"Wir haben eine Beeinträchtigung der Koalitionsfreiheit der Spartengewerkschaften, etwa der GDL oder des Marburger Bunds, weil es ihnen künftig schwieriger sein wird, eine eigenständige Tarifpolitik zu realisieren", so der Bonner Professor für Arbeitsrecht. Diese Beeinträchtigung könne "aber gerechtfertigt sein, durch die legitimen Ziele, die das Gesetz verfolgt, etwa die Stärkung der Solidarität im Betrieb".
Bis zum 23. Oktober können Sie das Gespräch hier nachhören.