Donnerstag, 25. April 2024

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Traifeinheit
"Das Gesetz hat legitime Ziele"

Ob das gestern vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur Tarifeinheit tatsächlich verfassungskonform ist, müsse Karlsruhe entscheiden, sagte der Arbeitsrechtsexperte Gregor Thüsing. Die Richter müssten gerechtfertigte Ziele und negative Wirkungen der Regelung abwägen.

Gregor Thüsing im Gespräch mit Petra Ensminger | 23.05.2015
    Der Arbeitsrechtler Gregor Thüsing an einem Rednerpult im Bundesministerium für Familie (Oktober 2011); im Hintergrund Ministerin Schröder
    Gregor Thüsing, Arbeitsrechtler an der Uni Bonn (dpa / Rainer Jensen)
    "Wir haben eine Beeinträchtigung der Koalitionsfreiheit der Spartengewerkschaften, etwa der GDL oder des Marburger Bunds, weil es ihnen künftig schwieriger sein wird, eine eigenständige Tarifpolitik zu realisieren", so der Bonner Professor für Arbeitsrecht. Diese Beeinträchtigung könne "aber gerechtfertigt sein, durch die legitimen Ziele, die das Gesetz verfolgt, etwa die Stärkung der Solidarität im Betrieb".
    Bis zum 23. Oktober können Sie das Gespräch hier nachhören.