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Tieren eine Stimme geben

Die Schweiz hat das wohl fortschrittlichste Tierschutzgesetz der Welt. Meerschweinchen oder Wellensittiche dürfen beispielsweise nur paarweise gehalten werden. Im Kanton Zürich gibt es außerdem einen Tieranwalt. Am Sonntag entscheiden die Schweizer, ob auch die restlichen 25 Kantone Tieranwälte bekommen.

Von Pascal Lechler | 05.03.2010
    Sein Job ist einzigartig – einzigartig in der Schweiz, in Europa und wohl auch in der Welt. Antoine Goetschel ist Tieranwalt im Kanton Zürich. 1991 entschieden sich die Zürcher per Volksentscheid für die Schaffung des Amtes eines Tieranwalts. Damals schon sagten die Gegner, der Kanton brauche diesen Posten nicht. Heute fast 20 Jahre danach bei der schweizweiten Abstimmung sind die Argumente gegen einen Tieranwalt immer noch dieselben wie damals.

    Die Schweiz hat heute das wohl fortschrittlichste Tierschutzgesetz der Welt. Meerschweinchen oder Wellensittiche dürfen beispielsweise nur paarweise gehalten werden. Hundehalter müssen Kurse belegen. Diese vorbildliche Gesetzgebung mache das Amt des Tieranwalts aber nicht überflüssig, meint Antoine Goetschel. Jeder Tierquäler könne sich einen Anwalt nehmen.

    "Tiere können das nicht. Und die Statistik über die Tierschutzstraffälle in der Schweiz, welche die Stiftung für das Tier im Recht ausgearbeitet hat, zeigt, dass in dem Kanton Zürich, wo ein Tieranwalt besteht, sehr viel mehr solche Verfahren geführt werden als in anderen Kantonen. Ich hab 190 Fälle im Jahr 2008 betreut und der Kanton Wallis einen, Genf zwei, Uri drei, dort wird das Tierschutzstrafrecht praktisch nicht vollzogen und da bin ich überzeugt, dass ein Tieranwalt dazu dient, Tieren im Strafverfahren eine Stimme zu geben."

    Kurzum: Zweck des Tieranwalts ist es, bestehende Gesetze strafrechtlich zur Anwendung zu bringen. Goetschel beschäftigt sich mit im Schnitt 200 Fällen pro Jahr. Zumindest im Kanton Zürich sind die Gegner des Tieranwalts vor allem im Lager der Juristen und Veterinäre inzwischen verstummt.

    "Was ganz banal tönt aber großartig ist: Im Kanton Zürich sind Tierschutzstraffälle normal. Es wird vollzogen wie Straßenverkehrsrecht, wie Baurecht. Das wird einfach vollzogen und nicht mehr hinterfragt. Es ist nicht mehr die Ausnahme, sondern die Norm."

    Bereits seit 25 Jahren beschäftigt sich Goetschel mit dem Tierschutzstrafverfahren. Der 51-Jährige ist aber alles andere als ein Tiernarr oder ein fanatischer Tierschützer. In den gut zwei Jahren als Tieranwalt hat Antoine Goetschel schon viele Fälle von Tierquälerei gesehen. Das reicht vom brutalen Pferderipper, über die alte Dame, die 150 Katzen in einer Wohnung hielt ...,

    "... bis zu Kühen mit eingewachsenen Halsbändern über geschlagene Hunde, aber auch einfachere Fälle wie Rindvieh, das, entgegen der gesetzlichen Bestimmungen, nicht herausgelassen worden ist bis zu, ja, Wellensittichen, die einzeln gehalten wurden, obschon eigentlich Doppelhaltung vorgeschrieben ist."

    Die über 700 Fälle von schwerer Tierquälerei in der Schweiz im Jahr 2008 führten aber gerade mal in vier Fällen zu Freiheitsstrafen. Oft wird der Strafrahmen nicht ansatzweise ausgeschöpft. Ein Mann im Kanton Basel, der drei Kälber schwer misshandelt hatte, bekam eine Geldstrafe von rund 1000 Euro und das, obwohl das Tierschutzgesetz für so einen Fall eine Höchststrafe von drei Jahren Gefängnis vorsieht. Goetschel hat mit der Oberstaatsanwaltschaft Zürich, Strafmaßempfehlungen ausgearbeitet. Sein Ziel ist es, dass schweizweit das Tierschutzstrafrecht konsequent und einheitlich angewendet wird. Um dieses Ziel zu erreichen, wären zusätzliche Tieranwälte in anderen Kantonen hilfreich, meint Goetschel:

    "Ein Richter, ein Staatsanwalt im Kanton Zürich wäre natürlich motivierter, den Strafrahmen nach oben auszuschöpfen, wenn er nicht der Einzige wäre."

    Am Sonntag haben die Schweizer die Wahl, ob der Zürcher Antoine Goetschel in den restlichen 25 Kantonen neue Tieranwaltskollegen bekommt.