Freitag, 19. April 2024

Archiv

Testament fürs Internet
Was tun mit dem digitalen Nachlass?

Die digitale Revolution macht auch vor dem Tod nicht halt. Wer heute in Deutschland verstirbt, besaß zu Lebzeiten meist zumindest ein E-Mail-Konto, viele waren darüber hinaus Mitglied in sozialen Netzwerken, wie Facebook oder Twitter. Doch wie gehen Angehörige im Todesfall am besten mit dem virtuellen Nachlass des Verstorbenen um?

Am Mikrofon: Stefan Römermann | 17.11.2016
    Ein Laptop mit Social Media Icons auf dem Bildschirm, dahinter Menschen auf der Rollstreppe eines Einkaufszentrums in Hamburg.
    Viele Menschen haben soziale Medien fest in ihren Alltag integriert. Doch wie geht man mit den sensiblen Daten im Falle eines Todes um? (picture alliance / dpa / Axel Heimken)
    Gehört der digitale Nachlass ins normale Testament? Was können Angehörige tun, falls der Verstorbene nichts Greifbares zu seiner digitalen Persönlichkeit hinterlassen hat? Unter welchen Umständen dürfen die Netz-Anbieter die Passwörter an die Hinterbliebenen herausgeben oder die Konten löschen? Wie funktionieren digitale Nachlassdienste und wie kann ich selbst für den Fall der Fälle vorsorgen? Über diese und weitere Fragen spricht Stefan Römermann im Marktplatz mit Verbraucherschützern und Internet-Experten. Fragen und Anregungen von Hörerinnen und Hörern sind wie immer willkommen.
    Hörerfragen sind willkommen. Die Nummer für das Hörertelefon lautet: 00 800 - 44 64 44 64
    Und die E-Mail-Adresse: marktplatz@deutschlandfunk.de