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EU-Austritt Großbritanniens
Die Etappen bis zum Brexit - und danach

Die EU-Staats- und Regierungschefs haben dem Brexit-Abkommen mit Großbritannien zugestimmt. Dass der Austritt aus der Europäischen Union Ende März 2019 in geregelten Bahnen verläuft, ist aber trotzdem nicht sicher. Was noch notwendig ist, damit der Vertrag in Kraft treten kann.

25.11.2018
    Flaggen Großbritanniens und der EU im September 2018 vor dem britischen Parlament in London.
    Der Brexit und die EU (imago / Alberto Pezzali)
    Um die Europäische Union zu verlassen, muss das britische Parlament den Vertragstext ratifizieren. Dort ist jedoch derzeit keine Mehrheit in Sicht. Die unverbindliche Zusatzerklärung zum Brexit-Abkommen soll Premierministerin May dabei helfen, die Abgeordneten im britischen Parlament zu überzeugen. Die Abstimmung soll nach derzeitigem Stand im Dezember erfolgen.
    Das Europäische Parlament wird voraussichtlich im Januar über das Brexit-Abkommen beraten und es gegebenfalls ratifizieren. Eine einfache Mehrheit der Abgeordneten reicht. Außerdem bedarf es einer qualifizierten Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten. Das entspricht mindestens 20 Ländern, die mindestens 65 Prozent der europäischen Bevölkerung vertreten.
    Ohne weitere Zustimmung droht ein ungeregelter Austritt
    Wird der Vertrag nicht rechtzeitig vor Ende März 2019 ratifiziert, droht ein Bruch, unter anderem mit großen wirtschaftlichen Unsicherheiten.
    Läuft alles nach Plan, ändert sich im Alltag erst einmal gar nichts. Der Austrittsvertrag sieht eine Übergangszeit vor und verschiebt die praktischen Folgen auf Ende 2020. Die Übergangsphase könnte einmal verlängert werden - und zwar um bis zu zwei Jahre, also längstens bis Ende 2022. In dieser Zeit bleibt Großbritannien im EU-Binnenmarkt und in der Europäischen Zollunion, alle EU-Regeln gelten weiter.
    In der Übergangsphase bleibt vieles beim Alten
    Neue EU-Regeln muss die britische Regierung trotzdem akzeptieren. Gedacht ist dies als Schonfrist für die Wirtschaft, aber auch für die Verhandlungen, um die dauerhafte Beziehungen beider Seiten zu klären.
    Der Brexit-Vertrag sichert zu, dass die mehr als drei Millionen EU-Bürger in Großbritannien und eine Million Briten auf dem Festland auch nach der Übergangsphase so weiterleben können wie bisher. Das betrifft unter anderem ihr Recht auf Aufenthalt, Erwerbstätigkeit, Familiennachzug, auf Ansprüche an die Sozialkassen und auf Anerkennung beruflicher Qualifikationen.
    Großbritannien sagt im Vertrag zu, für finanzielle Pflichten aus der Zeit seiner EU-Mitgliedschaft einzustehen. Bis zum Ende der Übergangszeit zahlt London weiter Beiträge in den EU-Haushalt ein.