvertrag zur Anwendung kommen, den die mitgliederstärkste Organisation geschlossen hat.
    Proteste bis Donnerstag
    Der Beamtenbund (dbb) und die Ärztegewerkschaft Marburger Bund wollen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Gesetz vorgehen. Der dbb und seine betroffenen Mitgliedsgewerkschaften protestieren von morgen an gegen das Vorhaben, vor den Parteizentralen von CDU und SPD wollen Mitglieder bis Donnerstag Mahnwachen abhalten. Der Vorsitzende der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL), Claus Weselsky, will an den Protesten vor der SPD-Zentrale teilnehmen.
    Vor allem die massiven Bahnstreiks im Oktober und November hatten den Ruf nach dem lange geplanten Tarifeinheitsgesetz lauter werden lassen.
    Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) sowie die Arbeitgeberverbände unterstützen das Vorhaben im Grundsatz.
    (bor/am)