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Tod in Obhut des Staates
Wenn Menschen in der Haft sterben

Vier Polizisten knieten auf dem Rücken des Festgenommenen, kurze Zeit später war der Mann tot. Gestorben an einem sogenannten lagebedingten Erstickungstod. Ein Skandal - aber leider kein Einzelfall, wie Essener Rechtsmediziner feststellten, nachdem sie 116 relevante Todesfälle untersucht hatten.

Von Michael Stang | 18.09.2015
    Zugriff und Festnahme bei der Übung von deutschen und polnischen Polizisten am Bulwar Grecki am 28.01.2015 in Zgorzelec (Polen). Polizisten aus Sachsen und Brandenburg trainieren gemeinsam mit Kollegen aus Polen die Verfolgung von Räubern und Dieben, die über die deutsch-polnische Grenze zu entkommen versuchen.
    Wenn Polizisten einen Menschen in der Bauchlage festhalten, gehe davon immer eine gewisse Gefahr aus, warnt der Essener Rechtsmediziner Kurt Trübner. (dpa / picture alliance / Pawel Sosnowski)
    "Der Aufhänger war natürlich, wie immer in der Rechtsmedizin, einzelne Fälle", sagt Kurt Trübner vom Universitätsklinikum Essen. Der Rechtsmediziner hatte einen Fall untersucht, bei dem ein Mann während der Festnahme ums Leben kam. Was war passiert? Vier Polizisten hatten den Mann auf den Bauch gedreht, ihn fixiert und sich auf ihn gekniet, auch Pfefferspray kam zum Einsatz. Der Mann bekam keine Luft mehr und kollabierte:
    "Dabei ist besonders zu nennen das Problem der so genannten positionellen Asphyxie."
    Rechtsmediziner fordert strafrechtliche Untersuchung solcher Todesfälle
    Dieser Begriff beschreibt den so genannten lagebedingten Erstickungstod. Seine Bauchlage und das enorme Gewicht der Polizisten auf ihm führten zum Tod des Mannes. Juristisch wurden die Beamten nicht belangt, das Verfahren gegen sie wurde eingestellt. Ein Skandal, so lautete die öffentliche Meinung damals. Ein solcher Todesfall sei aber noch nicht einmal ein einmaliges Ereignis, so Kurt Trübner, der nur für den Bereich Essen spricht:
    "Der Fall war vor einigen Jahren. Wir haben aber auch immer wieder Fälle gehabt, also, ich glaube vor zwei Jahren war einer der Fälle, in diesem Jahr ist auch wieder ein Fall, der ist noch nicht abgeschlossen, deswegen kann man darüber auch noch nichts sagen."
    Kurt Trübner fordert, dass derartige Todesfälle genauso wie alle anderen strafrechtlich untersucht werden müssen. Dies diene auch dem Schutz der Polizisten, damit bei eventuellen späteren juristischen Vorgängen Rechtsstaatlichkeit herrscht. Zudem sei es wichtig, mehr in Prävention zu investieren und die Polizisten permanent zu schulen:
    "Es ist, glaube ich, auch wichtig, wenn die Polizeibeamten das wissen, dass eine gewisse Gefahr ausgeht, wenn Menschen von ihnen eben arretiert werden, wenn sie in Bauchlage arretiert werden, wenn sich die Polizisten auf den Rücken der Personen knien oder setzen."
    Tod im Gefängnis oder beim Polizeieinsatz
    Nach dem eingangs erwähnten Fall entschloss sich der Rechtsmediziner zu einer Untersuchung polizei- und haftbezogener Todesfälle aus dem so genannten Obduktionsgut aus Essen. Kurt Trübner und seine Kollegen nahmen sich alle relevanten Todesfälle aus den Jahren 1999 bis 2011 vor. Dabei flossen auch Todesfälle von Freigängern ein beziehungsweise jene, die kurz nach der Haftentlassung gestorben waren.
    Insgesamt untersuchten die Essener Forscher 116 Fälle, wobei Männer mit 105 Todesfällen deutlich in der Mehrheit waren. Viele der erfassten Todesfälle standen im direkten Zusammenhang mit einem Polizeieinsatz, der Großteil geschah in den Haftanstalten:
    "In der Haft sind es natürliche Todesfälle zur Hälfte und die andere Hälfte Suizide, da steht an erster Stelle das Erhängen. Hier muss natürlich auch die entsprechende Haftanstalt dafür sorgen, dass diese Möglichkeit nicht gegeben ist."
    Übliche präventive Maßnahmen sind etwa das Abgeben von Gürtel und Schnürsenkeln, damit ein Strangulieren nicht direkt möglich ist. Das reicht offenbar aber noch nicht. Daher sollte auch verstärkt in psychologische Betreuung und Früherkennung investiert werden. Aber solche Maßnahmen sind kostenintensiv.
    Analysiert wurden auch Todesfälle in der Untersuchungshaft beziehungsweise bei einer Ingewahrsamnahme über Nacht. Ein Grund sei die oftmals nicht adäquate Eignungsuntersuchung eines Arztes, bei der festgestellt wird, ob die Person gesundheitlich in der Lage ist, in Gewahrsam genommen zu werden. Aus Gründen wie Stress, Zeitdruck oder wenig Licht werde die Untersuchung oft auf ein Minimum beschränkt, mit teils verehrenden Folgen:
    "Wenn dann natürlich in der Zeit die ärztliche Untersuchung nicht so gut gemacht wird, kann man eine Blutung im Gehirn übersehen, beziehungsweise, die kann sich auch erst später entwickeln, nach einigen Stunden, deswegen müssen diese Leute auch ständig kontrolliert werden. Wenn sie zusätzlich alkoholisiert sind, dann wirken sie für die Polizei meistens als schlafende Personen und dann kümmert sich keiner weiter drum. Das ist die Gefahr, dass diese Personen tatsächlich sterben können."
    Sterberisiko auch noch nach der Haftentlassung
    Daher müsse etwa auch stets nach kaum sichtbaren Abriebspuren am Hinterkopf gesucht werden, die auf eine Hinterhauptprellung, etwa durch einen Sturz, hindeuten können. Das passiere aber viel zu selten. Dadurch werden Notfälle oftmals nicht als solche erkannt. Und auf noch ein Problem sind die Rechtsmediziner aufmerksam geworden. Auch nach der Haftentlassung besteht ein gewisses Sterberisiko. 39 solcher Todesfälle haben Kurt Trübner und seine Kollegen analysiert:
    "Durch unsere Untersuchungen konnten wir herausbekommen, dass es eben viele Intoxikationen waren, das sind ehemalige Drogensüchtige, die eben in der Haft mehr oder weniger abstinent waren und dann nach kurzer Zeit, als sie wieder draußen waren, relativ schnell Drogen zu sich genommen haben, sie waren entwöhnt, sie waren es nicht mehr gewöhnt, die entsprechende Drogenmenge und sind dann relativ schnell verstorben."
    Somit gelte auch hier das Gebot der Prävention, damit die Häftlinge auf das Leben draußen auch in diesem Bereich psychologisch vorbereitet werden. Daher sei eine Nachsorge noch Monate nach der Haftentlassung wichtig, damit die Zahl zumindest dieser Todesfälle zukünftig abnimmt.