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Überfall auf Imbissbetreiber
Lange Haftstrafen für rechte Schläger

Das Landgericht Magdeburg hat vier Männer wegen eines brutalen Überfalls auf einen türkischstämmigen Mann zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Obwohl die Täter eindeutig der rechten Szene angehörten, sei Ausländerhass als Hauptmotiv nicht nachweisbar, so das Gericht.

02.05.2014
    Das Landgericht Magdeburg verhängt hohe Haftstrafen nach Überfall auf türkischstämmigen Imbissbesitzer.
    Hohe Haftstrafen nach Überfall auf türkischstämmigen Imbissbesitzer (picture alliance / dpa / Jens Wolf)
    Der brutale Überfall ereignete sich im September auf dem Bahnhof von Bernburg in Sachsen-Anhalt, wo das Opfer einen Imbiss betreibt. Zunächst beleidigten die neun Angeklagten die Freundin des türkischstämmigen Besitzers, dann traten sie auf den damals 34-Jährigen so schwer ein, dass er lebensgefährliche Kopfverletzungen mit bleibenden Schäden davon trug.
    Das Magdeburger Landgericht verurteilte am Freitag vier der neun Angeklagten wegen versuchten Totschlags zu Haftstrafen zwischen fünf und acht Jahren und zwei Monaten. Fünf Angeklagte wurden aus Mangel an Beweisen freigesprochen.
    Der Vorsitzende Richter Dirk Sternberg ordnete die Angeklagten aufgrund ihrer Tätowierungen der rechten Szene zu. Einer Verurteilung wegen eines rassistisch motivierten Mordversuches entgingen die Angeklagten, weil dies laut Gericht nicht nachzuweisen war. Dennoch hätten bei dem Angriff ausländerfeindliche Motive mitgeschwungen, obwohl der Angriff laut Gericht spontan erfolgte und nicht geplant gewesen sei.
    Der Vorsitzende Richter Dirk Sternberg am Landgericht Magdeburg.
    Der Vorsitzende Richter Dirk Sternberg (picture alliance / dpa / Jens Wolf)
    Kritik am Urteil
    Der Anwalt des Opfers übte starke Kritik an dem Urteil. Die Täter hätten als Gruppe gehandelt, eine Verurteilung wegen versuchten Mordes wäre richtig gewesen. Auch die Mobile Beratung für Opfer rechter Gewalt in Sachsen-Anhalt lehnt das Urteil als zu milde ab. Es bedeute, dass das Gericht dem Opfer keinen Glauben schenke und Rassismus als Motiv negiere.
    Auch das Internationale Auschwitz Komitee übte Kritik am Richterspruch. "Die Umstände des Prozesses belegen in alarmierender Weise die Blindheit der beteiligten staatlichen Ankläger. Der Fall zeigte auch die dringende Notwendigkeit, Hassverbrechen stärker zu bestrafen und entsprechende Motive bereits bei den Ermittlungen zu berücksichtigen", sagte der Exekutiv-Vizepräsident des Komitees Christoph Heubner.